 ein Verleumder sei. - Doch dies alles unter der Bedingung, dass der
Name des Schreibers nicht verschwiegen sei. Die Polizei nun wacht darüber, dass
durchaus keine anonyme Schriftsteller auftreten dürfen, und forscht, wenn
dergleichen Blätter dennoch zum Vorschein kommen, genau nach dem Urheber, um
denselben zu bestrafen. Doch ist ein Fall ausgenommen, wo der Name des
Schreibers nicht erfordert wird, nämlich, wenn jemand Fakta bekanntmacht, die
auf öffentlichen Dokumenten beruhen oder von deren Grund oder Ungrunde sich
jedermann durch den Augenschein oder bei der geringsten Erkundigung überzeugen
kann, zum Beispiel, wenn er den ungerechten Gang eines Prozesses öffentlich
rügte, da dann, wenn die Angabe falsch wäre, ein von den Richtern,
Schiedsrichtern und Zeugen unterschriebner Auszug aus den Akten das Publikum
sogleich von der wahren Lage der Sachen unterrichten könnte.
    Wirtshäuser, in welchen müßige Leute sich bloß zum Trinken versammeln,
werden bei uns gar nicht geduldet; den Gastwirten, die Fremde beherbergen, sind
genaue Taxen vorgeschrieben.
 
                           Dreiundzwanzigstes Kapitel
                             Kriegswesen. Handlung
Wir können nie in den Fall kommen, einen offensiven Krieg zu führen. Zufrieden
mit unserm Zustande, wenn Fleiß, Industrie, Einfalt der Sitten und Frieden bei
uns herrschen, bauen wir unsre Felder, verarbeiten unsre Produkte und begehren
nichts von dem, was fremde Völker besitzen. Unser Land ist groß genug, um
doppelt soviel arbeitsame Menschen zu ernähren, als jetzt darin leben; also
suchen wir auch unsre Grenzen nicht zu erweitern. Überdies halten wir es für
unnatürlich und den ersten Rechten der Menschheit zuwider, dass ein Staat sich
die Befugnis anmasse, durch Eroberung, Tausch oder Vertrag ein anders Land an
sich zu bringen, wenn er nicht weiß, ob die Einwohner desselben damit zufrieden
sind, dass sie nun von andern Menschen regiert werden sollen. Denn wenn nun auch
alte Usurpationen gegen die heiligen Menschenrechte ewig gültig bleiben und
Völker, die vor tausend Jahren ihren Nacken unter das Joch eines einzelnen
gekrümmt haben, immerfort auch noch den späten Nachkommen dieses einzelnen
sklavisch gehorchen sollen, so empört doch das alle gesunde Vernunft, dass diese
Herrschersfamilien das Recht haben sollen, sich einander Länder und Völker zu
schenken, zu verkaufen oder zu rauben, wie man Herden Vieh veräussert.
    Wir führen also keine offensive Kriege; allein wir müssen uns in einem
solchen Stande erhalten, dass wir, sobald ein unruhiger Nachbar uns angreift,
gerüstet seien, ihm mit einem starken und geübten Heere die Spitze zu bieten.
    Zu diesem Endzwecke bleibt jeder Bürger bis in sein sechzigstes Jahr Soldat
und muss in das Feld, sobald die Not es erfordert, ist in seinem
Provinzialregimente eingeschrieben, hat in seinem Hause eine vollständige
Kriegskleidung und Bewaffnung liegen und wohnt jährlich vierzehn Tage lang, wenn
die Waffenübungen vorgenommen werden, denselben bei
