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mit den lebhaftesten Wallungen. Nimmermehr, sagte er, werde ich das Vorrecht aus meinen Händen lassen, meinem volk Gutes zu tun. Wann die Heuschrecken4 eine Landschaft verwüsten, soll sie dennoch die Steuern bezahlen? wann der Landmann durch eine Seuche sein Ackervieh verliert, soll er doch die Grundzinse seines Ackers entrichten, ob er schon weder pflügen noch erndten kan? Der Pachter verdoppelt alle Auflagen; er zählt auf alle nur mögliche Ungewissheit, und zieht jede nur wahrscheinliche Gefahr von dem Pachtgelde ab, das er dem Fürsten erlegen soll: so verliert der Fürst, und dem volk presst der Pachter durch tausend Künste so viel aus, dass er bei einer fürstlichen Pracht dasjenige seinen Lüsten aufopfern kan, wovon des Landmanns Kinder leben sollten. Usong hatte bei den Osmannen die Unbilligkeit der Pachter, und das Schmachten der Untertanen, unter einem weisen und gütigen Sultan, mitleidig angesehn.

Der Kaiser entschloss sich, China und Indostan nachzuahmen, und seine Steuern von dem Acker zu beziehen5. In Persien hatte man in den meisten Provinzen, schon seit der Regierung des weisen Nuschirwans, alle Felder des weiten Reiches in Büchern verzeichnet, und mit ihren massen ausgemarchet, weil die unentbehrlichen Wasserleitungen nach dem Maasse eines jeden Ackers abgeteilt werden mussten. Usong erinnerte sich, dass in Indostan die alten Könige, die man wegen ihrer Güte vergöttert hat, drei Zehendtel von den Früchten des Feldes für ihren Anteit genommen hatten, und bei dieser Steuer fanden die Völker ihre güldenen zeiten. Persien kan minder tragen, sagte er, als die Reissfelder am reichen Ganges und am Caweri6: ein ärmeres Volk bedarf hülfe und Nachsicht, und die Bedürfnisse des Staates erfordern keine grössere Auflage. Er belegte einen jeden Morgen fruchtbaren Landes jährlich mit einer halben Unze. Silbers, die nicht völlig den zwölften teil des Betrages der Erndte machte, und es blieb noch eine unermessliche Strecke Landes übrig, die man als Krongüter verpachten, oder andere öffentliche Ausgaben darauf anweisen, oder endlich den Leidenden damit beispringen konnte.

Die Steuern in einem Reiche, sagte Usong zu seinen Räten, müssen so einfach sein, dass sie von den Stadtobrigkeiten bezogen werden können. Sobald sie, wie in Europa, vielfach und verwickelt sind, so erfordern sie eigene Bedienten, und so entsteht ein Heer von Geiern, die das Herz der Untertanen verzehren, und die der Fürst dennoch ernähren muss. In Persien soll ein jeder Landmann, nach dem Maasse seiner Güter, das Silber dem Rate in der nächsten Stadt entrichten: dieser soll es dem Schatzmeister der Provinz zustellen, und also soll die Abgabe, ohne Abzug und ohne Last, des Herrn oder des Volkes, in den allgemeinen Schatz der Krone kommen. Da die Auflage durch das Maas der Aecker unveränderlich bestimmt ist, so ist kein Irrtum möglich, und die Behändigung hat keine Schwierigkeit. Bei der mässigen Auflage wird Persien nicht verarmen, und der Kaiser dennoch reich sein7.

Geht ein strafendes Ungewitter über eine Landschaft; schickt die zürnende Gotteit ihre Heere aus, alles wachsende aufzuzehren; versagt der eiserne Himmel der Erde seinen Regen, und seine Wärme, so ist es dem Kaiser ein leichtes, durch die Abgesandten die Klagen seines Volkes zu erforschen, die Grösse ihres Unglücks zu ermessen, und ihrem Untergange durch eine väterliche Schonung vorzukommen.

Neben dieser Auflage soll keine andere sein8. Freilich könnte der arbeitsame Fleiss der Künstler etwas von seinem Erworbenen entbehren; freilich könnte der reiche Wechsler zur Notdurft des Staates von seinem Ueberflusse einen teil abgeben. Aber die Schätzung des Erworbenen würde zu willkührlich, und die Billigkeit unmöglich sein. Ein Künstler würde abgeschreckt, seinen Verdienst zu vergrössern, wenn er die Frucht seines Fleisses mit dem Kaiser teilen müsste, und nichts ist unerträglicher, als Auflagen, die kein gesetztes Maas haben, die die Gunst erleichtern, und der Hass verdoppeln kan.

Der Landmann selbst soll bei der Vermehrung seiner Erndten der Erhöhung der Steuer nicht unterworfen sein, der Gewinnst soll sein Eigentum bleiben: so wie dem Nachlässigen zur Strafe dienen wird, dass er von dem durch seinen Fehler unfruchtbar gewordenen Acker eben so viel Silber abzutragen hat, als vorher, da er in gutem stand war.

Eine einzige Auflage behielt Usong neben der Landsteuer bei, die Zölle beim Eintritte der Waaren in das Reich. Sie wurden aber auf das geringste Maas herunter gesetzt. Des Kaisers Absicht war nicht, Schätze von der Handelschaft zu erpressen; dieser Zoll belehrte ihn aber von der Menge der ausgehenden und eingehenden Waaren. Usong machte durch denselben die Wunden ausfündig, wodurch Persien seinen Lebenssaft verlohr, und wurde gewarnt, sie zu stopfen. Er vernahm, was für Waaren ins Reich kamen, die man entbehren, oder die man durch persische Waaren ersetzen konnte. Denn Usong hatte allzuviel Einsicht, dass er nicht die notwendigkeit gefühlt hätte, die Waagschaale bei der Handlung aufrecht zu halten. Kein Reich kan einigen Wohlstand hoffen, das einen mehrern Wert an Waaren von den Fremden jährlich annimmt, als es verschickt.

Dieses war der erste Entwurf des Kaisers in Absicht auf die Kammersachen. Sein nächster blick ging auf die Gerechtigkeit, und auf die Policei.

Er hatte zu Venedig deutlich eingesehen, dass das Gleichgewicht zwischen dem Kriegsstande und dem bürgerlichen, eine der ersten Sorgen des weisen Fürsten ist. Dieser Freistaat, der fast beständig Kriege führte, hatte dennoch von den Kriegsvölkern niemals die geringste Unruhe erlitten: da hingegen zu Rom so oft der Tron bald durch die Leibwache, und bald durch andere Legionen, war umgestürzt worden, und