 nun auf einmal sich
der Vorteile beraubt sehen, die sie, ohne Mühe und Verdienst, auf Unkosten
besserer und arbeitsamerer Menschen besaßen. Um aber beurteilen zu können, ob
das, was man in dieser Rücksicht getan, nützlich und gerecht war, müsste man erst
einige Fragen entscheidend beantworten können, worüber bis jetzt die Stimmen
wenigstens noch sehr geteilt sind, nämlich: ob nicht in dem Zustande, darin sich
Frankreich bei der Revolution befand, zu völliger Ausrottung des Despotismus die
gänzliche Abschaffung des Adels und die Einschränkung der Geistlichkeit
notwendig war? ob die Begriffe, welche diese privilegierten Stände in die
Gesellschaft brachten, und überhaupt ihre Existenz und ihr Einfluss sich mit den
Grundsätzen, worauf die neue Verfassung gestützt ist, auch nur einigermaßen
vereinigen lassen? ob ihre vermeintlichen Rechte auf einen vorauszusetzenden
Kontrakt oder auf Usurpation beruhen? ob usurpierte Rechte, die gegen die
Ordnung der Natur sind, durch Verjährung geheiligt werden können? ob des
römischen Bischofs Gewalt, Fürsten ein- und abzusetzen, die Befugnis,
Sündenablass um Geld feilzubieten, die bei einigen unkultivierten Völkern
üblichen Menschenopfer, Leibeigenschaft, jus primae noctis, alle Inkonsequenzen
des türkischen Despotismus und überhaupt alle eingewurzelte Missbräuche eine
geringere Sanktion haben? ob Verbindlichkeiten, die nur allein das Recht des
Stärkern hat einführen können, nicht auch durch das Recht des Stärkern wieder
aufgehoben werden dürfen? ob alle Kontrakte, die auf unbestimmte Zeit
geschlossen worden, deswegen ewig dauern müssen, Zeit, Umstände und Bedürfnisse
mögen sich verändern oder nicht? ob überhaupt Menschen Kontrakte für die
Ewigkeit schließen können? ob man, im Namen einer Generation, die noch nicht
existiert, mit solchen Gütern schalten und walten dürfe, die eigentlich auf
keine Weise der Gegenstand willkürlicher Bestimmung sein können, als da sind:
Freiheit, Achtung, bürgerliche Ehre, Herrschersrecht u. dgl.?
    Wenn man sagt, es seien die gewählten Repräsentanten des Volks zum Teil
Menschen von äußerst zweideutigem Charakter gewesen, so kann ein unparteiischer
Mann darauf nur folgendes antworten: Der moralische Privatcharakter dieser Leute
kommt bei ihrer politischen Laufbahn sehr wenig in Anschlag, wenn auch jener
Vorwurf erwiesen wäre. Alle Schritte der Nationalversammlung, qua talis,
geschahen, der Natur der Sache nach, öffentlich; ihre Reden, ihre Vorschläge,
ihre Entschlüsse - alles ist klar den sehr strengen Augen des Publikums
dargelegt. Möchten sie immerhin geheime, eigennützige oder ehrgeizige Absichten
gehabt haben; möchten sie immerhin ausschweifende, ränkevolle Leute gewesen
sein! - es kommt hier auf die Sache an, die sie mit unerschrocknem Mute
durchgesetzt, auf das System, das sie eingeführt haben. Ist das gut, ist es der
Nation und der Menschheit überhaupt heilsam; wer ist Richter über ihr Herz und
ihre Sitten? Und soviel ist denn doch gewiss, dass
