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entschieden vor sein Gericht, insofern das Eigentum und die Rechte des Bürgers dabei gefährdet werden. Die geistige Ehe, die Ehe, welche der Priester segnet, ist Sache des Einzelnen und nur das Gewissen der Gatten hat darüber zu entscheiden. Glaubt der Staat sich ermächtigt, über diese geistige Vereinigung der Gatten zu urteilen, denkt er daran, Vergehen gegen die ehelichen Pflichten zu bestrafen, welche der gekränkte teil schweigend ertragen will, so verkennt er seinen Beruf und begeht ein Unrecht. Er drängt sich unbefugt in die Geheimnisse des Einzelnen und beschränkt seinen freien Willen. Dies zu tun ist aber ein Verbrechen, denn die Freiheit eines Menschen darf der Staat nicht antasten, so lange sich Niemand beschwert, dass er sie zum Nachteil eines Andern misbrauche.

Das ganze Gesetz hat darum etwas so Gehässiges, sagte Teophil, weil es nicht wie ein Schutz- sondern wie ein Strafgesetz aussieht. Es betrachtet die Personen, die auf Scheidung klagen, wie Uebeltäter, die man zu ihrer Pflicht zwingen, wie Verbrecher, die man bestrafen müsse, während in den meisten Fällen mindestens der eine teil so unglücklich ist, dass man ihn so schnell als möglich erlösen sollte. Die Zahl der Eheleute, die sich aus Leichtsinn trennen, wie es in den Gesetzentwürfen heisst, möchte sehr gering sein; grösser ist schon die Zahl der Ehen, die ohne überlegung geschlossen werden. Dies zu verhindern aber vermag der Staat nicht und er kann es nicht einmal wollen.

Was Sie über Ehescheidungen aus Leichtsinn sagen, ist ganz richtig, bemerkte der Präsident. Die Ehe gibt den Gatten eine solche Menge gemeinsamer Pflichten und Lasten, die Interessen derselben sind so fest ineinander verschlungen, veranlassen bei einer Trennung eine solche Menge von Uebelständen für beide Teile, dass wohl der Leichtsinnigste ernst und aufmerksam wird und davor zurückschreckt, wenn eben nur Leichtsinn ihn zu der Scheidung veranlasste. In den niedern Ständen sind es gewöhnlich sittliche Verwahrlosung oder Not und Armut, die unglückliche Ehen zuwege bringen. Diese Not mildern, das sittliche Bewusstsein, das in unserm volk vorhanden ist, durch moralische, nicht durch pietistische Erziehung stärken, das ist es allein, was der Staat zur Beförderung glücklicher Ehen tun kann. glückliche Ehen möglich zu machen, muss sein Ziel sein, nicht unglückliche Ehen zusammenzuhalten. Im Gegenteil liesse sich eher behaupten, dass, da es vernünftiger Grundsatz des Staates ist, den Uebeltäter, gegen den die grosse Staatsfamilie sich beschwert, von der Gesammteit auszuscheiden, weil er ihre Rechte kränkt und sie durch sein Beispiel entsittlicht, so müsse der Staat auch, auf Verlangen einer Familie, diese von einer person befreien, die ihr Wohlergehen verhindert.

Die Andern stimmten dem Präsidenten bei und er fuhr fort: Frau von Barnfeld bemerkte vorhin und Teophil wiederholte es, dass der Staat keine Aufsicht über die Beweggründe führen könne, aus denen sich Ehegatten verbinden. Da er nun die Eingehung einer Ehe dem freien Willen und dem Ermessen der Beteiligten anheimstellen muss, so muss ihnen auch die volle Freiheit bleiben, ein Bündniss, das sie eingingen, um glücklich zu werden, aufzulösen, wenn es diesem Zwecke nicht mehr entspricht, ihm entgegen ist. Mir scheint, der Code Napoleon habe diese Verhältnisse am vollständigsten erfasst und jeder Richtung ihre gebührende Anerkennung gesichert. Ich finde es angemessen, dass nach dem Code jede Ehe ohne Weiteres getrennt wird, wenn nach zweijähriger Dauer derselben beide Gatten darein willigen und die Eltern oder ein Familienrat die Ordnung der Vermögensverhältnisse und die Zukunft der Kinder für gesichert erklären. Dadurch schützt sich der Staat davor, dass ihm die Ernährung der Familie zur Last falle, und lässt doch dem Menschen das Recht, frei über seine heiligsten Interessen zu entscheiden. – Er hielt inne und sagte dann nach einer Pause: Allerdings kommen auch Fälle vor, in denen eine solche friedliche Lösung unmöglich ist; da muss natürlich der Staat vermittelnd dazwischentreten und das Gesetz die streitenden Parteien zufrieden zu stellen suchen.

Solche lange Auseinandersetzungen lagen nicht in der Art des Präsidenten, heute aber mochte ihn das Interesse dazu bewogen haben, welches die Andern für den Gegenstand zeigten.

Auch Alfred hatte bis dahin schweigend zugehört, jetzt richtete er sich empor und sagte: Inwiefern der Staat sich zu berücksichtigen hat, mag ich augenblicklich nicht erörtern. Mir fällt aber, so oft das Tema berührt wird, ein Ausspruch Rahel's ein, den man als Motto über alle Schriften setzen sollte, welche sich gegen das neue Ehegesetz erklären. Sie sagt: "Die höchste Schmach einer Frau, die tiefste Erniedrigung ist es, dass sie Mutter von Kindern werden kann, deren Vater sie hasst und verachtet." Mit den wenigen Worten drückt die feinfühlende, scharfsichtige Frau Alles aus, was sich gegen die Unsittlichkeit einer Ehe sagen lässt, an der das Gefühl keinen teil mehr hat, die man gegen den Wunsch der Gatten zusammenhalten will. Und wenn der Staat die wichtigsten Zwecke durch Aufrechtaltung einer solchen Ehe zu erreichen glaubte, sie würden zu schwer erkauft durch das Elend, das sie über den Einzelnen verhängen, durch die Knechtschaft, zu der sie ihn zwingen wollen. Ein Gesetz, das ein grosses, sittliches und verständiges Volk, wie das unsere, verwirft, kann kein gutes Recht sein. gesetz geben ist so schwer! Jeder Mensch trägt sein besonderes Recht nach seiner Individualität in sich. Jedes besondere verhältnis schafft und bedingt sein eigenes Recht. Was in dem einen Falle Verbrechen wäre, könnte höchste Tugend in dem andern sein. Nun will man Menschen von der