 dass das Original zu diesem mehr oder weniger ähnlichen Bilde in
allen europäischen Staaten anzutreffen ist! Oder sollen wir England ausnehmen?
Freilich, wenn wir des Herrn de l'Olme Roman über die englische Konstitution für
treue Darstellung der Verfassung halten wollen, so findet man nirgends eine
zweckmässigere Gesetzgebung, mehr Gleichheit in Verteilung der Gewalt, mehr
persönliche Freiheit und Sicherheit als in Grossbritannien. Aber beleuchten wir
ein wenig die Szene, so werden wir andrer Meinung. Des Königs Gewalt über Krieg
und Frieden und überhaupt seine monarchische Macht ist dadurch eingeschränkt,
dass von der Nation die Verwilligung der zu jeder Unternehmung nötigen Gelder
abhängt; auch darf er, ohne Einstimmung der Parlamente, keine Gesetze geben.
Diese Parlamente nun bestehen aus gewählten Repräsentanten, die, wie bekannt
ist, nach einer höchst widersinnigen Proportion das ganze Volk vorstellen, so
dass eine Universität deren mehr abschickt als eine ganze Grafschaft.
Bestechungen haben, nach Monsieur de l'Olmes Versicherung, dabei nicht statt;
aber das ist keinem, der gewählt werden will, verwehrt, dass er einem Wählenden
für einen Korb voll Eier hundert Pfund Sterling bezahle. Die Hofpartei ist also
nicht nur Meister von den Wahlen, sondern kann auch, da sie Ehrenstellen und
Pfründen vergibt, sich nach Gefallen Partei machen und durch die Überstimmen
Dinge durchsetzen, wovon jedermann weiß, dass der neunundneunzig Hundertteil der
Nation dagegen ist. Die Justiz wird so verwaltet und die Gesetze sind so klar,
dass nirgends in der Welt die streitenden Teile so jämmerlich von den Advokaten
geschunden und nirgends in der Welt so himmelschreiende Urteile gesprochen
werden als in England. Die Friedensrichter sind nicht selten bestechbar, die
Geschwornen oft gewissenlose Menschen aus dem niedrigsten Pöbel. Ein Bösewicht,
der mich als Dieb angibt und seine Aussage durch einen Meineid bekräftigt, kann
mich ohne Umstände an den Galgen bringen. Durch den geringsten Anstoß gegen
übliche Förmlichkeiten wird die gerechteste Sache verloren, und der ärgste
Verbrecher bleibt ungestraft, wenn bei seinem Prozesse gegen eine solche
Formalität gefehlt ist. Als im Jahre 1790 ein verworfner Mensch die Frauenzimmer
auf offener Straße mörderischerweise mit Messern anfiel und er endlich entdeckt
und angeklagt wurde, fehlte nicht viel, dass man ihn hätte ohne Strafe freilassen
müssen, weil die Anklage in eine solche Form gebracht war, dass daraus nichts
erwiesen werden konnte, als dass er ein paar Löcher in die Kleider einiger Damen
gerissen hatte. Ein Mädchen, das Hauben gestohlen hat, wird, wenn auch der
Diebstahl selbst erwiesen ist, freigesprochen, wenn der Ankläger aus Versehn
Leinewand nennt, was Nesseltuch war. Ein Mann darf seine Frau, mit einem Stricke
um den Hals, auf dem Markte verkaufen. Vor zwei Jahren geschahe dies in einer
englischen Stadt von Gerichts wegen an einer Armen, welche die
