 kein einziger Bettler in einem Reiche
sich blicken lassen dürfe, wo jeder arbeitsame Mensch bequem Unterhalt finden
kann, das versteht sich wohl von selber.
    Es sind bei uns alle Zünfte abgeschafft; jedermann kann frei eine
Hantierung, ein Gewerbe treiben, welches er will und worin er sich geschickt
glaubt, und kann seine Arbeit so hoch taxieren, als ihm beliebt. Es wird sich
bald ausweisen, ob er sein Handwerk versteht oder nicht, und der Pfuscher wird
gewiss nicht lange dem geschickten Arbeiter das Brot vor dem Munde wegnehmen.
Fordert aber jemand, zu Betreibung seines Handwerks oder seiner Kunst,
Unterstützung vom Staate, dann muss er freilich erst Beweise seiner
Geschicklichkeit geben.
    Der Lohn für Gesinde, für Arbeitsleute, Tagelöhner etc. ist im ganzen
abyssinischen Reiche bestimmt; wer mehr nimmt oder mehr bezahlt, wird bestraft.
    Aller Aufwand bei Begräbnissen ist verboten. Sobald ein Abyssinier stirbt,
sind seine Verwandte oder Freunde verbunden, es dem vom Staate angesetzten Arzte
anzuzeigen. Dieser begibt sich in das Sterbehaus, besichtigt den Körper und
stellt, wenn er ihn wirklich tot findet, darüber ein Zeugnis aus. Dies Zeugnis
wird der Obrigkeit vorgezeigt, die den Befehl zur Beerdigung nach Verlauf einer
bestimmten Anzahl Tage ausfertigt. Länger darf dann auch der Leichnam nicht
liegenbleiben. Die allgemeinen Begräbnisplätze sind weit genug von den Wohnungen
der Lebendigen entfernt. Der Tote wird unbekleidet in einen Kasten von gemeinem
Holze, ohne alle Zieraten, gelegt. Bevor der Kasten vernagelt wird, öffnet man
dem Verstorbenen eine Pulsader; der Tote wird in der Stille fortgebracht. Es ist
bestimmt, wie tief der Kasten in die Erde eingegraben werden muss; vor funfzig
Jahren darf kein altes Grab umgegraben werden. Die Begräbnisplätze sind daher in
Quartiere eingeteilt, deren jedes die Toten aus einem Jahrzehent umfasst.
Monumente und dergleichen Spielwerke der Eitelkeit werden nicht geduldet. Das
Andenken unsrer edelen Männer verewigt sich in der Wirkung ihrer guten
Handlungen, und kein großer Name geht verloren, wenn er auch nicht in Marmor
oder Erz eingegraben steht.
    Jedermann hat bei uns die Freiheit, seine Lebensart, seine Kleidung und
dergleichen nach seinem Geschmacke und seiner Phantasie einzurichten; es findet
darin durchaus kein Zwang statt. Wäre es möglich, so wünschten wir, dass unsre
ganze Nation darüber einig würde, alles, was Mode und Konvention heißt,
abzuschaffen, und dass jeder, ohne sich um den andern zu bekümmern, täte und
trüge, was er wollte. Mancher kann vielleicht seiner Gesundheit und seinem
Körperbau eine lange türkische oder eine armenische Kleidung angemessen finden;
er kleide sich also türkisch oder armenisch! Einen andern behagt mehr eine kurze
spanische oder irgendeine andre von den albernen europäischen Trachten; auch
dieser folge seiner Phantasie! Gesetze gegen den Luxus haben wir gar nicht
