sie über zwecklose Torheiten und über Flitterprunk hinaus sein werden; und da wir alle gleich sind, so fällt die Hauptursache eines glänzenden Aufwandes, nämlich die Absicht, für einen vornehmen Mann angesehen zu werden, weg; wir haben ja unter uns keine vornehme Männer.
So wie jeder die Freiheit hat, sich zu kleiden, wie er will, und soviel Aufwand zu machen, als ihm beliebt, so bleibt es auch seiner Willkür überlassen, sein Haus so zu bauen und auszuzieren, wie es ihn am besten und zierlichsten dünkt. Weil doch aber wirklich der Geschmack in Verzierungen und dergleichen sehr viel mehr Einfluss auf die denkart der Menschen hat, als man glauben sollte, so ist die Obrigkeit jedes Orts bereit, jedem Mitbürger, der sich an sie wendet, Risse und Zeichnungen nach den edelsten und einfachsten Planen und Formen zu Gebäuden aller Gattung sowie zu aller Art Hausrat unentgeltlich mitzuteilen. Auch werden solche Aufrisse von Zeit zu Zeit in Kupfer gestochen und öffentlich angeschlagen. Die Baumeister, welche der Staat besoldet und die über die öffentlichen Gebäude die Aufsicht haben, sind angewiesen, den Mitbürgern mit Rat und Tat beizustehen, und in den öffentlichen Fabriken wird dafür gesorgt, dass nur nach den einfachsten und edelsten Mustern und Formen gearbeitet werde.
Da uns daran gelegen ist, dass unsre Sitten nicht durch Ausländer verderbt werden, dass man uns nicht fremde Torheiten und Laster von aussen herein spediere und dass nicht eine Menge vorwitziger, müssiger, neugieriger Reisender, welche die Langeweile aus ihrem vaterland jagt, unter uns herumrenne, so sehen wir uns gezwungen, zu fordern, dass jeder Fremde, der unsre Grenze betritt, sich sogleich erkläre, was für ein Geschäft er bei uns habe, auch wie lange und in welchen Gegenden er sich aufzuhalten gedenke. Werden seine Verrichtungen erlaubt und wichtig genug befunden, so erhält er von der Obrigkeit einen Pass, der nach diesen Umständen eingerichtet ist. Diesen muss er allerorten in Abyssinien, wohin er kommt, vorzeigen. Ertappt man ihn auf einem Nebenwege oder in einem Geschäfte, das er nicht angezeigt hat, oder bleibt er über die bestimmte Zeit, so wird er sogleich über die Grenze gebracht.
Der Polizei liegt auch ob, ein wachsames Auge auf die Buchdruckereien zu halten, das heisst, dafür zu sorgen, dass die Pressfreiheit nicht gemissbraucht werde. Es ist nämlich im Vorhergehenden gesagt worden, dass jedermann frei und offen über alle Gegenstände und über alle Personen seine Meinung sagen und schreiben dürfe und dass er von der Regierung in dem Besitze dieser Freiheit geschützt werde, dass ihm deswegen von niemand ein Haar gekrümmt werden dürfe, insofern er die Wahrheit gesagt habe und nicht vom beleidigten Teile dargetan würde, dass er ein Verleumder sei. – Doch dies alles unter der Bedingung, dass der Name des Schreibers nicht verschwiegen sei. Die Polizei nun wacht darüber, dass durchaus keine anonyme Schriftsteller auftreten dürfen, und forscht, wenn dergleichen Blätter dennoch zum Vorschein kommen, genau nach dem Urheber, um denselben zu bestrafen. Doch ist ein Fall ausgenommen, wo der Name des Schreibers nicht erfordert wird, nämlich, wenn jemand Fakta bekanntmacht, die auf öffentlichen Dokumenten beruhen oder von deren Grund oder Ungrunde sich jedermann durch den Augenschein oder bei der geringsten Erkundigung überzeugen kann, zum Beispiel, wenn er den ungerechten gang eines Prozesses öffentlich rügte, da dann, wenn die Angabe falsch wäre, ein von den Richtern, Schiedsrichtern und Zeugen unterschriebner Auszug aus den Akten das Publikum sogleich von der wahren Lage der Sachen unterrichten könnte.
Wirtshäuser, in welchen müssige Leute sich bloss zum Trinken versammeln, werden bei uns gar nicht geduldet; den Gastwirten, die Fremde beherbergen, sind genaue Taxen vorgeschrieben.
Dreiundzwanzigstes Kapitel
Kriegswesen. Handlung
Wir können nie in den Fall kommen, einen offensiven Krieg zu führen. Zufrieden mit unserm Zustande, wenn Fleiss, Industrie, Einfalt der Sitten und Frieden bei uns herrschen, bauen wir unsre Felder, verarbeiten unsre Produkte und begehren nichts von dem, was fremde Völker besitzen. Unser Land ist gross genug, um doppelt soviel arbeitsame Menschen zu ernähren, als jetzt darin leben; also suchen wir auch unsre Grenzen nicht zu erweitern. Überdies halten wir es für unnatürlich und den ersten Rechten der Menschheit zuwider, dass ein Staat sich die Befugnis anmasse, durch Eroberung, Tausch oder Vertrag ein anders Land an sich zu bringen, wenn er nicht weiss, ob die Einwohner desselben damit zufrieden sind, dass sie nun von andern Menschen regiert werden sollen. Denn wenn nun auch alte Usurpationen gegen die heiligen Menschenrechte ewig gültig bleiben und Völker, die vor tausend Jahren ihren Nacken unter das Joch eines einzelnen gekrümmt haben, immerfort auch noch den späten Nachkommen dieses einzelnen sklavisch gehorchen sollen, so empört doch das alle gesunde Vernunft, dass diese Herrschersfamilien das Recht haben sollen, sich einander Länder und Völker zu schenken, zu verkaufen oder zu rauben, wie man Herden Vieh veräussert.
Wir führen also keine offensive Kriege; allein wir müssen uns in einem solchen stand erhalten, dass wir, sobald ein unruhiger Nachbar uns angreift, gerüstet seien, ihm mit einem starken und geübten Heere die Spitze zu bieten.
Zu diesem Endzwecke bleibt jeder Bürger bis in sein sechzigstes Jahr Soldat und muss in das Feld, sobald die Not es erfordert, ist in seinem Provinzialregimente eingeschrieben, hat in seinem haus eine vollständige Kriegskleidung und Bewaffnung liegen und wohnt jährlich vierzehn Tage lang, wenn die Waffenübungen vorgenommen werden, denselben bei. Die übrige Zeit kann er ruhig zu