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Kartago nach dem Sicilischen Kriege mehr Gefahr von seinen eigenen Heeren, als von den siegenden Römern, erlitten hatte.

Venedig wählte allemal fremde Feldherren, die keinen Anhang und keine Verbindungen im land hatten, und die es nur für gewisse Jahre annahm, wohl belohnte, und streng bestrafte. Alle Stattalterschaften, die völlige Regierung, die Gerechtigkeit, die Policei, die Steuerkammer, die Obrigkeiten, stunden niemals unter den Kriegsleuten: so blieb das ganze Volk unabhangend, und ein genugsames Gleichgewicht gegen den Ehegeiz oder die Gewalt der Kriegsmacht war erhalten.

Zu Rom war die Kriegsmacht alles. Wann der Rat zuweilen den Geist der Freiheit fühlte, und sich seiner alten Grösse erinnerte, so unterdrückte das Schwerdt der Leibwache gleich die aufsteigende Wallung. Wenige Kriegsleute stürzten den edlen Galba vom Trone, und setzten auf denselben den gefälligen gefährten der Wollüste des verabscheuten Nero. Der Rat und das Volk war entwaffnet und ohne Kräfte. Eine zahlreiche Leibwache in einem festen Lager war für die Hauptstadt ein Joch, das sie abzuwerfen nicht vermögend war.

Usong sah es als einen Fehler an, der der Ottomannen Reich zerstören würde, dass die Stadtalter der Provinzen zugleich auch die Feldherren und die Häupter des Kriegsvolkes wären. Hier blieb gar kein Gleichgewicht, und das Volk schmachtete in der Sclaverei, es blieben keine zwei Machten, die einander beobachten und in den Schranken erhalten konnten. Der Stattalter war dem Trone um desto gefährlicher, je härter die Urteile morgenländischer Fürsten sind. Ein bewaffneter Stattalter hat bei der Auflehnung wider den Sultan nichts mehr zu befürchten, als von der leisen Verleumdung eines schwarzen Beschnittenen: der giftige Hauch des letzten ist eben so tödtlich, als das bei einem Aufstande siegende Schwerdt des Fürsten. Bei seiner Aufruhr findet der Pascha keinen unabhängenden Oberbeamten, der ihm widerstehen kan, er opfert das Volk der Kriegsmacht auf, und herrscht durch dieselbe ohne Aufsicht und unumschränkt. So lang ein Bajazid, ein Morad an der Spitze seiner Heere steht, selbst befiehlt, selbst ficht, und den Glanz des Trones durch eigne Vorzüge verherrlicht, so lang hat das Reich der Osmannen nichts zu besorgen. Aber alle Kaiserstämme in China, sagte der kluge Zuhörer Liewangs, fiengen bei Helden an, und gingen unter Schwelgern zu grund. Die Wollüste des Harems, die berauschenden Vergnügungen der Sinne, werden die Sultanen nicht verschonen, ihr Reich wird sich zergliedern, und jeder Pascha selbst ein Sultan werden.

Diesen Mangel der morgenländischen Regierungen suchte Usong aufs sorgfältigste zu verhüten. Er trennte von der Kriegsmacht alle Verwaltung der Schätze, der Gerechtigkeit, und der Policei. Die Bewaffneten hatten am Stattalter der Provinz, am Oberrichter, am Schatzmeister, und am wirksamsten an dem Abgesandten des Kaisers so viele wachsame Aufseher, die die ersten aufsteigenden Gedanken zu einer Auslehnung verraten würden. Usong vermied auch, grosse Feldherren in den Provinzen zu behalten; er liess sie am hof und in des Kaisers Aufentalt leben: und die Kriegsmacht blieb unter vielen Obersten zerteilt. Er wollte auch Cohorten haben, und keine Legionen. Die wirkung des Misvergnügens eines so grossen und innigst verbundenen Haufens ist zu gross und zu gefährlich.

Zur Policei liess er sich durch den Abgesandten im Anfange in jedem dorf ein Haupt, in jeder Stadt zu den unmittelbaren Anstalten und derselben Ausführung einen Begewältigten, mit einigen Beisitzern zu den minder eilfertigen Geschäften vorschlagen. In den grossen Städten war ein Daroga, in den kleinern ein Kalentar, selbst in jedem dorf ein Aeltester. Diese Obrigkeiten stunden unter dem Stattalter, der mehrenteils aus ihrem Mittel, und unter denjenigen genommen wurde, die in den untern Stellen Fähigkeit und Tugend bewiesen hatten. Usong wollte, dass alle Wahlen nach Hof kämen: er begriff zwar, dass die Last für den Kaiser eines so weiten Reiches zu gross sein würde, alles selbst zu übersehen, und überliess dem Stattalter und dem Abgesandten durchgehends die untern Wahlen. Aber dennoch glaubte er, es wäre nützlicher, dass beide diese Vorgesetzten bei einem jeden Falle erwarten möchten, der Kaiser würde die eingeschickten Gründe erforschen, und ihre Standhaftigkeit einsehen wollen. Usong tat es auch sehr oft, bald bei dieser und bald bei jener Provinz, oder er übergab die Prüfung seinen Vertrauten; und niemals würde es sicher gewesen sein, ihn betrügen zu wollen: denn in diesem Falle war er unversöhnlich.

Eben die Obrigkeiten hatten die Einnahme der Steuern, und Usong wies ihnen nach ihrem stand allemal zureichende Besoldungen an, die sie von der Versuchung befreiten, in unrechtmässigen Mitteln ihre Unterhaltung zu suchen; hingegen, liess er ihnen nicht die allergeringste Möglichkeit zu andern Einkünften.

Die Gerechtigkeit hatte nunmehr ihre eigene Richter. Alles war in Persien willkührlich, und es war kein Gesetz gewesen, als die Gewalt. Usong liess die gesetz des weisen Nuschirwans sammlen, er befahl zu ergänzen, wo die veränderten zeiten notwendig eine Abänderung erfoderten, und jedem Gerichtshofe eine Abschrift zu geben, nach welcher die Richter urteilen mussten. Er behielt in allen Hauptstädten der Provinzen einen Gerichtshof, wozu er niemals die Obrigkeiten des Ortes wählte. Der Richter einziges Geschäfte sollte die Gerechtigkeit sein. Sie wurden ansehnlich besoldet, und vom Kaiser selber geehrt. Die Mehrheit der Stimmen gab den Ausschlag, und der Weiseste, den man ausfinden konnte, hatte den Vorsitz und die Leitung. Geringe Sachen blieben bei diesem Gerichte, grössere kamen an das kaiserliche Divan, und vor die Oberrichter des Hofes, bei denen sehr oft, und an ungewissen Tagen, der Kaiser selbst auf dem Trone sass, und die Gründe der