 Gemeine nicht
länger zu ernähren Lust hatte. Wenn ein unglücklicher Mensch, einer Kleinigkeit
wegen, am Pillory steht, so wird dem Pöbel verstattet, ihn zu Tode zu martern.
Von den greulichen Gewalttätigkeiten, die im Jahre 1790 bei dem Matrosenpressen
vorgingen, habe ich schon oben geredet; ich will nur noch den Herrn von
Archenholz als Zeugen anführen, der uns erzählt, wie damals freie, mit Gewalt
angeworbne Menschen zu Hunderten in enge Schiffsräume zusammengepackt wurden, wo
viele von ihnen, wie im schwarzen Loche in Kalkutta, erstickten. Der Unfug der
Akzise-Bedienten beweist auch nicht, dass Freiheit in England respektiert wird;
dass jemand, der die Schwester seiner verstorbnen Frau heiratet, wie ein
Blutschänder bestraft wird, ist eben kein Zeichen einer philosophischen
Gesetzgebung. Die reichen Geistlichen führen ein ärgerliches und wollüstiges
Leben in der Hauptstadt und lassen drei oder vier Landpfarreien, welche sie an
sich gekauft haben, durch Vikarien versehn. Hierzu werden die gewählt, welche am
wenigsten Besoldung fordern; die Gemeinen müssen mit den verworfensten,
unwissendsten Menschen zu Seelsorgern vorliebnehmen, indes die wirklichen
Pfarrer von ihrem teuren Gelde in London Mätressen unterhalten und nie keinen
Fuß in ihre Kirchsprengel setzen. Die Pressfreiheit wird von Jahren zu Jahren
mehr eingeschränkt. Luxus, Mangel an Treue und Glauben und Unsittlichkeit nehmen
auf eine fast unglaubliche Weise überhand. Öffentlich werden Akademien eröffnet,
in welchen man Unterricht im Stehlen gibt; öffentlich werden die Hasardspiele
geduldet, gegen welche man die strengsten Gesetze gegeben hat; die Menge
müßiger, gegen die Ordnung der Natur lebender Menschen vermehrt sich in allen
Ständen, und die unerhörtesten, niederträchtigsten Verbrechen und Laster, wovon
man täglich Beispiele sieht, laden den Staatsmann und Philosophen eben nicht
ein, die englische Verfassung zum Muster anzupreisen.
    So sieht es mit unsern europäischen Staatsverfassungen aus - leugne das, wer
da kann, und verteidige das, wer da darf! Nicht dass wir keine edle, große, die
heiligen Menschenrechte respektierende Könige und Fürsten hätten; aber wir reden
hier nicht von einzelnen Menschen, die sich des Missbrauchs enthalten, den sie
von ihrer Gewalt machen könnten, und die, soviel möglich, den Fehlern
auszuweichen, die Gebrechen zu heilen suchen, die in der Konstitution liegen,
sondern von den Verfassungen selbst reden wir, die von der Art sind, dass keine
bestimmte Gesetze jenen möglichen Missbrauch einschränken. Sie sind also gegen
die Ordnung der Natur; sie streiten mit dem ersten Zwecke jeder
gesellschaftlichen Vereinigung, indem sie, statt die allgemeinen Menschenrechte
und die persönliche Sicherheit und Glückseligkeit aller durch gegenseitigen
Schutz zu befördern und gegen Beleidigungen zu sichern, vielmehr ganz darauf
eingerichtet zu sein scheinen, dass eine kleinere Anzahl der Bürger, auf Unkosten
der größeren Anzahl, ihre Leidenschaften befriedigen, sich Vorteile verschaffen
