 daher eine
Mittelstrasse wählen! Jedoch muss ich nochmals erinnern, dass alle meine Vorschläge
mehr auf eine gänzlich neu zu gründende als auf eine nur in einzelnen
Nebenteilen zu verbessernde Regierungsverfassung abzielen. Ich muss das ganze
Gemälde mit allen Haupt- und Nebenfiguren ausmalen; von meinen lieben Mitbürgern
hängt es ja ab, nur einzelne Gruppen daraus zu kopieren.
    Ich teile also die Ländereien aller Provinzen des ganzen Reichs in gleiche
Teile von solchem Umfange, dass der Ertrag einer solchen Portion, nach einem
Durchschnitte von guten, schlechten und mittelmäßigen Jahren, grade hinreiche,
eine Familie, die aus acht Personen besteht, bequem zu ernähren. Es versteht
sich, dass bei dieser Einteilung auf das Verhältnis des bessern gegen den weniger
fruchtbaren Boden Rücksicht genommen werden muss. Von diesen Portionen dürfen die
Stadteinwohner keine besitzen; ihnen werden nur Gartenplätze verstattet; Dörfern
allein kommt es zu, die Landwirtschaft zu treiben; dagegen wohnen aber auch
feinere Handwerker, Künstler, Manufakturisten, Kaufleute etc. nur in den
Städten. Jede Familie in den kleinen und großen Dörfern bekommt vom Staate eine
solche Portion nebst dem dazu erforderlichen Viehe, dem übrigen Inventarium und
den nötigen Gebäuden in gutem Stande überliefert und muss dann für ihr weitres
Fortkommen sorgen; die übrigbleibenden Portionen und die, welche dem Staate
durch Aussterben etc. heimfallen, werden unter Aufsicht des in dem größeren Dorfe
wohnenden Beamten und der in den kleineren Dörfern angesetzten Dorfrichter auf
Rechnung des Staats administriert, bei Zunahme der Volksmenge aber oder wenn ein
junges Paar einen Haushalt anfangen will, werden diese vakante Portionen wieder
ausgeteilt.
    Die Wiesen bleiben ungeteilt dem Dorfe, die Waldungen dem Amte
gemeinschaftlich, und weiset der Beamte jedem Bauer jährlich eine gleiche Menge
Holz an. Steinbrüche und Bergwerke werden zum Vorteile der Staatskasse genützt;
Jagd und Fischerei dürfen nur von sachkundigen Personen betrieben werden. Jede
Gemeine hat ihren Dorffischer und Dorfjäger; von diesen werden Fische und
Wildbret nach einer bestimmten geringen Taxe verkauft, und das Geld wird in die
Staatskasse geliefert.
    Kein Einwohner in Abyssinien darf mehr als eine solche Landportion besitzen,
und nach seinem Tode fällt sie dem Staate wieder anheim, der sie aufs neue
austeilt. - Kein Grundstück kann also um Geld verkauft, noch auf jemand vererbt
werden, aber das, was man mit seinem Fleiße verdient, folglich der Erwerb aus
den verkauften Früchten dieser Ländereien, das bare Geld, davon erben die Kinder
ihr Teil. Es wird daher jeder gute Hausvater sein Land, obgleich es nach seinem
Tode an einen fremden Besitzer kommt, dennoch möglichst zu verbessern suchen, um
durch den Verkauf der Produkte Schätze für seine Nachkommen zu sammeln. Es fällt
also nicht aller Unterschied zwischen armen und reichen Leuten weg; aber die
Reichen können nun nicht mehr die Gewalt des Geldes zu Unterdrückung
