All_Enlightenment_65.txt

ihm, mittelbar oder unmittelbar, durch seinen Beichtvater oder durch eure Religionsedikte befehlt, zu denken, so ist er ganz die Maschine, die ihr haben wollt, und nun könnt ihr ihn nach Belieben brauchen. Ich bewundere in der geschichte, die euer Lieblingsstudium ist, die Weisheit einer Reihe von den ersten christlichen Kaisern. Mit jeder neuen Regierung änderte sich die Wahrheit; selbst während einer Regierung, wenn sie ein wenig lange dauerte, musste sie ein- oder ein paarmal abgeändert werden. Ihr habt den Geist dieser Maximen aufgefasst, aber ihr seid - verzeiht es dem Anfänger in eurer Kunst, wenn er irren sollte - noch nicht tief genug in ihn eingedrungen. Man lässt eine und ebendieselbe Wahrheit zu lange Wahrheit bleiben; darin hat man es in der neuern Staatskunst versehen. Das Volk gewöhnt sich endlich an sie und halt seine Gewohnheit, sie zu glauben, für den Beweis ihrer Wahrheit, da es sie doch lediglich und rein um eurer Autorität willen glauben sollte. Ahmt daher, ihr Fürsten, euren würdigen Mustern ganz nach; verwerft heute, was ihr gestern zu glauben befählet, und autorisiert heute, was ihr gestern verwarft, damit sie sich von dem Gedanken, dass bloss euer Wille die Quelle der Wahrheit sei, nie entwöhnen. Ihr habt z. B. nur zu lange gewollt, dass eins Dreien gleich sei; sie haben euch geglaubt, und leider haben sie sich so daran gewöhnt, dass sie schon längst euch den schuldigen Dank versagen und es selbst entdeckt zu haben meinen. Rächt euer Ansehen; befehlt auch einmal, dass eins eins sei - natürlich nicht darum, weil das Gegenteil sich widerspricht, sondern darum, weil ihr es wollt.

Ich verstehe euch, wie ihr seht; aber ich habe es da mit einem unbändigen volk zu tun, das nicht nach euren Absichten, sondern nach euren Rechten fragt. Was soll ich antworten?

Es ist eine unbequeme Frage, die Frage vom Rechte. Ich bedaure, dass ich mich hier von euch, mit denen ich so freundschaftlich hierher kam, werde trennen müssen.

Wenn ihr das Recht hättet, festzusetzen, was wir für Wahrheit annehmen sollten, so müsstet ihr es von der Gesellschaft, und diese müsste es durch Vertrag haben. Ist ein solcher Vertrag möglich? Kann es die Gesellschaft ihren Mitgliedern zu einer Bedingung desselben machen, gewisse Sätze nicht eben zu glauben; denn dessen kann sie sich, als einer inneren Gesinnung, nie versichern, - sondern nur äusserlich zu bekennen, d. i. nichts gegen sie zu sagen, zu schreiben, zu lehren; denn ich will den Satz so gelind ausdrücken als möglich.

Physisch möglich wäre ein solcher Vertrag. Wenn nur jene unantastbaren Lehrsätze fest und scharf genug bestimmt wären, dass man jedem, der gegen sie etwas gesagt hätte, es unwidersprechlich beweisen könnte - und ihr seht ein, dass das etwas gefordert heisst -, so könnte man ihn dafür, als für eine äussere Handlung, allerdings bestrafen.

Ist es aber moralisch möglich, d. i. hat die Gesellschaft ein Recht, ein solches Versprechen zu fordern, und das Mitglied, es zu geben; würden in einem solchen Vertrage nicht etwa unveräusserliche Rechte des Menschen veräussert - welches in keinem Vertrage geschehen darf, und wodurch der Vertrag rechtswidrig und nichtig wird? - Freie Untersuchungen jedes

möglichen Objekts des Nachdenkens, nach jeder möglichen Richtung hin und ins Unbegrenzte hinaus, ist ohne Zweifel ein Menschenrecht. Niemand darf seine Wahl, seine Richtung, seine Grenzen bestimmen als er selbst. Das haben wir oben bewiesen. Es ist hier nur die Frage, ob er sich nicht selbst durch Vertrag dergleichen Grenzen setzen dürfe? Seinen Rechten auf äussere Handlungen, die durch das Sittengesetz nicht geboten, sondern nur erlaubt waren, durfte er dergleichen Grenzen setzen. Hier treibt ihn nichts, überhaupt zu handeln, als höchstens die Neigung; diese Neigung nun kann er wohl da, wo sie das Sittengesetz nicht einschränkt, durch ein sich freiwillig aufgelegtes Gesetz einschränken. Wenn er aber an jener Grenze des Nachdenkens angekommen ist, so treibt ihn allerdings etwas zu handeln, sie zu überschreiten und über sie hinauszurücken, nämlich das Wesen seiner Vernunft, die in das Unbegrenzte hinaussstrebt. Es ist Bestimmung seiner Vernunft, keine absolute Grenze anzuerkennen; und dadurch wird sie erst Vernunft, und er dadurch erst ein vernünftiges freies selbständiges Wesen. Mitin ist Nachforschen ins Unbegrenzte unveräusserliches Menschenrecht.

Ein Vertrag, durch welchen er sich eine solche Grenze setzte, hiesse zwar nicht unmittelbar soviel als: ich will ein Tier sein - aber soviel hiesse er: ich will nur bis zu einem gewissen Punkte (wenn nämlich jene vom staat privilegierten Sätze wirklich allgemeingeltend für die menschliche Vernunft wären, was wir euch, und ausser dieser noch eine Menge anderer Schwierigkeiten, geschenkt haben) - ich will bis zu einem gewissen Punkte ein vernünftiges Wesen, sobald ich aber bei ihm angekommen sein werde, ein unvernünftiges Tier sein.

Ist nun ein unveräusserliches Recht, über jene festgesetzten Resultate hinaus zu untersuchen, erwiesen, so ist zugleich die Unveräusserlichkeit des Rechts, gemeinschaftlich über sie hinaus zu untersuchen, erwiesen. Denn wer das Recht zum Zwecke hat, der hat es auch zu den Mitteln, wenn kein anderes Recht ihm im Wege steht; nun ist es eines der vortrefflichsten Mittel sich weiterzubringen, wenn man von andern belehrt wird; folglich hat jeder ein unveräusserliches Recht, frei gegebene Belehrungen ins Unbegrenzte hinaus anzunehmen. Soll dieses Recht nicht aufgehoben werden,