 ein
unumschränkter Herr ist) nach Gesetzen regiert. Welcher irdische Monarch kann
sich für berechtigt halten, willkürlicher regieren zu wollen als Gott selbst?
Und wenn dieser oberste Monarch seine Wirksamkeit bloß darum an Gesetze gebunden
hat, weil er vollkommen weise und gut ist: aus welchem Bewegungsgrunde könnten
Könige, die doch nur Menschen sind und über ihresgleichen herrschen, ungebundene
Hände verlangen? - Etwann um Gutes zu tun? Das Gesetz zeichnet ihnen dazu die
sichersten Wege vor. Es erspart ihnen die Mühe und die Gefahr, aus tausend
Abwegen, die vor ihnen liegen, den rechten Weg auszusuchen; und anstatt sie dem
Tadel des Volkes auszusetzen, dient es ihnen zum Schilde gegen alle
Missdeutungen, Vorwürfe und Anmassungen desselben.
    Diesem Grundsatze gemäß erklärt und bestimmt Tifan im ersten Kapitel die
Pflichten und Rechte des königlichen Amtes überhaupt. Die monarchische
Verfassung, in so ferne sie durch weise Gesetze eingeschränkt ist, verdient den
Namen der vollkommensten Regierungsart eben darum, weil sie der göttlichen am
nächsten kommt. Da es vergebens sein würde, eine vollkommnere erfinden zu
wollen; so verordnet Tifan, dass Scheschian zu ewigen Zeiten durch einen König
regiert werden solle. Der König, sagt er ferner, hat seine Majestät nicht von
der Willkür des Volkes, sondern von dem erhabenen Charakter eines sichtbaren
Stattalters des obersten Weltbeherrschers. Alle seine Pflichten entspringen aus
diesem Charakter, und alle seine Rechte aus - seinen Pflichten. Denn jede
Pflicht schließt ein Recht an alles dasjenige, ohne welches sie nicht ausgeübt
werden kann, in sich. Sobald ein König von Scheschian unglücklich genug wäre,
seine Pflichten abzuschütteln, so hätte er in dem nämlichen Augenblick auch
seine Rechte verloren.
    Der Vorzug, selbst der Schöpfer seiner Untertanen zu sein, ist ein
unterscheidendes Vorrecht der Gottheit. Nichts desto weniger kann der König in
gewissem Sinne der Schöpfer seines Volkes werden, indem er die Vermehrung
desselben so viel immer möglich ist begünstiget; und dies ist seine erste
Pflicht.
    Die zweite, worin er sich nicht weniger als einen Nachahmer der Gottheit
zeigt, ist die unverwandte Vorsorge, seinem Volke (vorausgesetzt dass dieses es
an der pflichtmässigen Anwendung seiner eigenen Kräfte nicht ermangeln lässt)
Unterhalt und Überfluss des Unentbehrlichen zu verschaffen. Wenn auf diesem
ganzen Erdenrunde Menschen sind, die an dem Unentbehrlichen Mangel leiden, so
liegt es wahrlich nicht an der Kargheit der Natur; denn diese hat Vorrat genug,
zehnmal mehr Menschen, als sich jemals zugleich auf ihrer Oberfläche befunden
haben, reichlich zu ernähren. An den Stattaltern der Gottheit ganz allein liegt
die Schuld; denn in ihren Händen liegt die Macht, einer allzu großen
Ungleichheit vorzubauen; dem Müßiggang keine Duldung zu bewilligen; den Fleiß
aufzumuntern; für den möglichsten Anbau der Ländereien zu sorgen; Vorratshäuser
für künftige Notfälle zu unterhalten
