Nation zuwider. Sie hindert den Regenten in manchen Fällen und Rücksichten, den wahren Zustand des von ihm beherrschten Landes, und vorzüglich die Denkart und den Geist, die Wünsche und den Willen des von ihm regierten volkes zu erfahren; macht die Herzen der edelsten Staatsbürger, ohne sein Verschulden, ihm und seiner Regierung abgeneigt; schwächt den öffentlichen Geist und den Gemeinsinn; befördert den Ministerial-, Kollegien-, Bürgermeister-, Sekretär- und Superintendenten-Despotismus, diese grässliche Scheidewand zwischen dem Fürsten und dem Volk; reizt in- und ausländische Schriftsteller zur Bitterkeit und zur Verspottung der Regierung, und verscheucht endlich den Buchhandel, wenigstens den Verlagshandel, diesen so wichtigen Zweig des Nahrungsfleisses und des Erwerbs, der sich, wie jeder Handel, immer dahin zieht, wo man ihm keine Hindernisse in den Weg legt und ihn auf keine ungebührliche Weise beschränkt.
Aber was gibt es denn für ein Mittel, wird man fragen, ausser der Zensur, der schriftstellerischen Frechheit in Erregung des Aufruhrs und in Lästerung unschuldiger Personen Einhalt zu tun, und dieselben gesetzmässig zu bestrafen? Ein sehr einfaches, antworte ich, und ein leicht ausführbares. Man gebe das Gesetz, dass kein Buch gedruckt und verkauft werden und in den Buchhandel kommen darf, dessen Verleger oder Drucker nicht ein angesessener bekannter Mann ist und seinen Namen öffentlich angegeben hat. An dem Namen des Verfassers oder Herausgebers ist der Regierung weiter nichts gelegen; denn der Verleger muss für diese bürgen, wenn er sie im Untersuchungsfall nicht angeben kann oder will. Sobald man nun in irgendeiner Rücksicht etwas den Gesetzen nach Strafbares, Aufruhr oder Lästerung, denn nur darauf darf sich die Untersuchung und das Urteil der Justiz erstrecken, findet, kann rnan den Verleger sowie den Verfasser oder Herausgeber, wenn diese bekannt sind, bei dem Gerichtshof, unter dem sie stehen, anklagen und rechtliches Verfahren wider sie fordern.
Auf diese Art geht die Sache ihren ganz natürlichen und gesetzmässigen gang, und man darf erwarten, dass nach Recht und Gerechtigkeit in ihr wird verfahren werden.
Es versteht sich nämlich von selbst, dass keine andere Macht und Gewalt sich darein mischen darf, als die der Justiz, und dass der Regent in eigener person in diesem Fall nichts weiter tun darf, als ihm in jedem anderen Fall der peinlichen und bürgerlichen Rechtspflege, der natur der Sache und der Konstitution des Landes nach, zu tun erlaubt ist.
Dieses ist dann der einmal festgesetzte, allgemeine, regelmässige Weg, den in Anklage eines Verlegers oder Schriftstellers der Fiskal der Regierung in Staatssachen, den jeder einzelne Bürger, den auswärtige Mächte und Privatpersonen einzuschlagen haben. Wie mannigfachen, äusserst widrigen Verlegenheiten, Verwicklungen und Unannehmlichkeiten entgeht nicht auf diese Art die höchste Landesregierung!
Es scheint mir ganz unnötig, das Einfache, Natürliche, Vernünftige, Recht- und Zweckmässige sowie die leichte Ausführbarkeit dieses Vorschlags, welcher bekanntlich in einem ehrwürdigen Staat zu dessen Flor und zum Segen der Menschheit längst eingeführt ist und bis jetzt besteht, weitläufig auseinanderzusetzen.
Ich kann auch zu dem Zweck, wovon die Rede ist, kein anderes Mittel erdenken, wodurch sich die Regierung nicht in die grösste Verwirrung und Verlegenheit setzte und wodurch die natürliche und für das Wohl und die Sicherheit des staates 1 so wichtige Freiheit der Bürger nicht beeinträchtigt würde.
Nur bitte ich noch, wohl zu erwägen, dass die vorgeschlagene Verordnung: dass auf jeder Druckschrift der Verlagsort oder der Name des Verfassers angegeben werden müssen, nur dann stattfinden oder von wirklich heilsamem Erfolg sein kann, wenn die Zensur überall und durchaus in einem Land aufgehoben ist und der Pressefreiheit überhaupt gar keine, bloss willkürliche und ungebührliche, Schranken gesetzt werden.
So lange man noch auf irgendeine unnatürliche und ungerechte Art die Pressefreiheit beschränkt, kann man zwar jene Verordnung noch oben eingeben, aber sie wird nicht geachtet und beobachtet werden. Es bleibt alsdann Krieg aller gegen alle. Drucker, Verleger, Schriftsteller und Leser suchen sich alle, jeder in seiner Art, so gut zu helfen, wie sie können.
Die Klugheit und List aller dieser Menschen und des ganzen Publikums wird von der Regierung herausgefordert und aufgeboten, es mit ihr und ihren gewaltsamen Massregeln aufzunehmen. Wer sieht den Erfolg davon in einem Land, das nicht mehr in der tiefsten Barbarei liegt und schon an eine grössere Freiheit einmal gewöhnt ist, nicht mit augenscheinlicher Gewissheit vorher?
Also, man schwimme doch nicht gegen den Strom - zumal gegen einen Strom, dem man sich so sicher überlassen kann,' der uns auf keine Sandbank, in keinen Abgrund führt!
In ganz ausserordentlichen zeiten, z. B. bei wirklichen inneren Volksgärungen und damit verbundenen gefährlichen auswärtigen Kriegen, kann die Klugheit gewisse ausserordentliche Mittel anraten, über die sich im allgemeinen wenig sagen lässt, und deren ganze Zweckmässigkeit von der rechten Art ihrer Anwendung abhängt. Es scheint mir aber, dass diese Mittel vor allen Dingen nichts von gesetzwidriger Gewaltsamkeit an sich haben dürfen und überhaupt nichts von dem, das seiner natur nach eine Erbitterung und Abneigung der Gemüter erzeugen muss.
So könnte es z. B. ratsam sein, die Schriftsteller überhaupt oder auch einzeln zu ersuchen und zu ermahnen, doch das ihrige, jeder in seiner Art und in seinem Wirkungskreis, dazu beizutragen, dass vernünftige, richtige Begriffe über politische Gegenstände unter der Nation verbreitet würden; dass aller wilde Geist des Aufruhrs und der Empörung besänftigt, Ehrfurcht gegen die gesetz und achtung gegen die Obrigkeit durch Verstandes- und Vernunfterkenntnis und Überzeugung eingeflösst würden. Man könnte raten und bitten, alles