hätte sein müssen, um diess nicht vorauszusehen, und dass er sich dennoch nicht dadurch abschrecken liess, muss uns billigerweise auf einen Punkt aufmerksam machen, der, wenn wir gerecht gegen ihn sein wollen, nicht übersehen werden darf; nämlich auf den Gesichtspunkt, aus welchem er selbst die Sache angesehen hat. Denn ich müsste mich sehr irren, oder diess würde uns begreiflich machen, wie es zugegangen, dass ein Mann wie er sein eigenes Gefühl so seltsam übertäuben konnte, um baren Unsinn für Aussprüche der höchsten Vernunft zu halten? – Plato scheint mir von den Geometern und Rechnern angenommen zu haben, dass er immer gewisse Begriffe und Sätze, als an sich selbst klar, ohne Beweis (wenigstens ohne strengen Beweis) voraussetzt, aus diesen aber sodann mit der genauesten Folgerichtigkeit alles ableitet, was sowohl aus ihnen selbst, als aus ihrer Verbindung mit andern Begriffen und Sätzen gleicher Art, durch Schlüsse herausgebracht werden kann. Wo von Zahlen, Linien und Winkeln die Rede ist, kann diese Art zu räsonniren nicht leicht irre führen; oder, wofern diess auch begegnen sollte, so ist der Irrtum wenigstens leicht und sicher zu entdecken: aber wo es um Auflösung solcher Aufgaben zu tun ist, die den Menschen und dessen Tun und Lassen, Wohl- oder Uebelbefinden, vornehmlich seine ursprüngliche natur, seine innere Organisirung, seine Verhältnisse zu den übrigen Dingen, seine Anlagen, seinen Zweck, seine Erziehung und Bildung für das gesellschaftliche, bürgerliche und kosmopolitische Leben, und andere hierher gehörige Gegenstände betreffen, kurz, bei Gegenständen, an welche man weder Messschnur noch Winkelmass anlegen kann, findet jene Metode keine sichere Anwendung. Der Mensch lässt sich nicht, wie eine regelmässige geometrische Figur, in etliche scharf gezogene gerade Linien einschliessen; und es sind vielleicht noch Jahrtausende einer anhaltenden, eben so unbefangenen als scharfsichtigen Beobachtung unsrer natur vonnöten, bevor es möglich sein wird, nur die Grundlinien zu einem ächten Modell der besten gesellschaftlichen Verfassung für die wirklichen Menschen zu zeichnen; und selbst dieses Modell würde für jedes besondere Volk, durch dessen eigene Lage und die Verschiedenheit der Zeit- und Ortsumstände, auch verschiedentlich bestimmt und abgeändert werden müssen. Aber auf alles diess nimmt ein Plato keine Rücksicht; und da seine Nephelokokkygia nicht auf der Erde, sondern in den Wolken, d.i. so viel als nirgendswo existirt, und nicht mit physischen Menschen, wie die natur sie in die Welt setzt, sondern mit menschenähnlichen Phantomen von seiner eigenen Schöpfung besetzt ist, so ist er freilich Herr und Meister, sowohl den Elementen seines staates als dem Ganzen die gesetz vorzuschreiben, deren Beobachtung am geradesten und gewissesten zu seinem Endzweck führt. Anfangs ist es, in seiner Voraussetzung, bloss das Gefühl körperlicher Bedürfnisse, was eine Handvoll Hirten, Ackerleute und Handwerker bewegt, den ersten Grund zu seiner Republik zu legen. Der kleine Staat erweitert sich unvermerkt; die Anzahl der Bürger nimmt zu; ihre Bedürfnisse dessgleichen. Nicht lange, so fühlt man, dass ohne innere und äussere Sicherheit der Zweck der neuen Gesellschaft nicht erhalten werden könnte; dass zu Erzielung der inneren Sicherheit gute Zucht und Ordnung, zu Handhabung der Ordnung gesetz, zu Vollziehung der gesetz eine Regierung, und zum Schutz der Regierung und des staates überhaupt eine bewaffnete Macht vonnöten ist. Um nun diess alles seinem Ideal gemäss so zweckmässig als möglich einzurichten, baut unser philosophischer Lykurg seine ganze Gesetzgebung auf zwei Grundgesetze. Das erste ist: die höchste Wohlfahrt des Ganzen soll der einzige Zweck des bürgerlichen Vereins oder des staates sein, also auf das Wohl eines jeden einzelnen Gliedes nur insofern, als es ein Bestandteil des Ganzen und eine Bedingung des allgemeinen Wohlstandes ist, Rücksicht genommen werden; folglich jedermann verbunden sein, für den Staat zu arbeiten, zu leben und zu sterben, und nur, insofern er diese Bedingung erfüllt, soll er seinen verhältnissmässigen Anteil an dem Wohlstand desselben nehmen dürfen. Das zweite: zu Verhütung aller schädlichen Folgen, welche in andern Republiken daraus entstehen, wenn jedermann sich nach Willkür beschäftigen und also auch mit Sachen, die er nicht versteht und für die er kein Talent hat, sich bemengen darf, soll jeder Bürger nur Eine Art von Hantierung oder Geschäfte treiben und darin die möglichste Vollkommenheit zu erreichen suchen.
Beide Grundgesetze scheinen auf den ersten Anblick ihre Richtigkeit zu haben: allein so scharf und ohne alle Einschränkung, wie Plato sie annimmt, sind sie nicht was sie scheinen, und könnten auf keinen wirklichen Staat ohne die nachteiligsten Folgen angewendet werden. Der Irrtum liegt darin, dass er die Bürger als organische Teile eines politischen Ganzen, d.i. als eben so viele Gliedmassen Eines Leibes betrachtet, welche nur durch ihre Einfügung in denselben leben und bestehen, keinen Zweck für sich selbst haben, sondern bloss zu einem gewissen besonderen Dienst, den sie dem Ganzen leisten, da sind. Da diess bei den Gliedmassen eines jeden organischen Körpers wirklich der Fall ist, so kann man freilich mit Grund behaupten: dass die Glieder um des Leibes willen da sind, nicht der Leib um der Glieder willen. Allein mit einer bürgerlichen Gesellschaft, die aus lauter für sich bestehenden Gliedern zusammengesetzt ist, hat es eben desswegen eine ganz andere Bewandtniss. Die Menschen, woraus sie besteht, haben sich (wie Plato selbst anfangs voraussetzt), bloss in der Absicht vereinigt, ihre natürlichen, d.i. ihre weltbürgerlichen Rechte, in die möglichste Sicherheit zu bringen, und sich durch diesen Verein desto besser zu befinden. Hier