1772_Wieland_107_127.txt

ein trauriges Los aller guten Dinge in der Welt", fing Danischmend an, als er nach einigen Tagen wieder an das Bette Seiner Hoheit gerufen wurde, "dass sie unter den Händen der Menschen nicht lange unbeschädigt und unverdorben bleiben können. Leider gilt dies von Gesetzgebungen, Staatsverfassungen und Regierungen ganz vorzüglich. Wie vollkommen auch die gesetzmässige Verfassung eines staates sein mag, bei der Vollziehung kommt alles auf die Beschaffenheit der Menschen an, in deren Händen die Gewalt ist, welche der Staat dem Fürsten, und der Fürst wieder teilweise denen, die ihm regieren helfen sollen, anzuvertrauen genötigt ist. Wie angelegen liess sich's nicht der guten Tifan sein, seiner Gesetzgebung eben dadurch die Krone der Vollkommenheit aufzusetzen, dass er ihr die möglichste Dauerhaftigkeit zu geben suchte! Eben darum, weil er einsah, wie sehr alles auf die sittliche Beschaffenheit der Regierten sowohl als der Regierenden ankommt, machte er die moralische Bildung der Scheschianer zum Hauptzweck seiner Erziehungsanstalten, und die Erhaltung der Sitten in der möglichsten Lauterkeit zum Augenmerk aller seiner Verordnungen. Aber eben darum, weil es unmöglich ist unter einem grossen volk die Sitten lange unverdorben zu erhalten, konnte er mit aller seiner Vorsicht mehr nicht bewirken, als dass es mit der sittlichen Verderbnis seines Volkes langsamer zuging, und also der Zeitpunkt des politischen Todes, welchem sich jeder Staat mit immer zunehmender Geschwindigkeit nähert, von dem seinigen etwas weiter entfernt wurde, als es ohne seine Vorkehrungen geschehen wäre.

Ohne Zweifel liegt diese Tendenz zum schlechter werden so tief in der menschlichen natur, dass ihre wirkung durch keine menschliche Veranstaltung gänzlich aufgehoben werden kann. Auf diesen Punkt scheint der gute Tifan zu wenig Rücksicht genommen, und überhaupt den Menschen, die er (ohne sich dessen vielleicht bewusst zu sein) zu viel nach seinem eigenen Herzen beurteilte, bei aller seiner Vorsicht, noch immer mehr Gutes zugetraut zu haben, als er mit Recht erwarten konnte: und dieser Umstand ist vielleicht allein der Grund, warum einige seiner gesetz den Keim ihrer Verderbnis bereits in sich trugen, und die Entwicklung desselben unvermerkt beförderten. So hatte er, zum Beispiel, in der besten Absicht von der Welt die scheschianische Priesterschaft, um sie zu veredeln und dem staat nützlich zu machen, zu öffentlichen Lehrern des Gesetzbuches bestellt, und zu diesem Endzweck alle nur ersinnliche sorge getragen, sie zu vortrefflichen Menschen und guten Bürgern zu bilden. Aber, was er nicht vorher gesehen hatte, war, dass er gerade dadurch diesem Stand ein Ansehen und einen Einfluss verschaffte, dessen sich in der Folgewenn die Sitten nach und nach schlaffer geworden sein, und die gesetz also einen teil der Kraft, die sie von jenen erhalten, verloren haben würdenehrgeizige und heuchlerische Menschen bedienen würden, selbstsüchtige Plane zum Nachteil des staates durchzusetzen. Aus einer ähnlichen Ursache hatte er, wiewohl anfangs eine gänzliche Umschaffung der scheschianischen Landesverfassung zu seiner grossen Absicht nötig schien, den erblichen Adel als eine besondere Klasse von Staatsbürgern beibehalten, und ihn nicht nur im Besitz eines Teils seiner ehmaligen Vorzüge gelassen, sondern ihn noch durch das ausschliessliche Recht an die obersten staates- und Kriegsbedienungen so hoch über alle übrige Klassen erhoben, dass es kaum begreiflich ist, wie Tifan die künftigen Folgen einer so auffallenden Ungleichheit sich selbst habe verbergen können. Was auch immer über diesen Punkt zu seiner Rechtfertigung oder Entschuldigung gesagt werden könnte, gewiss ist, dass dies einer der grössten Fehler seiner Gesetzgebung war, und vielleicht mehr als alle übrige zum Untergang derselben beitrug. Denn wie konnte er erwarten, dass ein Volk, das durch eben diese Staatseinrichtung zu der höchsten Stufe der Ausbildung, deren die Menschheit fähig scheint, gelangen musste, ein so unbilliges Vorrecht einer verhältnismässig kleinen Anzahl in die Länge dulden, oder dass diejenigen, die im Besitz desselben waren, sich dessen gutwillig begeben würden?

Endlich ist nicht zu leugnen, dass Tifan, wiewohl es sein ernstlicher Wille war, sich selbst und seinen Nachfolgern die Freiheit Böses zu tun so viel möglich zu entziehen, dennoch durch Betrachtungen, an welchen sein Herz mehr Anteil hatte als seine Vorsicht, sich verleiten liess, den Königen von Scheschian eine grössere Macht einzuräumen, als mit der Sicherheit seiner Gesetzgebung, von welcher doch die Sicherheit seines Volkes abhing, in die Länge bestehen konnte."

"Wie meinst du das, Freund Danischmend?" fragte Schach-Gebal mit einem bedenklichen Zucken der Augenbraunen.

"Ich will damit so viel sagen: Als Tifan sich und seinen Tronfolgern das Vermögen auch willkürlich viel Gutes zu tun nicht entziehen wollte, und diesem zu Folge der Krone ein unabhängiges jährliches Einkommen von zehen Millionen Unzen Silbers zueignete, worüber der König nach seinem Belieben schalten konnte; so geschah es unstreitig aus dem löblichsten Bewegungsgrund, und konnte, so lange sein Geist auf seine Nachfolger forterbte, dem staat nicht anders als erspriesslich sein. Nur scheint er vergessen zu haben, dass eine grosse willkürliche Macht Gutes zu tun ihrem Besitzer notwendiger Weise auch eine eben so grosse Macht Böses zu tun erteilt; und dass also alle Könige nach ihm lauter Tifane gewesen sein müssten, wenn dieser teil seiner Anordnungen nicht zu verderblichen Missbräuchen Anlass und Mittel hätte geben sollen."

"Was du da sagst, Itimadulet, gilt wohl von der ganzen Gesetzgebung und Staatsverwaltung deines Tifan. Augenscheinlich war alles auf seine persönliche denke- und Sinnesart berechnet. Die Scheschianer, um das zu bleiben was er aus ihnen machte, hätten immer einen Tifan an ihrer Spitze haben müssen. Wie konnte er so übermässig