All_Enlightenment_25.txt

zählen. Über alle diese Gegenstände seine Meinungen zu äussern, gehört ganz unstreitig zu dem unveräusserlichen Menschenrecht der Publizität, weil die allgemeine Wohlfahrt dabei nur gewinnen, niemand aber Schaden leiden kann, und es würde daher Pressedruck sein, den freien Umlauf der Ideen irgendeines Menschen über ähnliche Materien hemmen zu wollen.

Dieses scheinen mir die Schranken zu sein, innerhalb welcher die Pressefreiheit ohne Nachteil für die Rechte eines Dritten und folglich rechtmässig ausgeübt werden kann. Man erlaube mir bei dieser gelegenheit noch eine Anmerkung. Obgleich es gewiss nicht über das Gebiet der vernünftigen Pressefreiheit hinausläuft, dass politische Angelegenheiten oder Gegenstände der Staatsverwaltung gründlich und bescheiden geprüft werden, so hat doch die gegenseitige Meinung besonders in den letzteren Jahren, wo die unglücklichen Ereignisse in Frankreich einen sprechenden Beweis für sie an die Hand zu geben scheinen, viele Verteidiger gefunden. Mehrere Regierungen und die von ihnen gedungenen Schriftsteller haben ganz dreist den Satz behauptet, man dürfe dem Untertan alle Räsonnements über ähnliche Gegenstände völlig untersagen, und man handle klug es zu tun, da durch diesen unseligen und verderblichen Prüfungsgeist ganz augenscheinlich die schrecklichsten begebenheiten hervorgebracht werden müssten. Wie mächtig ist doch der Hang des Menschen zum ausschliesslichen Besitz, und durch unrechtmässige Monopolien sollen nun sogar auch die Kräfte der Seele in ihrem freien Spielraum beschränkt werden!

Ein Exoteriker wie ich, der nicht in die Geheimnisse der Regierungskunst eingeweiht ist, kann sich, da ihm höhere Bewegungsgründe unbekannt sind, an keine andere Stütze halten, als an seinen einfachen Menschenverstand. Wähle ich mir diesen aber zum Führer, so muss ich gestehen, dass mich die Gründe der Gegenpartei nicht im mindesten überzeugt haben. Dass die Untersagung der denke- und Pressefreiheit in einem so wichtigen und ausgebreiteten Zweig der menschlichen Kenntnisse unrechtmässig und ein Eingriff in die unveräusserlichsten Rechte ist, schmeichle ich mir schon hinlänglich dargetan zu haben. Es bleibt mir also nur noch übrig zu beweisen, dass ein solches Verfahren lieblos, unweise und zweckwidrig ist, indem dadurch gerade dasjenige bewirkt wird, was verhindert werden sollte.

1. Sogar aufrührerische Schriften, wie sie oben beschrieben sind, können keine oder höchstens nur eine sehr geringe wirkung bei einem Volk hervorbringen, das sich wohl befindet und folglich über seine Regierung nicht zu klagen hat. Freilich ist es ein unleugbarer Zug des menschlichen Charakters, dass uns allen Unzufriedenheit mit unserem Schicksal mehr oder weniger anklebt und dass wir uns daher durch vorgespiegelte Träumereien einer imaginären Glückseligkeit, deren unsere natur nicht fähig ist, gar zu leicht verführen lassen, um die alte erträgliche Lage gegen eine neue besser geglaubte, aber wirklich im grund doch schlechtere zu vertauschen. Allein dieser Geist des Missvergnügens geht doch auf keinen Fall so weit, dass freie, wohlhabende, nicht unter dem Druck lebende Bürger eines im ganzen blühenden staates, wie diese Beschreibung ganz unstreitig bei Deutschland zutrifft, sich durch das Zurufen einiger unruhiger Köpfe so leicht dahin bringen lassen könnten, ihre jetzigen gewissen Vorteile gegen künftige höchst ungewisse Verheissungen unüberlegt wegzuwerfen und sich mutwillig in den unabsehbaren Abgrund der Gesetzlosigkeit, die doch auf einige Zeit die notwendige Folge jeder gewaltsamen Revolution sein muss, hineinzustürzen. Und ohnehin wie wahr und besonders passend auf unser Vaterland ist es, was Argenson irgendwo sagt: Il faut si peu de chose, pour qu'un Prince acquiere les suffrages de son peuple!

Und doch habe ich bis jetzt nur von anerkannt aufrührerischen Schriften gesprochen. Wie verschieden muss dann aber nicht der Fall sein, wenn Schriften nur ruhige und durchdachte Meinungen über einzelne Angelegenheiten des öffentlichen Wesens äussern, und vernünftige Vorschläge zur Abstellung der allenfalls vorhandenen Mängel und Gebrechen! Weit entfernt, dass diese zu Empörungen reizen, sind sie vielmehr das einzige Verwahrungsmittel dagegen. Jede weise Regierung wird mit Vergnügen die stimme des volkes, die sich nicht anders als durch Schriftsteller vernehmlich machen kann, erkennen, und sind die Klagen gegründet, die Vorschläge annehmlich, so wird sie erstere abzustellen, letztere aber zu benutzen eilen; sind es aber grundlose und eitle Beschwerden, so wird der Vorbringer derselben, wie schon oben bemerkt ist, der gerechten Strafe nicht entgehen. Im Privatleben wird man ja nicht müde, Zutrauen, Offenherzigkeit und freimütiges Geständnis der Gründe zur Unzufriedenheit anzuempfehlen, und mit Recht; denn durch ein solches Verfahren werden die heiligsten Bande des Wohlwollens und der Verwandtschaft immer fester zusammengezogen, so wie sie durch ein entgegengesetztes Betragen, durch Misstrauen, durch Verheimlichung und Verschliessung der gerechten Beschwerden nur gar zu leicht in Gefahr kommen, endlich dergestalt zersprengt und zerrissen zu werden, dass keine Heilung der Wunde mehr möglich ist. Sollte eine ähnliche Metode im öffentlichen Leben und in Staatsverbindungen nicht gleich nützlich sein, wie sie in Familien und Privatzirkeln erspriesslich ist? Die Nation, welche klagen darf und deren Klagen gehört werden, wird den erstickten Schmerz nie im Stillen fortnähren, das Geschwür, das zeitig geheilt wird, nie in den Eingeweiden forteitern lassen, und folglich nie in gefährliche Staatskrankheiten verfallen, deren ungewisse Krisis den Tod oder die Genesung herbeiführen muss.

2. Der Staat und der Regent gewinnen unstreitig durch die Gestaltung dieses Rechts. Denn beiden werden die Augen geöffnet, und Gegenstände, die sie, durch Untätigkeit oder Schmeichelei verblendet, lange aus einem falschen Gesichtspunkt betrachtet hatten, lernen sie jetzt von der rechten Seite ansehen. Dies ist ferner der einzige Weg, wie nützliche Verbesserungen und Umänderungen der Verfassung nach dem Bedürfnis des Zeitalters durch die sanfte, überredende stimme der Vernunft bewirkt werden können. Man wird zwar einwenden, die Regierung wird ohnehin schon auf den Geist der zeiten aufmerksam sein