 doch nun auch sehen, ob unsre
gegenwärtigen europäischen Staaten nach diesen Grundsätzen regiert werden oder
nicht und ob also zu erwarten steht, dass sie noch lange so, wie sie beschaffen
sind, bleiben können! Ich glaube, das ist nicht schwer zu beantworten, und es
bedarf wohl keines weitläuftigen Beweises, um dazutun, dass die Regierungen der
mehrsten kultivierten Länder nach und nach Maximen angenommen haben, die in dem
allerauffallendsten Kontraste mit den ersten Grundsätzen des gesellschaftlichen
Vertrags stehen - eine kurze Darstellung wird hinreichen, dies anschaulich zu
machen, und dann werden wir zugleich gewahr werden, dass die mehrsten nicht
einmal politisch genug sind, solche Mittel zu wählen, die der Stimmung des
Zeitalters angemessen sind.
    Das römische Recht schon ist ein wahres Alphabet des Despotismus. Kann man
sich einen abscheulichern Grundsatz denken als den, welcher L.I. in pr. D. de
constitutionibus principum steht? Quod principi placuit, habet legis vigorem.
Der Willen, die Phantasie, die Grillen eines einzigen Menschen also sollen die
Handlungen von Millionen bestimmen? Darauf kann der Vorsteher eines Irrhauses
oder der Erzieher unmündiger Kinder seine Gewalt stützen, in einem
wohlgeordneten Staate hingegen muss das Gesetz eher existieren als der Handhaber
und Exekutor der Gesetze. Gestattet aber ein Volk seinem Regenten, willkürlich
Verordnungen zu machen, die nicht in der Konstitution gegründet sind, so ist
natürlich zu erwarten, dass diese Herrschaft nur so lange dauern kann, als die
Nation, das heißt der stärkere Teil, sich das gefallen lassen will, weil sie
entweder zu roh und unwissend ist, um über ihre Verhältnisse nachzudenken, oder
sich bei den Verordnungen wohl befindet. Also ist eine solche
Regierungsverfassung allen Gefahren einer Revolution ausgesetzt. Wir haben aber
in Europa Länder, wo es gar keine Volksrepräsentanten, Reichsstände, Parlamente,
Landstände und dergleichen gibt, sondern wo der Willen des Herrn das höchste
Gesetz ist; und in diesen Ländern ruht dann die Oberherrschaft auf schwachen
Füßen.
    Eine sehr unnatürliche, von einigen unsrer Juristen bestimmt oder verblümt
behauptete und auch aus den römischen Gesetzbüchern, obgleich erzwungen,
hergeleitete Lehre ist die: dass der Mensch, indem er das Band der bürgerlichen
Gesellschaft geknüpft, seinen natürlichen Rechten entsagt hätte, dass das
Völkerrecht das Naturrecht aufhöbe oder wenigstens dieses durch jenes beschränkt
werden könnte - ein grober Irrtum! Seinen natürlichen Rechten kann niemand
entsagen; sie machen einen Teil seiner Menschheit aus; aber übertragen kann er
sie, und zwar:
    1. nicht mehr Rechte übertragen, als er selbst haben würde, wenn er sie in
Person ausüben wollte, und
    2. kann er zwar einen Kontrakt schließen, der ihn, nicht aber einen solchen,
der andre Menschen, am wenigsten die folgende Generation, verbindet.
    Nun aber üben unsre Beherrscher Rechte
