 der Bildhauer, der Mahler, der
Wundärzte oder der Naturlehrer: sie wird sich mit allen Wissenschaften und allen
Teilen derselben beschäftigen, damit dieses aber alles in seiner Ordnung und
Masse geschehe, so soll
    4.) dieselbe in drei Klassen abgeteilet werden. Die erste ist der höheren
Philosophie gewidmet, wohin alle abgezogene Wahrheiten gehören, sie mögen in
einer Wissenschaft ihren Sitz haben in welcher sie wollen. Hier sollen auch
insonderheit die wichtigsten philosophischen Streitigkeiten untersucht und
entschieden werden, z.B. Der zureichende Grund, die beste Welt, die
vorhergeordnete Übereinstimmung der Seele und des Leibes, die wahre Gestalt der
Monaden, und des mathematischen Punctes u.s.w. Lauter Dinge, die die menschliche
Glückseligkeit in der Welt auf den höchsten Gipfel zu setzen fähig sind. Die
zweite Klasse beschäftigt sich mit der praktischen Philosophie, hauptsächlich
mit der Naturlehre und Haushaltungskunst. Die dritte gehört für die sogenannten
schönen Wissenschaften. Hier werden Sprachen, Antiquitäten, Historie,
Zeitrechnungen, die Wappenkunst, Geschlechtsregister, die Tonkunst und
dergleichen untersucht, erörtert und in ein helleres Licht gesetzt, auch
hauptsächlich die Redekunst und Dichtkunst getrieben.
    5.) Nach der hergebrachten Gewohnheit gelehrter Societäten werden die
Mitglieder dieser Gesellschaft in ordentliche und Ehrenmitglieder abgeteilet.
    6.) Die ordentlichen Mitglieder sind verbunden zu gewissen Zeiten etwas
auszuarbeiten. Diejenigen, welche nicht über drei Stunden von der akademischen
Versammlung sich aufhalten, müssen, wann sie nicht Ehehaften haben, jedesmal
Mittewochs um zwei Uhr Nachmittage in Person, und zwar um allen unnötigen
Auswand zu vermeiden, zu Fuße erscheinen; die aber weiter von hier wohnen, sind
nicht verbunden bei den ordentlichen wöchentlichen Versammlungen gegenwärtig zu
sein; jedoch müssen sie jährlich auf ihren Namens- oder Geburtstag einen
schriftlichen Aufsatz einsenden, und dafür werden sie, wenn ihre Arbeit Beifall
findet, eine Belohnung erhalten. Die Ehrenmitglieder werden mit aller Arbeit
verschonet, jedoch damit sie für diese Freiheit auch wiederum ein Onus haben, so
sind sie gehalten, realiter etwas zur Ausbreitung dieser Societät und folglich
des ganzen Reichs der Gelahrheit beizutragen. Man wird ihnen unter den Fuß
geben, oder gleichsam ein stillschweigendes Gesetz auferlegen, in ihren letzten
Willen diese Gesellschaft reichlich zu bedenken. Dafür haben sie aber nach ihrem
Tode zuverlässig eine Lobrede zu erwarten, auch wird man, nach Beschaffenheit
ihrer guten Gesinnungen, sich entschließen, ihr rühmliches Andenken jährlich zu
erneuern.
    7.) Nach dem vortrefflichen Beispiele des Herrn Karl Grandisons Baronets,
welcher in dem glücklichen Brittannien alle Bewohner seiner Herrschaften
gleichsam zu Akademisten gemacht hat, indem er eine Art von einer Societät
errichtet hat, worinnen anstatt magerer teoretischer Untersuchungen, practische
Redner auftreten, die durch wirkliche Beweise ihres Fleißes in Erfindung und
Verbesserung nützlicher Dinge, einer Belohnung sich würdig machen, hat der
