1792_Knigge_062_19.txt

kann, dass das Original zu diesem mehr oder weniger ähnlichen Bilde in allen europäischen Staaten anzutreffen ist! Oder sollen wir England ausnehmen? Freilich, wenn wir des Herrn de l'Olme Roman über die englische Konstitution für treue Darstellung der Verfassung halten wollen, so findet man nirgends eine zweckmässigere Gesetzgebung, mehr Gleichheit in Verteilung der Gewalt, mehr persönliche Freiheit und Sicherheit als in Grossbritannien. Aber beleuchten wir ein wenig die Szene, so werden wir andrer Meinung. Des Königs Gewalt über Krieg und Frieden und überhaupt seine monarchische Macht ist dadurch eingeschränkt, dass von der Nation die Verwilligung der zu jeder Unternehmung nötigen Gelder abhängt; auch darf er, ohne Einstimmung der Parlamente, keine gesetz geben. Diese Parlamente nun bestehen aus gewählten Repräsentanten, die, wie bekannt ist, nach einer höchst widersinnigen Proportion das ganze Volk vorstellen, so dass eine Universität deren mehr abschickt als eine ganze Grafschaft. Bestechungen haben, nach Monsieur de l'Olmes Versicherung, dabei nicht statt; aber das ist keinem, der gewählt werden will, verwehrt, dass er einem Wählenden für einen Korb voll Eier hundert Pfund Sterling bezahle. Die Hofpartei ist also nicht nur Meister von den Wahlen, sondern kann auch, da sie Ehrenstellen und Pfründen vergibt, sich nach Gefallen Partei machen und durch die Überstimmen Dinge durchsetzen, wovon jedermann weiss, dass der neunundneunzig Hundertteil der Nation dagegen ist. Die Justiz wird so verwaltet und die gesetz sind so klar, dass nirgends in der Welt die streitenden Teile so jämmerlich von den Advokaten geschunden und nirgends in der Welt so himmelschreiende Urteile gesprochen werden als in England. Die Friedensrichter sind nicht selten bestechbar, die Geschwornen oft gewissenlose Menschen aus dem niedrigsten Pöbel. Ein Bösewicht, der mich als Dieb angibt und seine Aussage durch einen Meineid bekräftigt, kann mich ohne Umstände an den Galgen bringen. Durch den geringsten Anstoss gegen übliche Förmlichkeiten wird die gerechteste Sache verloren, und der ärgste Verbrecher bleibt ungestraft, wenn bei seinem Prozesse gegen eine solche Formalität gefehlt ist. Als im Jahre 1790 ein verworfner Mensch die Frauenzimmer auf offner Strasse mörderischerweise mit Messern anfiel und er endlich entdeckt und angeklagt wurde, fehlte nicht viel, dass man ihn hätte ohne Strafe freilassen müssen, weil die Anklage in eine solche Form gebracht war, dass daraus nichts erwiesen werden konnte, als dass er ein paar Löcher in die Kleider einiger Damen gerissen hatte. Ein Mädchen, das Hauben gestohlen hat, wird, wenn auch der Diebstahl selbst erwiesen ist, freigesprochen, wenn der Ankläger aus Versehn Leinewand nennt, was Nesseltuch war. Ein Mann darf seine Frau, mit einem Stricke um den Hals, auf dem Markte verkaufen. Vor zwei Jahren geschahe dies in einer englischen Stadt von Gerichts wegen an einer Armen, welche die Gemeine nicht länger zu ernähren Lust hatte. Wenn ein unglücklicher Mensch, einer Kleinigkeit wegen, am Pillory steht, so wird dem Pöbel verstattet, ihn zu tod zu martern. Von den greulichen Gewalttätigkeiten, die im Jahre 1790 bei dem Matrosenpressen vorgingen, habe ich schon oben geredet; ich will nur noch den Herrn von Archenholz als Zeugen anführen, der uns erzählt, wie damals freie, mit Gewalt angeworbne Menschen zu Hunderten in enge Schiffsräume zusammengepackt wurden, wo viele von ihnen, wie im schwarzen Loche in Kalkutta, erstickten. Der Unfug der Akzise-Bedienten beweist auch nicht, dass Freiheit in England respektiert wird; dass jemand, der die Schwester seiner verstorbnen Frau heiratet, wie ein Blutschänder bestraft wird, ist eben kein Zeichen einer philosophischen Gesetzgebung. Die reichen Geistlichen führen ein ärgerliches und wollüstiges Leben in der Hauptstadt und lassen drei oder vier Landpfarreien, welche sie an sich gekauft haben, durch Vikarien versehn. Hierzu werden die gewählt, welche am wenigsten Besoldung fordern; die Gemeinen müssen mit den verworfensten, unwissendsten Menschen zu Seelsorgern vorliebnehmen, indes die wirklichen Pfarrer von ihrem teuren Gelde in London Mätressen unterhalten und nie keinen Fuss in ihre Kirchsprengel setzen. Die Pressfreiheit wird von Jahren zu Jahren mehr eingeschränkt. Luxus, Mangel an Treue und Glauben und Unsittlichkeit nehmen auf eine fast unglaubliche Weise überhand. Öffentlich werden Akademien eröffnet, in welchen man Unterricht im Stehlen gibt; öffentlich werden die Hasardspiele geduldet, gegen welche man die strengsten gesetz gegeben hat; die Menge müssiger, gegen die Ordnung der natur lebender Menschen vermehrt sich in allen Ständen, und die unerhörtesten, niederträchtigsten Verbrechen und Laster, wovon man täglich Beispiele sieht, laden den Staatsmann und Philosophen eben nicht ein, die englische Verfassung zum Muster anzupreisen.

So sieht es mit unsern europäischen Staatsverfassungen ausleugne das, wer da kann, und verteidige das, wer da darf! Nicht dass wir keine edle, grosse, die heiligen Menschenrechte respektierende Könige und Fürsten hätten; aber wir reden hier nicht von einzelnen Menschen, die sich des Missbrauchs entalten, den sie von ihrer Gewalt machen könnten, und die, soviel möglich, den Fehlern auszuweichen, die Gebrechen zu heilen suchen, die in der Konstitution liegen, sondern von den Verfassungen selbst reden wir, die von der Art sind, dass keine bestimmte gesetz jenen möglichen Missbrauch einschränken. Sie sind also gegen die Ordnung der natur; sie streiten mit dem ersten Zwecke jeder gesellschaftlichen Vereinigung, indem sie, statt die allgemeinen Menschenrechte und die persönliche Sicherheit und Glückseligkeit aller durch gegenseitigen Schutz zu befördern und gegen Beleidigungen zu sichern, vielmehr ganz darauf eingerichtet zu sein scheinen, dass eine kleinere Anzahl der Bürger, auf Unkosten der grösseren Anzahl, ihre Leidenschaften befriedigen, sich