 und fleissigere Menschen.
    War das Haupt einer Familie ein weniger tätiger, weniger fleißiger Mann, so
ging es auch in seinem Hauswesen schläfriger her. Die nötigen Bedürfnisse für
jedes Jahr wurden nicht gewonnen, am wenigsten Vorrat auf das folgende
gesammelt, indes sein arbeitsamerer Nachbar zurücklegte oder seine Besitzungen
erweiterte, unbebauetes Land urbar machte, kurz, anfing, mehr zu haben, als er
brauchte. - Was folgte hieraus? Nicht nur die Entstehung des Unterschieds
zwischen Armen und Reichen, sondern auch des Unterschieds zwischen Herrn und
Knecht. Denn wenn jemand fortgesetzt faul war, folglich gänzlich verarmte und
Mangel litt, so blieb ihm, um nicht zu verhungern, nichts anders übrig, als den
Nachbar um Hilfe zu bitten, und wenn dieser nicht geneigt war, ihn unentgeltlich
zu füttern, so wurde eine Art von Vertrag unter ihnen geschlossen, zum Beispiel,
dass die Familie A. der Familie B. das von ihr urbar gemachte, aber seit einiger
Zeit vernachlässigte Gut abtrat (welches vielleicht ein erwachsener Sohn aus der
Familie B. anfing zu bauen), wogegen aber die Familie A. auf gewisse Zeit von
der andern musste ernährt werden; oder ein einzelner Mensch, der nicht gern
arbeitete und dadurch zurückgekommen war, verdung sich endlich aus Not einer
andern Familie, für ein bisschen Kost und Kleidung, als Handlanger. Es lässt sich
begreifen, dass ein solcher durch Faulheit verarmter Mensch in keiner großen
Achtung stand, dass er in der Familie, welcher er diente, zurückgesetzt, dass ihm
nicht eben die fettesten Brocken gereicht wurden. Dieser erste Unterschied der
Stände, nämlich der zwischen Herrn und Diener, wirkte also auch schon auf die
äußere Begegnung der Menschen untereinander.
    Hierbei aber sind zwei Dinge wohl zu bemerken, nämlich: dass also der erste
Anspruch auf das Recht, andrer Menschen Herr zu sein und von ihnen mit
ausgezeichneter Achtung behandelt zu werden, in Abyssinien, so wie in allen
Ländern, nur dadurch gewonnen wurde, dass man arbeitsamer wie sie war, und es ist
wahrlich zu verwundern, wie jetzt in manchen Ländern der Welt diese
ursprüngliche Entstehung der Herrschersrechte so sehr in Vergessenheit gekommen
ist, dass grade der, welcher Millionen Menschen despotisch beherrscht, einen
Freibrief zu haben glaubt, der Faulste und Untätigste unter ihnen allen zu sein.
Ferner ist zu bemerken: dass natürlicherweise von s des Knechts der Vertrag
der Abhängigkeit und Dienstbarkeit jeden Augenblick aufgehoben werden konnte,
sobald der Knecht Mittel fand und Lust hatte, sich selbst zu ernähren und für
sich zu arbeiten.
    Bis dahin war alles, was Recht und Unrecht heißen konnte, so leicht zu
übersehen, so keinem Zweifel unterworfen, dass es weder eines Gesetzes noch eines
Richters bedurfte. Nun aber traten einige sonderbare Fälle ein: eine
