allgemeine Formeln, in welchen, mit eben so viel starken Zügen als Worten, der König als Gesetzgeber, als Richter, als Verwalter der Staatswirtschaft, als Beschützer des staates, als Aufseher der Religion und der Sitten, als Beförderer der Wissenschaften und Künste, und, was den Grund zu allen diesen Verhältnissen legt, als der allgemeine Vater und Pfleger der Jugend des staates, dargestellt wird.
Nichts kann feierlicher sein als die Apostrophe an die Könige seine Nachfolger, womit er dieses Hauptstück schliesst. – 'Welch ein Umfang von grossen, von äusserst wichtigen Pflichten!' ruft der erhabene Gesetzgeber aus. 'Wisset, ihr Könige, die ihr einst auf Tifans stuhl sitzen, und den furchtbaren Eid der Treue gegen den König der Könige, und gegen das Volk, das seine Vorsehung euch anvertrauet hat, auf dieses geheiligte Gesetzbuch schwören werdet, wisset, dass meine Hand zitterte, da ich diese Pflichten niederschrieb; dass ein Schauer meine Seele durchfuhr, da ich ihren ganzen Umkreis überdachte. Diese gesetz, welche wir beschworen haben, werden unsre Richter sein! Je nachdem wir unser grosses Amt wohl oder übel verwaltet haben, wird eine Nachwelt, die uns nichts als Gerechtigkeit schuldig ist, unser Andenken ehren und segnen, oder unsre ruhmlosen Namen mit Verachtung aus dem buch der Könige auslöschen; und wegen alles Guten, welches wir zu tun unterlassen, wegen alles Bösen, welches wir getan haben, wird dereinst ein unerbittlicher Richter Rechenschaft von unserer Seele fordern!'
In den nächst folgenden Hauptstücken werden die besonderen Pflichten des königlichen Amtes einzeln genauer entwickelt, und die Art und Weise, wie sie auszuüben, durch besondere gesetz bestimmt. Dieser Ordnung zu Folge macht die gesetzgebende Macht des Königs den Gegenstand des zweiten Hauptstückes aus. Es werden darin die Fälle angegeben, in welchen der König berechtiget ist neue gesetz zu geben, nachdem sie von den Vorstehern der Stände geprüft und dem buch der Pflichten und Rechte nicht entgegen stehend befunden worden. Hauptsächlich aber beschäftigt sich Tifan darin mit Anordnung der Mittel, wodurch die gesetz in jener immer lebhaften Wirksamkeit erhalten werden können, ohne welche der Staat von der besten Gesetzgebung wenig Nutzen ziehen würde. Zu diesem Ende wird nicht nur (wie oben bereits erwähnt worden) dem Ausschusse der sämtlichen Stände des Reiches das Recht zugestanden, in ihren gesetzmässigen Versammlungen die Beschwerden, welche durch Übertretung oder Missbrauch eines Gesetzes veranlasst würden, dem Könige vorzulegen: sondern es werden auch für jede Stadt, und jeden der kleinen Bezirke, in welche die Provinzen zu diesem Ende abgeteilt worden, besondere Aufseher angeordnet, deren Amt ist, auf die Befolgung der gesetz genaue Acht zu haben, jede Verletzung derselben anzumerken, und alle Monate darüber an den Oberaufseher der ganzen Provinz umständlichen Bericht zu erstatten, damit von diesem sogleich an den König selbst berichtet, und dem Übel mit den gehörigen Mitteln in zeiten begegnet werden könne.
übrigens wird in diesem Hauptstücke allen und jeden Einwohnern von Scheschian bei Strafe der ewigen Landesverweisung untersagt, Auslegungen oder Glossen über das Buch der Pflichten und Rechte zu verfassen, oder irgend ein darin entaltenes Gesetz, unter welchem Vorwand es auch geschehen könnte, zu einem gegenstand der Privatuntersuchung zu machen. Und falls jemals über den Verstand eines Gesetzes, oder die Anwendung desselben in einem besonderen Falle, ein billiger Zweifel entstehen sollte; so kommt zwar dem Könige das Recht der Auslegung oder Erklärung zu: jedoch soll dieselbe in keinem andern, wiewohl ähnlichen, Falle angezogen oder zur Richtschnur genommen werden; es wäre denn, dass sie, mit Einwilligung der Stände des Reichs, die Form und Kraft eines ewig gültigen Gesetzes erhalten hätte.
Im dritten Hauptstück wird die Bevölkerung des staates als einer der wichtigsten Gegenstände der königlichen Vorsorge betrachtet. 'Die ganze bisherige Verfassung von Scheschian' (sagt Tifan) 'der Despotismus der Regierung, die Religion der Bonzen, die unmässige Grösse der Hauptstadt, der Mangel an Aufmerksamkeit auf den Zustand der Provinzen, die Unterdrückung und Ausplünderung des Volkes durch Abgaben, die der Einnahme desselben nicht gemäss waren und durch die blosse Art des Bezugs schon unerträglich wurden, endlich der zügellose Luxus, und die Verderbnis der Sitten; dieser Zusammenfluss von Übeln hatte das Reich binnen einem Jahrhundert unvermerkt auf die Hälfte seiner ehemaligen Einwohner herab geschmelzt, als die letzten Jahre Isfandiars und die darauf erfolgte Zerrüttung das allgemeine Elend vollendeten. Die Entvölkerung der Städte und der verödete Zustand ganzer Provinzen hat die Einführung fremder Kolonien unentbehrlich gemacht. Aber weder dieses noch irgend ein anderes von den Mitteln, die von einigen Fürsten in solchen Fällen angewandt worden sind, kann die abgezielte wirkung tun, so lange jene Übel fortdauern, von welchen die Entvölkerung eines Staates die notwendige Folge ist, oder sobald ihnen der Zugang wieder eröffnet würde. Das gründlichste und unfehlbarste Bevölkerungsmittel ist demnach eine Gesetzgebung, durch welche nicht die Zufälle der Entvölkerung überpflastert, sondern die Ursachen derselben mit der Wurzel ausgerottet werden.' – Dieses war eine der grossen Absichten der gesetz Tifans: und da das ganze System derselben alle zu Hervorbringung dieser Absicht erforderlichen Mittel in sich fasste; so blieb den folgenden Königen nichts übrig, als mit der genauesten Sorgfalt über der Beobachtung dieser gesetz zu halten, und jeden Missbrauch, der sie unvermerkt hätte unkräftig machen und untergraben können, sogleich im Keime zu ersticken.
übrigens lässt sich aus einer Stelle dieses Kapitels schliessen, dass Tifan auch in den Ehegesetzen der Scheschianer beträchtliche Änderungen vorgenommen habe. Allein da sie ein besonderes Hauptstück des zweiten Teils seines Gesetzbuchs ausmachen: so lässt sich,