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wurde mit seiner ganzen zeitlichen Glückseligkeit das Opfer davon. In alle Häuser schlichen sie sich als Ratgeber ein, verschafften sich das Vorrecht, sich die wichtigsten Geheimnisse anvertrauen lassen und, gegen jedermann verschwiegen, folglich auch mit Mädchen und Weibern gespräche unter vier Augen halten zu dürfen, die weder der Ehemann noch der Vater zu unterbrechen wagte.

Allein das war ihnen noch nicht genug. Wer vierzehn Jugendjahre in ihren schulen verschleuderte, konnte denn doch die übrige Zeit seines Lebens anwenden, die schiefen Begriffe wiederum aus seinem kopf herauszuarbeiten, die er dort aufgesammelt hatte; und wenn er dann der Klerisei die schuldigen Gebühren entrichtete und gegen keines ihrer Privilegien Eingriffe wagte, so mussten sie ihn wohl in Ruhe lassen. – So blieb es aber nicht; es kam darauf an, auch ein Mittel zu finden, mit einigem Schein des Rechts offensive gegen ruhige Bürger verfahren zu können, und das Mittel musste den pfaffen die herrliche Erfindung der Ortodoxie darreichen.

Die Überzeugung des Verstandes ist, wie bekannt, ein Ding, das durchaus nicht in unsrer Gewalt steht. Sehr unwillkürlich sind die Eindrücke, welche die äussern Gegenstände auf uns machen, sehr unwillkürlich die Vorstellungen, die in uns erzeugt werden. Selbst bei solchen praktischen Sätzen, auf welchen gewisse Handlungen beruhen, ist das höchste, was derjenige, welcher mir gesetz vorschreibt, von mir verlangen kann, dass ich jene Handlungen so begehe, wie er sie mir vorschreibt. Aber noch obendrein zu fordern, dass ich den Gründen, warum er sie mir vorschreibt, meinen vollkommenen Beifall geben soll, das ist Tyrannei! Vollends aber bei bloss teoretischen oder gar spekulativen Sätzen, die gar keinen Einfluss auf Handlungen haben, meine Vernunft in einen fremden Schraubestock zwängen zu sollen; wer das fordert, der will die Menschen unter die Tiere erniedrigen, das kannnur ein Priester wollen! Und dennoch wagten die pfaffen in Abyssinien, unter der Regierung eines erzfrommen Negus, auch diesen Eingriff in die Rechte der Menschheit. Man machte damit den Anfang, zu befehlen, dass, da die Sätze der Teologie und dasjenige, was in den schulen von dem Wesen des unsichtbaren Gottes, von Schöpfung der Welt und dergleichen vorgetragen würde, unzählige Menschen überzeugte und glücklich und ruhig machte, so solle sich keiner unterstehen, Zweifel gegen diese Lehren vorzutragen.

Schon dies Gesetz empörte die Weisern im volk. Man sagte, eine Lehre, die keine Prüfung und Beleuchtung verstatte, müsse jedem sehr verdächtig vorkommen; es sei möglich, dass jemand, der bis dahin bei dem Glauben an diese Lehren ruhig gewesen sei, doch noch ruhiger werden würde, wenn er andre Sätze annähme, wozu man ihm nun aber den Weg versperrte; die Überzeugung solcher Leute, die von jedem sophistischen Zweifel in ihrem Systeme irregemacht würden, sei gar nichts, sei nicht mehr wert als der Unglaube eines solchen; und endlich sei es ja doch möglich, dass Menschen irren könnten, dass man durch Zweifeln und Streiten auf den Grund besserer Wahrheiten käme, welches offenbarer Gewinst für die Menschheit sei. – Indessen gehorchte man der Verordnung undschwieg.

Damit aber war den pfaffen noch immer nicht geholfen. Bald fing man an, auch zu befehlen, was die Menschen glauben sollten. Es wurde ein eigenes Gericht niedergesetzt, welchem sogar der König selbst in Glaubenssachen sich unterwarf. Dies Gericht hatte das Recht, jeden vorladen zu lassen und ihn zu befragen, ob er dies oder jenes glaube oder nicht. War der Mann kein Heuchler, sondern gestand offenherzig, er könne dies oder jenes nicht glauben, wolle aber gern still dazu schweigen, so half ihm das nichts, sondern er wurde, seines Unglaubens wegen, mit willkürlicher, ja, zuweilen mit Todesstrafe belegt.

Darauf erschien ein Befehl, dass auch kein Fremder, der im land sich niederlassen wollte oder schon sich niedergelassen hätte, darin geduldet werden sollte, er habe denn vorher seine alten Irrtümer abgeschworen und den Glauben der Abyssinier angenommen. Man nannte dies aber: die Religion des Landes annehmen, denn nun waren Religion, Teologie und Gottesdienst schon gleichbedeutende Dinge geworden.

Jetzt hatten die pfaffen freie Hand, ihre Privatsache gegen die besten Menschen auszuüben; denn wenn sie gern jemand auf die Seite schaffen wollten, der ihnen im Wege war oder ihnen sein Weib nicht preisgeben mochte, so brachten sie falsche Zeugen gegen ihn auf, die aussagen mussten, er habe gegen die Religion oder deren Priester geredet. (Denn sie machten ihre Sache zur Sache Gottes) Seine Verteidigung, ja, sein Widerruf half nichts, und er wurde auf grausame Weise hingerichtet.

Jeder Druck, jeder Zwang reizt zum Widerstande. Vorher war es keinem Laien eingefallen, sehr eigensinnig für oder gegen die Glaubenslehren eingenommen zu sein; jetzt fanden sich eine Menge Irrgläubiger, Sektierer, Freigeister und von der andern Seite blinde Fanatiker. Die Dogmatik und Ortodoxie also waren es in Abyssinien, wie in allen übrigen Ländern, welche Unglauben und Aberglauben erzeugten. Diese verschiednen Sekten aber hassten und verfolgten sich auf das schrecklichste im bürgerlichen Leben. – Und so wurde denn auch da die heilige, zum Wohl der Welt den Menschen gegebene, Frieden und Bruderliebe predigende Religion die reichste Quelle des Zwistes, der Verfolgung und unnennbaren Elends unter ihnen.

Doch nicht genug daran; in ihrem Schosse fand auch der heuchlerische Bösewicht Mittel, alle Bubenstücke zu begehen und dennoch für einen frommen, rechtschaffnen Mann zu gelten. Da nun das Wesen der Religion in blindem Glauben, in Werkheiligkeit, gottesdienstlichen Gebräuchen,