1772_Wieland_107_102.txt

gesetz zu handhaben und zu vollziehen, anvertrauen muss, in Verwaltung ihres Amtes saumselig werden, oder gar wissentlich und mutwillig demselben entgegen handeln möchten; nicht weniger, weil besondere Umstände die Aufmerksamkeit des Gesetzgebers auf diese oder jene einzelne Stadt, Gegend oder Provinz notwendig machen können: So soll in jeder Provinz von Scheschian alle fünf Jahre ein Ausschuss des Adels, der Priesterschaft, der Städte und des Landvolks, aus einer bestimmten Anzahl von freiwillig erwählten und vom Hof unabhängigen Vertretern dieser vier Stände bestehend, in der Hauptstadt der Provinz zusammen kommen, um die Beschwerden der Nation überhaupt oder eines jeden Standes insonderheit in Erwägung zu ziehen, und im Namen der Provinz schriftlich an den König gelangen zu lassen. Und sollte sich, wider Verhoffen, zutragen, dass der König auf einen solchen Vortrag der öffentlichen Beschwerden nicht achtete, oder zu Abstellung derselben nicht die schleunigste hülfe leistete: so soll derselbe von dem Ausschuss der Stände seiner königlichen Pflicht nachdrücklichst erinnert werden. Falls aber der Hof fortführe, die Beschwerden der Stände mit Gleichgültigkeit anzusehen: so soll es ihnen gestattet sein, auf diejenige Weise, die für solche Fälle im Gesetzbuche bestimmt werden soll, sich selbst zu helfen.

5. Jede Verordnung der königlichen Stattalter und des Königs selbst soll, ehe sie die Kraft eines Gesetzes haben kann, von den Vorstehern der Stände in der Provinz, die es angehet, vorher untersucht und mit dem buch der Pflichten und Rechte genau verglichen werden. Würde befunden werden, dass die neue Verordnung mit dem gesetz nicht bestehen könnte: so haben die Vorsteher der Stände, bei Strafe des Hochverrats wider den Staat, solches dem Stattalter oder dem Könige selbst mit den Gründen ihres Widerspruchs anzuzeigen. Und falls der Hof nichts desto weniger auf der Rechtmässigkeit seiner Verordnung bestände: so sollen die Vorsteher schuldig sein, die Stände selbst zusammen zu berufen; diese aber, wofern sie durch drei Viertel der Stimmen den Widerspruch der Vorsteher für gegründet und gesetzmässig erkannt haben würden, sollen hierüber eine förmliche Erklärung an den Hof gelangen lassen, und berechtigt sein, die Kundmachung einer solchen widergesetzlichen Verordnung, im Notfall sogar mit Gewalt, zu verhindern. Denn in Scheschian soll nicht der König durch das Gesetz, sondern das Gesetz durch den König regieren.

Ihre Hoheit stellen Sich leicht vor", fuhr Danischmend fort, "wie zufrieden die Nation mit dieser Erklärung ihres neuen Königs gewesen sein muss, aus welcher so stark in die Augen fiel, dass er nichts Angelegners habe, als unverzüglich sich selbst und seine Nachfolger in die Unmöglichkeit zu setzen, Böses zu tun oder nach blosser Willkür zu regieren."

"Ohne Zweifel", sagte Schach-Gebal: "Ich stelle mir's eben so leicht vor, als ich mir vorstelle, dass ich lieber ein Strauss oder ein Trutahn, wie der König der grünen Länder und sein Neffe, als ein Sultan sein wollte, wenn ich mich alle Augenblicke mit meinen Untertanen darüber zanken müsste, wer recht hätte, ich oder sie."

"Allerdings würde dies ein gleich unglücklicher Zustand für einen König und für sein Volk sein", versetzte Danischmend. "Aber wenigstens befand sich Tifan nie in diesem Falle."

"Das kam vermutlich daher, weil er unter einem besonders glücklichen Zeichen geboren war", sagte der Sultan. "Denn gewöhnlicher Weise pflegt ein Volk, sobald es das Recht hat seinem Herrn zu widersprechen, sich der Erlaubnis mit solchem Übermut und so lange zu bedienen, bis das Verhältnis umgekehrt istder Herr der Unmündige, und seine getreuen Untertanen der Hofmeister."

"Ich dächte doch", sagte Danischmend, "die geschichte zeigte uns viel weniger Beispiele, wo das Volk sein Recht, zu widergesetzlichen Verordnungen nein zu sagen, so gröblich gemissbraucht hätte, – als solche, wo Könige, denen niemand widersprechen durfte, Verordnungen machten, welchen nur Strausse und Trutähne zu gehorchen würdig sein können."

"Herr Danischmend!" – sagte der Sultan, und hielt inne.

"Wie dem aber auch sein mag", fuhr der Philosoph ganz gelassen fort, "unter Tifans Regierung (und dies war nicht weniger als in einem Laufe von funfzig Jahren) ereignete sich's kaum zwei- oder dreimal, dass die Stände für nötig erachtet hätten, dem Könige eine solche Vorstellung zu tun. Und jedesmal betraf es bloss Verbesserungen, welche, unter den besonderen Umständen der Provinz, worin sie vorgenommen werden sollten, nicht zu raten waren. Sobald Tifan verständiget wurde, dass die abgezielte Verbesserung wider seine Absicht Schaden tun würde: so nahm er seine Verordnung zurück, und die Vorsteher erhielten ein eigenhändiges Danksagungsschreiben." "Du würdest mir einen Gefallen tun", sagte Schach-Gebal, "wenn du mir eine Abschrift von einem solchen Danksagungsschreiben verschaffen könntest."

Danischmend versprach, sich alle Mühe deswegen zu geben, und fuhr fort: "Diese glückliche Harmonie zwischen Tifan und seinem volk war eben so sehr die Frucht der vortrefflichen Regierungsart dieses Fürsten, als der weisen gesetz, auf die er sie gegründet hatte. Die Scheschianer waren weder lenksamer noch besser als irgend ein andres Volk in der Welt. Noch vor kurzem hatten sie sich in einem so tiefen Grade von Verderbnis befunden, dass ein Wunderwerk vonnöten schien, um sie wieder zu geselligen Menschen und guten Bürgern zu machen; und es äusserten sich, ungeachtet der bessern Seele welche Tifan ihnen bereits eingehaucht hatte, allentalben noch die Wirkungen des sittlichen Giftes, wovon die ganze Masse des staates