vielen Jahrhunderten von ihren Priestern unterhalten worden waren, eine vernünftige und dem wahren Besten der Menschheit angemessene Religion zu geben; und man muss gestehen, dass er hierin alles getan hat, was man billiger Weise von einem Gesetzgeber fordern kann, dessen Schuld es nicht war, etliche tausend Jahre vor der Geburt unsers grossen Propheten in die Welt gekommen zu sein.
Um zu seinem Zwecke zu gelangen, musste er zwei grosse Dinge zu stand bringen, – den Aberglauben vernichten, der noch immer dem grösseren Teile seines Volkes in dem feuerfarbnen oder in dem blauen Affen den geheiligten Gegenstand einer verjährten Anbetung zeigte; – und schickliche Mittel finden, die Scheschianer an würdige Begriffe von dem höchsten Wesen und an einen vernünftigen Gottesdienst zu gewöhnen. Beides würde manchem andern Regenten unendlich schwer und vielleicht ganz unmöglich gefallen sein. Aber Tifan, der in dieser wichtigen Sache ohne Nebenabsichten, nach grundsätzen die aus der tiefsten Kenntnis des Menschen geschöpft waren, und nach einem durchdachten Plane, langsam, aber anhaltend und standhaft verfuhr, Tifan erreichte seinen Zweck, und – was in einem Geschäfte dieser Art das Ausserordentlichste ist, aber die natürliche Folge seines klugen Verfahrens war – erreichte ihn, ohne dass eine so grosse Veränderung die geringste Erschütterung im staat verursacht, oder irgend einem Scheschianer einen Tropfen Blut gekostet hätte.
Der erste Schritt, den er zu diesem Ende tat, war eine Verordnung, in welcher beide Teile, Blaue und Feuerfarbne, zum Frieden und zu gegenseitiger Duldung angewiesen wurden. Tifan schilderte darin mit wenigen aber starken Zügen den Abgrund von Elend, worein die Nation unter Azorn und Isfandiarn durch schwärmerischen Eifer und unduldsame Grundsätze gestürzt worden. Er stellte den Geist der Verfolgung in seiner ganzen abscheulichen Ungestalt dar: er führte an, dass die Begriffe der Menschen weder von ihrer eigenen Willkür noch von den Befehlen eines Obern abhangen; dass Irrtum niemals ein Verbrechen sei; dass kein Mensch, kein Priester, keine Obrigkeit in der Welt ein Recht haben könne, andere zu zwingen, ihrer Überzeugung und ihrem Gewissen zuwider zu handeln; und dass der Weg des sanftesten Unterrichts und eines guten Beispiels der einzige sei, auf welchem Verirrete in die arme der Wahrheit und der Tugend zurück geführt werden können. Diesen grundsätzen zu Folge versicherte er nicht nur beiden Teilen seinen königlichen Schutz für die ungekränkte Ausübung desjenigen Gottesdienstes, zu welchem sie sich in ihrem Gewissen verbunden hielten; sondern gewährte auch einem jeden, welcher jetzt oder künftig von der besten Art das höchste Wesen zu verehren andere Begriffe hegen würde, als diejenigen welche bisher in Scheschian geherrschet hätten, aus gleichem grund völlige Freiheit, hierin seinem Gewissen zu folgen: indem er sich ein- für allemal erklärte, dass alle Meinungen, welche mit der Ruhe des staates und mit den guten Sitten nicht unverträglich wären, sich seines Schutzes auf gleiche Weise zu erfreuen haben sollten.
Von dieser allgemeinen Duldung waren diejenigen allein ausgenommen, welche unglücklich genug sein sollten, sich verbunden zu glauben, die Duldung, welche sie für sich selbst verlangten, niemandem, der anders dächte als sie, angedeihen zu lassen. 'Solche allein', sagt Tifan, 'sprechen sich ihr Urteil selbst: indem sie ihre störrige Unverträglichkeit öffentlich zu Tage legen, beweisen sie auf die unleugbarste Weise ihre gänzliche Unfähigkeit zum geselligen Leben. Ferne sei es gleichwohl von uns, sie, die durch eine solche denkart schon elend genug sind, mit einiger Strafe an Vermögen, Ehre, oder Freiheit deswegen zu belegen! Aber dass wir sie für Glieder unsers gemeinen Wesens erkennen, dies können sie ohne offenbare Unbilligkeit nicht erwarten. Sie mögen, so viel ihrer sind, ohne einige Bedrückung von uns und unsern Untertanen, mit Hab und Gut aus unsern Grenzen ziehen, und sich Wohnungen suchen wo sie wollen. Aber in Scheschian kann und soll niemand geduldet werden, der nicht bereit ist seinen Nebenmenschen und Mitbürgern alles Gute zu erweisen, was er will dass sie ihm erweisen sollen.'" "Itimadulet", sagte Schach-Gebal, "die Verordnungen meines guten Bruders Tifan haben einen ganz eigenen Ton, der nicht der gewöhnliche Kanzleiton ist; aber ich dächte, dass dies der gute Ton ist. Er begnügt sich nicht zu befehlen; er überzeugt den Menschenverstand, dass seine Befehle gerecht und billig sind. Dies muss notwendig eine gute wirkung tun."
"Tifans Verordnung tat eine sehr gute", versetzte Danischmend. "Sie bahnte ihm den Weg zu seinem grossen Vorhaben, und setzte die Gemüter unvermerkt in die Fassung, Neuerungen, zu welchen ein teil der Scheschianer ohnehin schon gestimmt war, ohne Widerwillen anzusehen.
Bald darauf ging er weiter. Er hatte, seitdem er in Scheschian lebte, unter den Bonzen und sogar unter den Ya-faou selbst nicht wenige angetroffen, welche besser dachten als die übrigen, und nicht ohne innerliche Beschämung sich als die niedrigen Werkzeuge betrachteten, wodurch Dummheit und Aberglauben in ihrem vaterland verewiget würden. Es kostete ihm wenig Mühe, alle Priester von diesem Schlage in kurzer Zeit zu seinem Vorhaben zu gewinnen; und nachdem er sich einmal einer ziemlichen Anzahl derselben völlig versichert hatte, konnte er sie ohne Bedenken den Anfang machen lassen, dem volk stufenweise Begriffe beizubringen, von welchen man mit der Zeit eine heilsame Umstimmung der Gemüter hoffen konnte. Aber auch hier ging er mit aller der Vorsicht zu Werke, womit man verfahren muss, wenn man eingewurzelte Vorurteile ohne gewaltsame Mittel ausrotten will. Eine Zeit lang begnügte man sich, durch Unterricht in denjenigen Wahrheiten, die zum Glauben