, welches ohne ihre Person nicht zu erlangen war. Damals glaubte er, es müsse ihr ein ansehnliches Vermögen zufallen und zwar bald; denn er traute es Meister Anton nicht zu, dass er unverschämt genug sein werde, noch lange zu leben. Alsdann hätte sie, seiner Meinung nach, wohl die Hälfte des Vermögens hoffen können, aufs wenigste das Drittel; denn Meister Anton hielt sie ja wie sein eigenes Kind. Nun ging seine Sorgfalt dahin, sich des ganzen Genusses dieser reichen Erbschaft zu versichern, im Falle etwa seine Frau vor ihm mit Tode abgehen sollte, welches er ganz gleichgültig würde angesehen haben, sobald nur dieser Tod nicht vor Meister Antons Ableben erfolgte. Zu diesem Behufe dachte er ganz schlau aus, dieses seiner Frau sehr vorteilhaft scheinende Testament zu errichten. Er vermachte ihr hierdurch im Grunde nur sehr wenig; denn damals war sein Vermögen noch äußerst unbeträchtlich. Das Feine bestand darin, dass er durch dieses Zeichen der Liebe und des Vertrauens seine gute Frau zu bereden suchte, unter eben dem Datum auch ihr Testament zu machen, worin sie ihn mit gleichen Vorzügen zum allgemeinen Erben ihres künftigen Vermögens einsetzte, das er sehr viel höher anschlug als sein eigenes, und wovon er sehr guten Gebrauch zu machen dachte, wenn nur erst Meister Anton und nach ihm Frau Sophie gestorben wäre. Der Mann war also, wie man sieht, sehr weltklug; doch übertraf ihn in dieser nützlichen Eigenschaft noch der Prokurator Hiffer. Dieser war Doktor beider Rechte und verband mit der allgemeinen Klugheit, welche so nötig ist, um sich durch die verwirrten Weltändel empor zu winden, auch noch die Klugheit, welche die Kenntnis beider Rechte den Klugen an die Hand gibt. Die Rechte sind nicht, wie manche Tölpel wohl meinen, zum Besten der verlassenen Witwen und Waisen oder der ruhigen unbekümmerten Bürger geschrieben, sondern eigentlich, wie eine bewährte Rechtsregel sagt: zum Besten der Klugen und Wachsamen. [Fussnote] Wenn nun das größte Recht das größte Unrecht ist, wie ebenfalls eine bewährte Rechtsregel versichert: so erhellet noch deutlicher, dass Doktor Hiffer beide Rechte deswegen teoretisch sehr gründlich studiert hatte, um das größte Recht praktisch mit allen seinen Feinheiten recht kräftig ausüben zu können, wenn es nämlich zu seinem und allenfalls auch zu seiner Klienten Nutzen gereichte. Er fand hierin seinen Mann an dem Ehegatten der Frau Sophie. Aus einem paar kaufmännischen Rechtshändeln, die derselbe ihm zu besorgen auftrug, sah er genugsam ein, dass sie beide vom Nutzen des höchsten Rechts gleiche Begriffe hätten. Dies brachte eine nähere Verbindung zwischen ihnen zuwege, die jeder zu seinem besonderen Vorteile zu lenken dachte. Hiffer fasste den Gatten Sophiens bei seiner Liebe zum Weine und holte ihn unterm Trinken über manches aus, das er einmal zu brauchen
