 welcher
einst das höchste Amt im Staate bekleidet hat, zu der schimpflichsten Strafe
verurteilt werden, wenn er ein schimpfliches Verbrechen begeht. Soll man
Rücksicht auf sein feineres Ehrgefühl nehmen, so zeige er dies feinere Ehrgefühl
durch bessere Handlungen! Übrigens aber bringt eine weise Obrigkeit, bei
Bestrafung der Verbrechen, Alter, Temperament, körperliche Konstitution u. dgl.
mit in Anschlag.
    Der Klugheit unsrer Richter bleiben die Arten der zu verhängenden Strafen
sowie ihre Stufen und Dauer, nach Massgabe der Größe der Verbrechen und der damit
verbunden gewesenen Umstände, überlassen.
    Alle Gefängnisse sind zugleich Werkhäuser; keiner der Gafangenen ist müßig;
sie arbeiten teils im Kerker, teils werden sie, geschlossen und bewacht, auf die
öffentlichen Arbeitsplätze geführt. Nach Verhältnis der Größe ihrer Vergehungen
werden ihnen leichtre oder schwerere, genehmere oder unangenehmere Arbeiten
auferlegt, und nach eben diesem Verhältnisse werden sie auch nachsichtiger oder
strenger, bequemer oder weniger gemächlich gehalten, besser oder schlechter
gespeist und wird ihnen mehr oder weniger Freiheit gestattet, zum Beispiel: in
den Erholungsstunden ihre Verwandten zu sehen oder sich andre unschuldige
Vergnügungen zu machen. Aber dafür wird bei allen gleich gewissenhaft gesorgt,
dass Reinlichkeit und gesunde Luft in den Kerkern herrschen und dass, wenn die
Gafangenen erkranken, es ihnen nicht an Pflege fehle.
    Keine Strafe beschimpft, wenn sie überstanden ist.
    Soviel von Strafen! Belohnungen für gute Handlungen kann der Staat
eigentlich gar nicht austeilen, und am wenigstens möchten wir unsre Mitbürger
daran gewöhnen, eitles Lob, äußere Ehrenzeichen, Ordensbänder, Monumente oder
andre Narrheiten von der Art für Belohnungen zu halten. Jede gute Handlung
belohnt sich selber durch das innere Bewusstsein, seine Pflicht erfüllt zu haben,
durch die Freude an dem Guten, das man gestiftet hat, durch den lauten oder
stillen Dank, den man einerntet, durch den guten Ruf und durch die Achtung und
Liebe edler Menschen, die sich ein redlicher, nützlicher, wohltätiger Mann
sicher erwirbt. - Ein Abyssinier bedarf weiter keiner andern Belohnungen; allein
dafür muss doch die Regierung sorgen, dass große, schöne Taten nicht unbekannt,
nicht unbemerkt bleiben und dass nicht dem, welcher sie ausübt, ein Teil jener
natürlichen Belohnungen entzogen werde. Desfalls nun werden solche Handlungen in
den Staatszeitungsblättern öffentlich bekahntgemacht. Diese Blätter dienen
überhaupt im ganzen Lande zu allgemeiner Verbreitung und Bekanntmachung dessen,
was in den einzelnen Provinzen vorgeht und alle Mitbürger interessieren kann.
Was sich in unserm Lande zuträgt, das ist uns wichtiger, als was auswärts
geschieht. Wir nehmen wenig teil an fremden politischen Händeln; es kümmert uns
sehr wenig, in welchem Lustschlosse ein müßiger europäischer Fürst nebst seinem
elenden Hofgesindel seinen Wanst gefüllt hat; aber ob Bevölkerung, Fleiß,
Tugend, Einfalt der Sitten bei uns zu-oder abgenommen
