 Lebensart die
nötigen Kenntnisse habe und nicht etwa bloß ein schlechter Wirt sei, der,
nachdem das, womit ihn der Staat ausgestattet hatte, verzehrt ist, nun aufs neue
darauflos zehren will. Ist dies der Fall, so kann man ihm darum die Freiheit
nicht rauben, seine Lebensart zu verändern; aber der Staat vertrauet ihm weder
Grundstücke, noch Geld, noch Hausrat und Geräte an.
 
                           Einundzwanzigstes Kapitel
     Fortsetzung. Auflagen. Abgaben. Staatseinkünfte. Öffentliche Anstalten
Man sieht aus dem, was bisher ist gesagt worden, dass unser Staat große Lasten
übernimmt, dass ihm die Ausstattung und Versorgung fast aller seiner Bürger
allein obliegt, dass also auch für beträchliche Einnahme gesorgt werden muss, wenn
die Verfassung Bestand haben soll. Freilich fällt eine Menge unnützer Ausgaben
weg, die in andern Ländern erfordert werden, als: Besoldungen, Pracht am Hofe
und dergleichen; immer aber bleiben die Bedürfnisse sehr beträchtlich. Auf
folgende Weise wird nun dafür gesorgt, dass die Kassen imstande seien, dies zu
bestreiten, und jeder Mitbürger verhältnismäßig dazu beitrage.
    Eine Haupteinnahme zieht der Staat, wie man weiß, aus dem Ertrage der
Amtsländereien und der vakanten Güter. Die Früchte werden in den öffentlichen
Magazinen aufbewahrt, in wohlfeilen Zeiten aufgehäuft und in teuren zu einem
immer gleichen, mäßigen Preise verkauft, damit diese nie zu hoch steigen und der
jüdische Wuchrer sich nicht auf Unkosten des ärmern Landmanns bereichern könne.
Dagegen kann aber auch jeder Dorfbewohner sein Getreide in diese Magazine
liefern und bares Geld dafür empfangen.
    Die Bergwerke, Steinbrüche, die Münze, die Jagden und Fischereien sind
gleichfalls beträchtliche Hülfsquellen für den Staat.
    Sodann der zehnte Teil von allen Erbschaften und das Vermögen derer, die
keine Söhne hinterlassen.
    In die öffentlichen Warenlager werden die Arbeiten aus den Werkhäusern
abgeliefert und dann teils verkauft, teils zu Ausstattung der Jünglinge und
Mädchen angewendet.
    Manufakturen und Fabriken, deren Anlage die Kräfte eines Privatvermögens
übersteigt, werden auf öffentliche Kosten betrieben. Der Vorteil daraus,
besonders durch den ausländischen Handel, fließt in die Staatskasse.
    Allein dies alles würde zu den Abgaben bei weiten nicht hinreichen; es
müssen also auch Auflagen und Abgaben stattfinden, und um diese so einfach, so
billig als möglich und zugleich so einzurichten, dass ihre Hebung nicht
schwerfalle, schlage ich folgendes vor:
    Von jeder Landportion wird jährlich der zehnte Teil dessen, was sie in
mittelmäßig guten Jahren eintragen kann, in die Staatskasse geliefert. - Das ist
die einzige Abgabe, die der Landmann zu bezahlen hat. Der Stadtbewohner
entrichtet dieselbe runde Summe jährlich und, wie schon erwähnt worden, für
jeden Hausgenossen, den er über die verwilligte Anzahl hält, soviel, als wenn er
noch eine halbe Landportion besäße. Wenn ein ähnliches Gesetz in Ansehung des
Viehes,
