es um so viel leichter, von ihrer eigenen in einem Grade Meister zu werden, dessen sich, bei andern Völkern, sogar unter den Gelehrten nur die wenigsten rühmen können.
Noch ein andrer Umstand, der die schulen von Tifans Einsetzung auszeichnet, war, dass dieser Gesetzgeber den Unterricht und die Übung in der Höflichkeit zu einem wesentlichen Teile der öffentlichen Erziehung machte. Er sah die Höflichkeit für eine Vormauer der öffentlichen Ruhe, für den stärksten Damm gegen alle Arten von Beleidungen und gewalttätigen Ausbrüchen der Leidenschaften, und also für das sicherste Mittel an, der Obrigkeit die unangenehme Mühe – und dem staat den schädlichen Einfluss – häufiger Bestrafungen zu ersparen; und man muss gestehen, unter einem sehr zahlreichen volk scheint sie, besonders für die geringern Klassen, eine der notwendigsten politischen Tugenden zu sein. In dieser Rücksicht verfasste Tifan ein besonderes Ceremonial für alle Stände, Klassen, Geschlechter, Alter, Verhältnisse und Vorfallenheiten, an welches die Scheschianer so mechanisch und pünktlich angewöhnt wurden, dass es ihnen endlich zur andern natur ward. Vielleicht haben die Sineser, welche dieses Institut von jenen borgten, die Sache, nach Art aller Nachahmer, zu weit getrieben; aber die grossen Vorteile, die ihrer Polizei davon zugehen, können uns begreiflich machen, wie schön und nützlich dieser teil von Tifans Gesetzgebung in seiner ursprünglichen Beschaffenheit gewesen sein müsse.
Vermöge eines zur Grundverfassung von Scheschian gehörigen Gesetzes blieben die Kinder ordentlicher Weise in der Hauptklasse ihres Vaters. Diese Hauptklassen waren auf sieben festgesetzt. Sie bestanden aus dem Adel oder den Nairen, den Gelehrten, den Künstlern, den Kaufleuten, den Handwerkern, dem Landvolke, und den Tagelöhnern; und jede der sechs erstern teilte sich wieder in verschiedne besondere: die letzte aber, welche Tifan als die vornehmste Werkstätte der Bevölkerung ansah, und deren Kinder, als dem staat vorzüglich angehörig (wie schon gemeldet worden), auf öffentliche Unkosten erzogen wurden, waren auf gewisse Weise von besagtem Gesetz ausgenommen. Der Adel, der sich wieder in den höhern und niedern teilte, konnte von dem Könige niemanden mitgeteilt werden. Wenn ein adeliches Geschlecht erlosch, so versammelten sich die Häupter aller übrigen, und erwählten aus der zweiten oder dritten Klasse den Mann, der sich durch die grössten Verdienste und den edelsten Charakter der Ehre, in ihren Orden aufgenommen zu werden, am würdigsten gezeigt hatte. Dieser ging dann sofort in die Klasse der edlen über, und füllte die Lücke durch ein neues Geschlecht aus, welches, von dem Augenblicke seiner Aufnahme an, alle Rechte des Adels eben so vollständig genoss, als ob es so alt als die Welt gewesen wäre. Hingegen hatte der König das Recht, an den Platz jedes erloschenen Stammes aus dem höhern Adel denjenigen aus dem niedern, den er für den Würdigsten achtete, eigenmächtig auszuwählen. Die Kinder aus den vier folgenden Hauptklassen waren nur in dem Falle einer erweislichen Untüchtigkeit zu den Bestimmungen ihrer Klasse, oder einer entschiedenen Neigung und Tüchtigkeit zu den Geschäften einer andern, von dem gesetz losgezählt; und aus der sechsten Klasse war es, ohne ausdrückliche königliche Erlaubnis (welche im Gesetz auf besondere Fälle eingeschränkt war) gar nicht erlaubt, in die zweite, dritte oder vierte überzugehen. Und auf gleiche Weise waren auch die Heiraten aus einer Hauptklasse in die andere durch ein Grundgesetz, von welchem der König nur selten befreien konnte, untersagt.
Da nun solcher Gestalt die Stände in diesem Reiche gehörig abgesondert waren – welches Tifan für unumgänglich nötig hielt, wenn jeder den ihm eigentümlichen Charakter unvermischt beibehalten sollte: so war eine notwendige Folge hiervon, dass auch jede Klasse ihre eigene Erziehung bekommen musste.
Die Söhne aus der dritten, vierten und fünften erhielten die ihrige teils in dem väterlichen haus, teils in den für sie angeordneten öffentlichen schulen, teils bei den Meistern ihrer Profession, bei welchen sie sich ausserhalb ihres Geburtsortes, sechs Jahre lang (vom sechzehnten an gerechnet) in derselben üben mussten. Für die Kaufleute, Künstler und feinern Handarbeiter war überdies in allen grösseren Städten des Reichs eine Art von Akademie angelegt, wo jeder die Teorie seiner Kunst, mit der wirklichen Ausübung verbunden, in möglichster Vollkommenheit und unter Anführung der erfahrensten Meister, zu erlernen gelegenheit hatte. Aber die Besuchung dieser Akademie war vom gesetz nur denjenigen als eine Schuldigkeit auferlegt, welche sich in einer von den Hauptstädten des Reichs niederlassen wollten.
Die Klasse der Gelehrten, oder, wie sie der sinesische Übersetzer nennt, der Mandarinen, begriff wieder sechs besondere Ordnungen unter sich: die Akademisten, die Priester, die Schullehrer, die Ärzte, die Richter, Polizeiaufseher und andre obrigkeitliche Personen, und die Sachwalter. Die Ordnung, in welcher sie hier genannt werden, bestimmte in Scheschian ihren Rang. Diese sämtlichen Abteilungen genossen vom zehnten bis zum sechzehnten Jahre einer gemeinschaftlichen öffentlichen Erziehung in besonders dazu gestifteten Häusern, deren äusserliche Einrichtung von denjenigen, worin die Pflegekinder des Königs und der Königin erzogen wurden, wenig unterschieden war. Jedes derselben hatte einen Akademisten, einen Priester und einen Arzt zu Oberaufsehern. Eine der vornehmsten Obliegenheiten dieser Aufseher war, die Gemütsart, den Genie und das Mass der Fähigkeiten der jungen Leute aufs genaueste zu erforschen. Ihre Wahrnehmungen darüber mussten sie, mit eben so vieler Genauigkeit, als ob es atmosphärische oder astronomische Beobachtungen gewesen wären, von Tag zu Tag aufzeichnen, und daraus, zu Ende der beiden letzten Jahre, einen mit verschiedenen Probestücken begleiteten Bericht an den Stattalter der Provinz einsenden. Dieser setzte eine Kommission von sechs Akademisten zu Untersuchung derselben