und dem demokratischen grossen Rat jeden Missbrauch seiner hemmenden Gewalt unmöglich zu machen.
Zu diesem Ende verordneten sie noch ein Collegium von sechs Eparchen, welche, von allen andern unabhängig, zur einen Hälfte vom grossen Rat aus den Eupatriden, und zur andern vom Senat aus dem Volk erwählt werden, und keine andere Verrichtung haben, als die Bewahrer der gesetz und der Verfassung zu sein, und zu verhindern, dass weder der Senat und die aus dessen Mittel bestellten Magistratspersonen ihre Gewalt über die Schranken der gesetz ausdehnen, noch der grosse Rat dem kleinen seine Beistimmung aus unstattaften Ursachen versagen könne. In beiderlei Fällen haben sie den Räten und übrigen Staatsbeamten Vorstellungen zu tun, und sind, wofern diese nicht gehört würden, berechtigt, eine von den Prytanen ergangene Verordnung zu suspendiren oder eine vom grossen Rat versagte Sanction durch die ihrige zu ersetzen. Die ihnen verliehene Macht geht so weit, dass sie eine jede Magistratsperson und überhaupt jeden Bürger, der etwas gegen die Republik oder ihre Verfassung unternehmen wollte, in Verhaft zu nehmen, und einem besonderen Gerichte, das aus den zwölf Demarchen, zwölf durchs los erwählten Prytanen, und fünfundzwanzig Plebejern, unter dem Vorsitz des ältesten Eparchen, zusammengesetzt ist, zur Untersuchung und Bestrafung zu übergeben berechtigt sind. Diese Staatsaufseher bleiben nur ein Jahr im amt, haben den Vorsitz über alle andern obrigkeitlichen Personen, unmittelbar nach dem Epistaten, und werden vom Volk als eben so viele für seine Rechte und für die öffentliche Wohlfahrt wachende Schutzgeister angesehen; sind aber nach ihrem Austritt einer so strengen Verantwortlichkeit unterworfen, dass auf jede Versäumniss ihrer Pflicht die Strafe einer zehnjährigen Landesverweisung steht.
Ich füge diesem kurzen Abriss unsrer neuen Verfassung nur noch dieses hinzu, dass, weil die Cyrenische Priesterschaft sich bei der letzten Revolution durch eine besonders eifrige Vorliebe für die Tyrannie hervorgetan, die Einrichtung getroffen worden ist, dass die jedesmaligen Demarchen zugleich die Oberpriester in ihrem Quartier, und der Epistat als das Oberhaupt des staates zugleich der Hohepriester desselben ist.
Wie gefällt dir nun unsre Republik in dieser neuen Gestalt, edler Learch? Sie ist mit obrigkeitlichen Personen nicht so überladen wie Aten, und hat, wenn ich ihr nicht zu viel schmeichle, so ziemlich die Miene, ihre zwanzig Jahre so gut wie irgend eine andre auszudauern. Oder meinst du nicht? – Ernstaft zu reden, es wäre unartig von mir, wenn ich unsern Prometeen die Freude, eine so zierlich gearbeitete Constitution zu stand gebracht zu haben, und meinen Mitbürgern ihr Vergnügen an derselben durch Mitteilung meiner Gedanken verkümmern wollte. Aber bei dir darf ich die Weissagung wohl ingeheim hinterlegen, dass unsre Staatsmaschine, wie richtig sie auch einige Jahre spielen mag, noch ehe dreissig Jahre in die Welt gekommen sind, wieder ins Stocken geraten und den Söhnen ihrer Verfertiger wenigstens eben so viel zu schaffen machen werde, als die vorige den Vätern. Alle bürgerliche Gesellschaften haben den unheilbaren Radicalfehler, dass sie, weil sie sich nicht selbst regieren können, von Menschen regiert werden müssen, die – es grösstenteils eben so wenig können. Man kann unsre Regierer nicht oft genug daran erinnern, dass bürgerliche gesetz nur ein sehr unvollkommnes und unzulängliches Surrogat für den Mangel guter Sitten, und jede Regierung, ihre Form sei noch so künstlich ausgesonnen, nur eine schwache Stellvertreterin der Vernunft ist, die in jedem Menschen regieren sollte. Was hieraus unmittelbar folgt, ist, denke ich: man könne nicht ernstlich genug daran arbeiten, die Menschen vernünftig und sittig zu machen. Aber, wie die Machtaber hiervon zu überzeugen, oder vielmehr dahin zu bringen wären, die Wege, die zu diesem Ziele führen, ernstlich einzuschlagen? – diess ist noch immer das grosse unaufgelöste Problem! Wie kann man ihnen zumuten, dass sie mit Ernst und Eifer daran arbeiten sollen, sich selbst überflüssig zu machen?
44.
Lais an Aristipp.
Die ungewöhnliche Schönheit dieses Frühjahres hat mich schon in den ersten Tagen der Blütenzeit nach Aegina gelockt; oder vielmehr die kleine Musarion liess mir keine Ruhe, sobald sie die erste Schwalbe zwitschern hörte. Du solltest nur um der Nachtigallen willen eher nach Aegina gehen, sagte sie alle Morgen und Abende; gewiss sie singen nirgend so schön als in unserm Lustwäldchen zu Aegina.
Du musst wissen, Aristipp, dass Musarion meinem alten Patron, vor ungefähr sechzehn Jahren, von einer schönen Tracischen Sklavin geboren, und auf seinem Gute zu Aegina bis an seinen Tod erzogen wurde. Er selbst entdeckte mir diess kurz vor seinem Ende, indem er das Schicksal des jungen Mädchens gänzlich in meine hände stellte. Du zweifelst nicht dass ich ihr sogleich die Freiheit gab; und da ich nicht alt genug bin ihre Mutter vorzustellen, gehe ich mit ihr, wie du gesehen hast, wie mit einer jüngern Schwester um.
Die sehnsucht des guten Kindes nach Aegina ward nach und nach so lebhaft, dass ich ihrem Andringen nicht länger widerstehen konnte. Wir sind also wieder hier in deinem Lieblingssitz, und unsre Nachtigallen greifen sich so gewaltig an, dass man sie bis in Aten hören muss; denn sie haben bereits den begeisterten Kleombrotus im Gefolge seines edlen Freundes zu uns herüber gesungen. Eurybates hat (wie dir bekannt ist) auch eine Nachtigall, oder vielmehr eine Sirene, zu Aegina, deren Zaubergesang ihm so gefährlich zu werden droht, dass ich mich ziemlich versucht fühle, den armen Menschen aus purem Mitleiden dem Verderben zu entreissen, das sie ihm zubereitet. In ganzem Ernst, Freund Aristipp! Eurybates dauert mich, und wer weiss wie weit