 Begriff
von meiner Bescheidenheit beibringen.
    Also kurz und einfach! Diejenige Staatsverfassung ist, vorausgesetzt, dass
sie die übrigen Haupterfordernisse habe, in jeder Periode die beste, welche
erstlich mit dem dermaligen Grade der Kultur und den übrigen der Veränderung
unterworfnen Zeitumständen in der besten Harmonie steht und zweitens, sowenig
als dies mit Rücksicht auf die Bedürfnisse von Zeit und Umständen möglich ist,
die natürliche Freiheit und die ursprünglichen Rechte jedes einzelnen Menschen
einschränkt. Diese letzte Forderung ist wohl sehr billig, denn da die Menschen
sich doch nur darum in Staaten vereinigt haben, damit ihnen, durch diese
Verbindung, eine Summe von Glückseligkeit zuteil werde, die sie im isolierten
Zustande nicht erlangen können, so muss die bürgerliche Verfassung mehr Vorteil
gewähren, als sie Aufopferung kostet, sonst ist sie nichts wert. Was aber den
ersten Punkt betrifft, so ist auch dieser wohl keinem Widerspruche unterworfen.
Denn so wie ein Vater das kleine Kind, das noch taub für die Stimme der Vernunft
ist, mit der Rute züchtigt oder (zwar billige ich diese Methode zu täuschen
keineswegs) vorgibt, ein unsichtbarer Genius sage ihm alles, was das Kind, auch
wenn es nicht bei ihm sei, unternehme, bei dem erwachsenen Knaben hingegen
bessere Bewegungsgründe anwendet, und wie ein kluger Erzieher sich nach der
Verschiedenheit der Anlagen und Temperamente der Kinder richtet, so werden auch
bei einem Volke, das noch in der Kindheit ist, seine Geistesfähigkeiten nicht
entwickelt hat und seine Kräfte nicht kennt, Täuschung und Zwangsmittel eine
Wirkung tun, die bei einer kultivierteren und aufgeklärteren Nation verkehrten
Eindruck machen würden. Ich glaube daher, dass Regierungskunst und Volksreligion
(oder, besser zu sagen, Kirchensystem) nach Zeit und Umständen, nach dem Grade
der Kultur und nach der Stimmung der Völker abgeändert werden müssen.2 Jedermann
würde es unvernünftig finden, wenn es einem Gesetzgeber in unsern Zeiten
einfiele, die alten sogenannten Gottesgerichte wieder einzuführen, in welchen
die Wahrheit einer Anklage durch einen Kampf begründet oder widerlegt wurde. Wen
vor vierhundert Jahren der Papst mit Kirchenbann belegte, der galt für einen
verlorenen Mann, und wenn er auch ein König war; heutzutage lacht man über die
römischen Teaterblitze; ein Philipp der Andre würde nebst seinem Herzoge von
Alba auf dem Throne von Grossbritannien eine kurze Rolle spielen; Numa Pompilius
würde mit seiner Göttin Egeria auf dem polnischen Reichstage nicht viel
durchsetzen und der alte Gesetzgeber der Lakedämonier mit seinen braunen Suppen
in Venedig wenig Beifall finden. Doch so wie man in der Pädagogik, bei allen
ihren Abänderungen, gewisse allgemeine, aus der Natur geschöpfte Regeln zum
Grunde legt, die immer stichhalten, so geht es auch mit den politischen und
religiösen Systemen immer gut, wenn nur jene heilige Hauptregel: soviel möglich,
Wahrheit und Freiheit zu respektieren
