verlieren. Diese Einförmigkeit ist nur solchen Leuten zuwider, in welchen der Müssiggang ausschweifende Begierden und einen grillenhaften Geschmack ausbrütet: in Scheschian kann es keine solche Leute geben; denn das Gesetz duldet keine Müssiggänger. Vom König an bis zum Tagelöhner ist jedermann mit den Pflichten seine Standes oder mit der Ausübung seiner Talente beschäftigt; und beschäftigte Leute, für welche die blosse Ruhe schon eine Art von Vergnügen ist, haben nur einfache und ungekünstelte Ergetzungen vonnöten, weil die Ergetzungen für sie keine Beschäftigung, sondern nur Erholungsmittel nach der Arbeit sind.'
Eine nach diesen Begriffen eingerichtete Hofhaltung konnte, wiewohl das Anständige, und bei gewisser gelegenheit selbst das Glänzende, nirgends vermisst wurde, nicht so viel kosten, dass der König nicht noch grosse Summen in Händen behalten hätte, wovon er einen edlen, wohltätigen und gemeinnützigen Gebrauch machen konnte. Tifan, zum Beispiel, der ein grosser Liebhaber der Naturforschung war, wendete einen beträchtlichen teil seiner eigenen Einkünfte auf physische Versuche, auf matematische Werkzeuge, und auf Belohnung derjenigen, welche in diesem Fache sich vorzüglich verdient machten. Er stiftete aus seiner eigenen Kasse eine Akademie der schönen Künste, deren immer zunehmendes Wachstum eine seiner angenehmsten Ergetzungen ausmachte. Überdies setzte er für alle Arten nützlicher Bemühungen jährlich eine beträchtliche Anzahl von Preisen aus. Alle Unternehmungen, von welchen dem Staat Ehre oder irgend ein andrer Nutzen zugehen konnte, fanden in ihm einen grossmütigen aber zugleich einsichtsvollen Beförderer, welcher Schein und Wahrheit sehr genau zu unterscheiden wusste. Hauptsächlich aber standen alle jungen Leute, welche sich durch Proben ausserordentlicher Fähigkeiten hervortaten, unter seinem unmittelbaren Schutze. Er hielt ein Verzeichnis über alle, die zu dieser Klasse gehörten; er verschaffte ihnen gelegenheit sich vollkommen zu machen; und da er sie genau genug kennen lernte, um ihre mannigfaltigen Talente aufs beste benützen zu können, so mag es wohl diesem Umstande vornehmlich zuzuschreiben sein, dass er im stand war, die vortreffliche Staatswirtschaft zu führen, deren er sich gegen seinen Nachfolger rühmte.
Bei einem solchen Gebrauch, als Tifan von seinen eigenen Einkünften machte, lässt sich leicht begreifen, warum er seinem Sohne keinen grossen Vorrat an barem Gelde hinterliess; wiewohl unter allen Rubriken seiner Ausgaben keine einzige war, über die er zu erröten Ursache gehabt hätte. Aber dass es auch mit dem öffentlichen Schatze die nämliche Bewandtnis hatte, würde gegen seine gute Wirtschaft einigen Verdacht erwecken können, wenn Tifan sich nicht zum Grundsatz gemacht hätte, die Einnahme und Ausgabe des staates so genau gegen einander abzuwägen, dass beim Schlusse jedes Jahres, nach Abzug der letzten von der ersten, wenig oder nichts übrig blieb.42 Dieser öffentliche Schatz bestand aus den Abgaben, welche teils von den Eigentümern aller liegenden Grundstücke, teils von dem beweglichen Vermögen und Erwerb aller übrigen Einwohner des Reichs erhoben wurden. Er betrug unter Tifans Regierung ordentlicher Weise niemals über zweihundert Millionen Unzen Silbers, und durfte auf nichts andres als die unumgänglichen Ausgaben des staates, oder auf solche, welche augenscheinlich zum Besten desselben gereichten, und im Gesetzbuch ausdrücklich benannt waren, verwendet werden. 'Der König', sagt Tifan, 'hat nicht die mindeste willkürliche Gewalt über das Vermögen seiner Untertanen: er ist schuldig sie dabei zu schützen; aber er ist so wenig als irgend ein andrer Mensch befugt, ihnen nur den Wert einer Stecknadel wider ihren Willen wegzunehmen. Hingegen sind die sämtlichen Bürger des staates verbunden, zu den Bedürfnissen desselben und zu gemeinnützigen Anstalten nach Verhältnis ihres Vermögens oder Einkommens beizutragen; und da keiner ohne Unsinn diese Schuldigkeit misskennen, noch ohne ein Verbrechen gegen den Staat sich derselben entziehen kann, so kommt alles bloss darauf an:
dass der Nation dieser Beitrag auf alle mögliche Art
erleichtert, und dass ihr die vollständigste Sicherheit
wegen gesetzmässiger Verwendung desselben gege
ben werde.'
Die Verordnungen Tifans zu Erreichung dieser zweifachen Absicht sind so einfach, als man sie von einem Gesetzgeber erwarten kann, der immer den nächsten Weg gehen konnte; weil keine Hindernisse, die er hätte schonen müssen, in seinem Wege lagen, und weil er keine andre Absicht hatte, als je eher je lieber zum Zweck zu gelangen. Vermöge dieser Verordnungen mussten alle Klassen der Einwohner von Scheschian dem staat jährlich einen festgesetzten sehr mässigen Beitrag entrichten, der überhaupt so bestimmt war, dass die reichste Klasse am meisten, die ärmste hingegen beinahe nichts bezahlte. In jedem dorf und Flecken, so wie in jeder kleinen Stadt, war in der Vorhalle des Tempels ein wohl verwahrter Kasten, in welchen jeder Kontribuent monatlich seinen Beitrag in einem Papier, auf welchem sein Name angemerkt war, durch eine zu diesem Zweck angebrachte Öffnung hinein steckte.43 Wer sich hierin saumselig finden liess, ohne eine von den wenigen im gesetz für gültig anerkannten Ursachen zum Erlass anführen zu können, wurde sofort mit Gewalt zu seiner Schuldigkeit gebracht. Zwei besonders hierzu angestellte obrigkeitliche Personen führten Rechnung über diese Einnahme, und lieferten das Eingegangene alle Monate von den Dörfern und Flecken in die nächste Stadt, an welche sie angewiesen waren. Aus den kleinern Städten wurde diese Kontribution in die Hauptstadt der Provinz geliefert, und von da alle drei Monate an die Schatzkammer des staates zu Scheschian Rechnung abgelegt. An jedem Ort, in jeder Stadt und Provinz hatten die bestellten Einnehmer ein Verzeichnis der Kontribuenten ihres Ortes, ihrer Stadt, und ihrer Provinz, so wie die Obereinnehmer zu Scheschian das ihrige von dem, was jede Provinz nach dem einmal festgesetzten Anschlage beizutragen schuldig war. Dieser Anschlag bezog sich teils auf die Ländereien und Häuser, welche, nach