haus bleiben.
drei Jahre seines Lebens hindurch muss aber jeder Abyssinier, auch in Friedenszeiten, fortgesetzt als Soldat dienen. Diese fangen mit seinem zwanzigsten Jahre an, das heisst, bevor er sich häuslich niederlässt. Ihm wird dann vom staat eine vollständige Kleidung gegeben, die er aber hernach auf seine Kosten unterhalten muss; er lernt den Dienst und muss alles tun, was einem Soldaten obliegt; der Staat gibt ihm nur Brot; allein da er, wie man nachher hören wird, in seiner Heimat bleibt und nebenher seinen Unterhalt erwerben kann, man ihn auch für die öffentlichen arbeiten, wozu das Heer gebraucht wird, zum Beispiel Strassen, Dämme, Wasserleitungen, etc. anzulegen, besonders bezahlt, so kann er keinen Mangel leiden. Dieser Dienst ist aber nicht schwer, und wird ein Jüngling dadurch gewiss nicht in der Wissenschaft, der Kunst oder dem Handwerke, das er gewählt hat, binnen diesen drei Jahren zurückkommen, indem ihm Zeit genug übrigbleibt, sehr viel nebenher zu arbeiten. Nach Verlauf der drei Jahre geht er nach haus und ist, ausser den jährlichen vierzehn Tagen, wo die Waffenübungen getrieben werden, und ausser dem Falle, wenn Krieg entsteht, völlig frei.
Jede Provinz hält in Friedenszeiten nur ein Regiment, das aus zwölf Kompanien, drei zu zweihundert und neun zu hundert Mann, besteht. In jedem der drei grossen und neun kleinen Dörfer liegt eine dieser zwölf Kompanien, die aus den Jünglingen desselben Dorfs zusammengesetzt ist, so dass also keiner durch seinen Soldatendienst sich von seiner Heimat entfernt. Dies macht zuerst, in den zwölf Provinzen, ein Kriegsheer von achtzehntausend Mann, das in Friedenszeiten auf den Beinen und zur inneren Sicherheit und den öffentlichen arbeiten hinlänglich ist. Sobald eine Armee zur Verteidigung des Reichs zusammentreten und nun jeder Bürger unter sechzig Jahren die Waffen ergreifen muss, werden aus jedem kleinen Regimente vier stärkere gemacht. Dann haben wir ein furchtbares Heer, furchtbarer noch, weil es nicht aus Mietlingen und Fremden, sondern aus freien Menschen besteht, die für ihr Eigentum und ihre Ruhe fechten.
Die Städte liefern die Artilleristen, Ingenieurs, Pontoniers und Pioniers. Jeder Stadteinwohner muss sich gleichfalls im zwanzigsten Jahre zu einem von diesen Korps einschreiben lassen und bekömmt, während seiner drei Dienstjahre, unentgeltlich Unterricht in den dazu erforderlichen Kenntnissen.
Nur wenn Krieg entsteht, schafft der Staat Kamele und Elefanten an und besetzt diese mit einem Korps von Freiwilligen, die bald eine Fertigkeit erlangen, mit diesen Tieren gegen den Feind zu operieren, da überhaupt die Abyssinier zu Leibesübungen sehr geschickt sind. übrigens machen wir, weil wir nur Verteidigungskriege führen, wenig Gebrauch von Reiterei.
Das bleibende Heer der Jünglinge übt sich jahraus, jahrein täglich eine Stunde in den Waffen. In einer Jahreszeit aber, wo der Landmann am wenigsten Geschäfte hat, wird die vorhin erwähnte grössere Übung, vierzehn Tage hindurch, von allen Mitbürgern unter sechzig Jahren vorgenommen. Alsdann zieht sich in dem Mittelpunkte jeder Provinz das kleine Provinzialkorps, welches dann aus vier Regimentern besteht, zusammen, zu welchem die Korps aus den vier Städten stossen und mit jenen gemeinschaftlich allerlei Kriegsevolutionen machen.
Wir halten es nicht für zweckmässig, in unsern eigentlichen schulen den Kindern Anweisung in körperlichen Übungen geben zu lassen. Bis zum funfzehnten Jahre kann man die Stunden besser anwenden, und solange der Körper noch im ersten Wachstume ist, können Anstrengungen von der Art gefährlich werden. In jeder Stadt aber unterhält die Obrigkeit ein paar Männer, die in einem öffentlichen Gebäude Unterricht im Ringen und besonders im Reiten und schnellen Lenken der Kamele geben. Hier wird kein Schüler, der unter funfzehn Jahre alt ist, angenommen. Wer Vermögen hat, muss dafür bezahlen, eine gewisse Anzahl Ärmerer aber wird ein Jahr lang unentgeltlich unterrichtet. Auf diese Weise kann doch nach und nach die sämtliche Jugend in den Städten sich in Leibesübungen geschickt machen. Monatlich an einem gewissen Tage stehen die dazu bestimmten Gebäude jedermann offen; dann können auch die, welche grade zu der Zeit keinen Unterricht mehr geniessen, den Platz betreten und mit den Schülern wetteifern. Für die Landleute halten wir eine solche Anstalt überflüssig. Die Beschäftigungen, die bei dem Ackerbaue vorfallen, stärken den Körper hinlänglich; doch ermuntert die Obrigkeit das junge Volk in den Dörfern, an den beiden monatlichen Ruhetagen, die künftig, statt des ehemaligen wöchentlichen Sonntags, in ganz Abyssinien einzuführen sind, sich mit allerlei körperlichen Übungen, im Laufen, Springen, Ringen, Nach-dem-Ziele-Werfen und dergleichen, zu belustigen, und teilt dann Preise an die Geschicktesten aus. Was aber jenen monatlichen Tag in den Städten betrifft, so pflegen da viel Zuschauer gegenwärtig zu sein, und reiche Mitbürger machen sich das Verdienst, kleine Preise für diejenigen Jünglinge zusammenzulegen, die sich dabei vorzüglich auszeichnen. – Das sind unsre Schauspiele! Jährlich aber ist in jeder Stadt ein Festtag angesetzt, an welchem jene Gebäude von innen verziert und dann, bei dem Klange musikalischer Instrumente, grosse Wettübungen vorgenommen werden. Hier bezahlt jeder Zuschauer einen freiwilligen Beitrag, und von diesem Gelde werden denen, die an dem Tage besondre Ehre einlegen, Geschenke gereicht. Auf solche Weise erlangen wir, dass unsre Krieger keine unbehülfliche, bloss nach dem Stocke abgerichtete Maschinen sind, sondern dass ihr Körper stark und biegsam wird.
Ich muss nun sagen, auf welche Weise wir unsre Offiziersstellen besetzen. Da die ältern Mitbürger, binnen den vierzehntägigen jährlichen Waffenübungen, gelegenheit haben, die Fähigkeiten der einzelnen jungen Leute kennenzulernen, so beruft jede Ortsobrigkeit