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dabei interessiert waren, das Leben geraubt als ein jahrlanger Kampf um Freiheit und gesetz in Frankreich. Alle Gewalttätigkeiten, über die man so unbändig schreiet, übertreffen wenigstens nicht die Greuel, die man im Jahre 1790, mitten im Frieden, bei dem Matrosenpressen in England im Namen der Regierung verübte. In den zeiten der Ligue und während der unglücklichen Religions- oder vielmehr Pfaffereikriege (denn es gibt keine Religionskriege) war Frankreich ein Schauplatz viel grösserer Unordnungenund über dies alles empört sich das Gefühl der vorgeblichen Menschenfreunde nicht. Dass ein Landesvater Tausende seiner Kinder (dass es Gott erbarme!), das heisst seiner Untertanen, stückweise verhandle, um sie irgendwo, fern von ihrem vaterland, totschiessen zu lassen, wenn damit Geld zu verdienen ist, wovon nachher Buhlerinnen und Müssiggänger unterhalten werden, das erlauben ihm die Menschenfreunde; aber wenn bei so einer allgemeinen Gärung der unbändige Pöbel unter zehn Schelmen auch vielleicht, in der blinden Wut, ein paar ehrliche Leute, gegen welche man Verdacht hat, aufhenkt, so wird davon ein Lärm gemacht, als wenn kein Mensch in Frankreich seines Lebens sicher wäre.

Untersuchen wir unparteiisch die Grundsätze, auf welchen die neue Konstitution beruht, so ist es unmöglich, zu leugnen, dass sie den Stempel der gesundesten, reinsten Vernunft tragen. Was die hellsten Köpfe aller Zeitalter einzeln über Menschenrechte, Menschenverhältnisse und über die reinen Zwecke aller gesellschaftlichen Verträge gesagt haben, das findet man hier in der einfachsten, deutlichsten Ordnung dargestellt und zum Fundament einer Gesetzgebung hingelegt, wie es noch nie eine natürlichere, gerechtere in irgendeinem land der Welt gegeben hat. Ob sie in der Ausübung möglich und ob die französische Nation dazu reif ist, das gehört zu den Dingen, worüber uns nur die Zeit aufklären kann; aber das behaupte ich, dass es keinen glücklichern Menschen auf Erden geben könne als einen König, den ein nach diesen grundsätzen regiertes, diesen Gesetzen gehorchendes, nach diesen Begriffen von Recht und Billigkeit handelndes Volk würdig gefunden hat, ihn freiwillig an die Spitze des Ganzen zu stellen. Der erste von vierundzwanzig Millionen freien Menschen zu sein, die keinen andern Vorzug anerkennen, als den Tugend, Weisheit und Fleiss gewähren; dabei die Ausübung alles Guten in Händen zu haben, ohne Verantwortung und ohne die Furcht, durch seine Leidenschaften irgendeines Bürgers Unglück bauen zu können, und endlich und in dieser Lage alle Gemächlichkeiten des Lebens und alle äussere Ehre, die irgendein König fordern kannwer diesen Zustand gegen den eines nach Willkür herrschenden Gebieters sklavischer Menschen vertauschen möchte, der ist der tiefsten Verachtung wert, und zitterte auch der halbe Erdboden, wenn er seinen eisernen Zepter schwingt.

Die Abschaffung des Adels und die Schmälerung der Einkünfte der Geistlichkeit sind freilich harte Artikel für die, welche nun auf einmal sich der Vorteile beraubt sehen, die sie, ohne Mühe und Verdienst, auf Unkosten besserer und arbeitsamerer Menschen besassen. Um aber beurteilen zu können, ob das, was man in dieser Rücksicht getan, nützlich und gerecht war, müsste man erst einige fragen entscheidend beantworten können, worüber bis jetzt die Stimmen wenigstens noch sehr geteilt sind, nämlich: ob nicht in dem Zustande, darin sich Frankreich bei der Revolution befand, zu völliger Ausrottung des Despotismus die gänzliche Abschaffung des Adels und die Einschränkung der Geistlichkeit notwendig war? ob die Begriffe, welche diese privilegierten Stände in die Gesellschaft brachten, und überhaupt ihre Existenz und ihr Einfluss sich mit den grundsätzen, worauf die neue Verfassung gestützt ist, auch nur einigermassen vereinigen lassen? ob ihre vermeintlichen Rechte auf einen vorauszusetzenden Kontrakt oder auf Usurpation beruhen? ob usurpierte Rechte, die gegen die Ordnung der natur sind, durch Verjährung geheiligt werden können? ob des römischen Bischofs Gewalt, Fürsten ein- und abzusetzen, die Befugnis, Sündenablass um Geld feilzubieten, die bei einigen unkultivierten Völkern üblichen Menschenopfer, Leibeigenschaft, jus primae noctis, alle Inkonsequenzen des türkischen Despotismus und überhaupt alle eingewurzelte Missbräuche eine geringere Sanktion haben? ob Verbindlichkeiten, die nur allein das Recht des Stärkern hat einführen können, nicht auch durch das Recht des Stärkern wieder aufgehoben werden dürfen? ob alle Kontrakte, die auf unbestimmte Zeit geschlossen worden, deswegen ewig dauern müssen, Zeit, Umstände und Bedürfnisse mögen sich verändern oder nicht? ob überhaupt Menschen Kontrakte für die Ewigkeit schliessen können? ob man, im Namen einer Generation, die noch nicht existiert, mit solchen Gütern schalten und walten dürfe, die eigentlich auf keine Weise der Gegenstand willkürlicher Bestimmung sein können, als da sind: Freiheit, achtung, bürgerliche Ehre, Herrschersrecht u. dgl.?

Wenn man sagt, es seien die gewählten Repräsentanten des volkes zum teil Menschen von äusserst zweideutigem Charakter gewesen, so kann ein unparteiischer Mann darauf nur folgendes antworten: Der moralische Privatcharakter dieser Leute kommt bei ihrer politischen Laufbahn sehr wenig in Anschlag, wenn auch jener Vorwurf erwiesen wäre. Alle Schritte der Nationalversammlung, qua talis, geschahen, der natur der Sache nach, öffentlich; ihre Reden, ihre Vorschläge, ihre Entschlüssealles ist klar den sehr strengen Augen des Publikums dargelegt. Möchten sie immerhin geheime, eigennützige oder ehrgeizige Absichten gehabt haben; möchten sie immerhin ausschweifende, ränkevolle Leute gewesen sein! – es kommt hier auf die Sache an, die sie mit unerschrocknem Mute durchgesetzt, auf das System, das sie eingeführt haben. Ist das gut, ist es der Nation und der Menschheit überhaupt heilsam; wer ist Richter über ihr Herz und ihre Sitten? Und soviel ist denn doch gewiss