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der ihm von der natur verliehenen Gaben ist vortrefflicher, als die der Mitteilung seiner Gedanken? Und man will die Vernunft gefangennehmen und die Gedankenmitteilung in Fesseln legen, nicht bloss über sichtbare und irdische, sondern auch über unsichtbare und überirdische Dinge, um sich dadurch die herrschaft über die Gemüter zu sichern und den Gehorsam zu erzwingen? Welches Misstrauen ist ärger und empörender, als sich mit der allerverworfensten Klasse von Menschen, den Glaubensspionen, Redeauflauerern, heimlichen Angebern usw. gegen die rechtlichen Staatsbürger zu verbinden und bei Geld- und anderen willkürlichen Strafen zu verbieten, über Gott, den Staat, den Fürsten und die grossen Ereignisse der zeiten zu reden?

Selbst den Fall angenommen, dass die Bürger des staates eine gewaltsame Revolution wollten, darauf dächten, sie zu bewirken, und sich dazu schon vereinigt hätten, müssten alsdann solche Massregeln den Ausbruch derselben nicht ganz offenbar beschleunigen und unvermeidlich machen?

Aber wie lässt sichs auch nur denken, dass in Ländern, die keineswegs eine grundverderbte Verfassung haben, deren Für-Tyrannen sind, in denen in der Regel Recht und Gerechtigkeit gehandhabt wird, der ansässige, gebildete, wohlhabende teil der Nation, als gegen den doch jene Massregelndes Misstrauens eigentlich gerichtet sind, eine gewaltsame Revolution, ich will nicht sagen wünschen und wollen, sondern nicht auf das stärkste fürchten und verabscheuen sollte? Wie ist es zu denken, dass vernünftige Menschen ihre und der Ihrigen ganze bürgerliche und zeitliche Wohlfahrt aus frevelhaftem Mutwillen auf das misslichste Spiel in der Welt setzen

sollten?

Wie sehr wird dieses undenkbare, dass ich so sage, noch undenkbarer gemacht, wenn die ganze innere Verfassung und der Zustand der Einwohner eines Landes nicht nur, sondern auch die Lage und das Verhältnis desselben in Rücksicht auf auswärtige und benachbarte Länder eine gewaltsame Revolution so gut als unmöglich oder im höchsten Grade misslich und gefährlich machen, und wenn endlich das traurigste Beispiel einer gänzlichen Zerrüttung aller gewohnten bürgerlichen Verhältnisse und der daraus entstehenden unseligen Folgen so nahe vor Augen liegt?

Unter solchen Umständen muss man denn doch wenigstens die offenbarsten Tatsachen anführen können, wenn man den Verdacht des Aufruhrs wider ein Volk nur im geringsten rechtfertigen will. Aber man muss Freimütigkeit im Denken, Reden, und Schreiben, Unzufriedenheit mit gewissen Massregeln der Regierung, Wünsche, Bitten und auf eine gebührende Art

geäusserte gerechte Beschwerden nicht mit Aufruhr verwechseln, dafür ansehen und ausgeben. Man muss ein ungeziemendes Benehmen einzelner Menschen gegen die Obrigkeit nicht geradezu als aufrührerisch auslegen, noch weniger aber solches dem ganzen Volk anrechnen.

Wenn ein Gassenbub aus Unbesonnenheit oder Mutwillen neben uns in den Kot tritt und uns bespritzt, so verbietet man deswegen nicht, dass die Menschen auf der Strasse gehen, oder

gibt Reglements für das Gehen, nach denen jeder Schritt und Tritt bestimmt wird; man verbietet nur das Bespritzen mit Kot. So muss man auch die Freiheit zu reden und zu schreiben nicht im allgemeinen beschränken wollen, wenn ein einzelner unverständiger Schriftsteller davon Missbrauch macht; man verbietet und bestraft den gesetzwidrigen Missbrauch. Den Missbrauch der natürlichen Kräfte des Menschen durch Untersagung und allgemeine Beschränkung des Gebrauchs selbst verhüten zu wollen, ist eine entsetzliche grundverderbliche Maxime in jeder Behandlung des Menschen, und in der staates- oder Regierungskunst insonderheit. Nur durch die Weisheit der Regierung in allem ihren Tun und Lassen, durch die Weisheit der gesetz und die Regelmässigkeit und Strenge ihrer Ausübung, durch die Verstattung und Sicherung des höchsten Grades von Freiheit, insofern er dem Wohl des Ganzen und den Rechten des Einzelnen nicht widerspricht, kann allem Geist des Aufruhrs unter einem Volk auf eine rechtmässige und gründliche Art auf immer vorgebeugt werden. Durch äussere Gewalt allein kann solches nicht geschehen. Diese ist an und für sich nur das Mittel, die äusseren Ausbrüche gesetzwidriger Unordnung zurückzuhalten und zu bestrafen. Die Weisheit der gesetz allein bildet den inneren Charakter, die denkart und die Gesinnung eines volkes und macht die Anwendung der äusseren Gewalt rechtmässig und wohltätig wirksam.

Die Weisheit der gesetz hängt aber davon ab, dass sie dem jedesmaligen Zustand der Nation und ihren Verhältnissen, dem Grad ihrer Ausbildung und ihren körperlichen und geistigen Verhältnissen, angemessen ist.

Es wird, kann und darf in der Verfassung der Staaten und in den bürgerlichen Verhältnissen nicht ewig alles beim alten bleiben; sie müssen sich verändern, so wie sich die zeiten und Menschen verändern.

Wolle Gott, dass diese Veränderung in jedem Land allein die Folge der Vernunft, der Tugend und der Vaterlandsliebe sei; dass sie nie mit einer plötzlichen und gewaltsamen Zerrüttung der gesellschaftlichen Bande, mit Zwietracht und bürgerlichen Unruhen, mit Mord und Blutvergiessen verbunden sein möge!

Schliesslich bemerke ich noch in Rücksicht auf die Schriftsteller, dass. So fest ich überzeugt bin, dass die Obrigkeit von uns, so wie von jeder andern Klasse oder Art der Staatsbürger nichts weiter fordern kann, als dass wir den bürgerlichen Gesetzen nicht zuwiderhandeln, und dass sie uns auf keine andere Art richten und bestrafen kann, als nach der Untersuchung und dem Ausspruch der verfassungsmässigen Gerechtigkeitshofe, uns gleichwohl in anderem Betracht noch sehr grosse und wichtige Pflichten und Verbindlichkeiten obliegen, die von dem, was wir den Landesgesetzen schuldig sind, und wozu uns die äussere rechtmässige Gewalt nötigt, ganz unabhängig und verschieden sind.

Es muss äusserlich und vor dem weltlichen Richter vieles erlaubt sein, was die Richter in uns, Vernunft und Gewissen, streng und nachdrücklich verbieten; und manches, was das Sittengesetz im allgemeinen billigt und erlaubt, wird in bestimmten Fällen von der Klugheit untersagt und dadurch für den, der dieser fähig ist,