eines Bodens, alles, was dieser Boden entielte, auszugraben und als sein Eigentum zu betrachten, so konnte das ungefähr den Besitzer eines kleinen Stückchen Landes unermesslich reich machen, indes der Eigentümer einer zehenmal so grossen Besitzung arm blieb, welches eine unnatürliche Verteilung des Vermögens zu sein schien. Noch fand man, dass Bergwerke viel hände erfordern, folglich mancher unterirdische Schatz, aus Unvermögen des Grundeigentümers, ihn aus der Erde zu fördern, vergraben geblieben sein würde. Das Natürlichste war also, die Bergwerke auf Kosten und zum Vorteile des ganzen staates zu betreiben, den Besitzern des Bodens aber, welchen man umwühlte, den dadurch verursachten Schaden zu ersetzen. Was sollte aber nun mit dem Schatze angefangen werden, den der Staat auf diese Weise gewann? Billig wäre es gewesen, ihn unter alle Familien zu verteilen. – Aber welche Weitläufigkeit! Hierzu kam, dass man anfing, den Nutzen einer öffentlichen Staatskasse einzusehen. Wenn Heerstrassen, Wasserdämme, Wasserleitungen anzulegen und dergleichen dem ganzen land vorteilhafte Einrichtungen zu machen waren, so wurde es schwer, die entfernt wohnenden Familien an der gemeinschaftlichen öffentlichen Arbeit, ohne grosse Versäumnis ihrer eignen Geschäfte, ebensoviel Anteil nehmen zu lassen als die benachbarten Einwohner. Hatte man aber eine öffentliche Kasse, in welche die Einkünfte des staates flossen, so wurden auch die öffentlichen Ausgaben daraus bestritten, und hatte man Geld, so konnte man die, welche an solchen Werken arbeiteten, daraus bezahlen, und das Geld, welches die Arbeiter gewannen, war hinreichend, sie dafür zu entschädigen, dass sie indes für sich nicht tätig sein konnten; denn für dies Geld vermochten sie alle Bedürfnisse des Lebens von denen, welche indes ihre Geschäfte trieben, einzuhandeln. Also wurde Geld eingeführt, eine öffentliche Kasse errichtet, und die Bergwerke gehörten dem staat. Weil aber der Staat nur eine metaphysische person ist, so glaubte der Vorsteher des staates, der Fürst, sich an die Stelle desselben setzen zu dürfen. Als ich in Holzmünden auf der Schule war, nannte unser Rektor diese oratorische Figur eine Metonymia praesidis, pro re, cui praesidet – ich glaubte niemals, dass diese Pedanterei in der Anwendung so ernstafte, wichtige Resultate liefern könnte. Also noch einmal! Hier setzte sich der Fürst zuerst an die Stelle des staates, wurde der Verwalter der öffentlichen Kasse und der Inhaber der Bergwerke.
Allein es verstand sich doch von selber, dass der Fürst nicht willkürlich mit dem Staatsschatze wirtschaften durfte, sondern dass er zu gewissen zeiten den Häuptern der einzelnen Stämme Rechnung von seinem Haushalte ablegen musste. Da sich nun überhaupt die Geschäfte sehr vervielfältigten und er nicht allem allein vorstehen konnte, so beschloss man, Kollegia, das heisst Ausschüsse verständiger, alter Männer, aus dem volk zu errichten, welche, unter Anführung des Oberhaupts, sich in die Geschäfte teilen mussten. Die Subjekte dazu oder die Repräsentanten der Nation wählte teils das Volk, teils ernannte sie der Fürst, weil es ihm doch nicht einerlei war, mit wem er gemeinschaftlich arbeiten sollte. Diese Männer aber mussten nun freilich ihre häuslichen Geschäfte aufgeben; man suchte sie dafür zu entschädigen und wies ihnen Besoldungen aus der öffentlichen Kasse an.
Die wohlverdiente Verehrung, welche man gegen das gewählte Oberhaupt des Reichs hatte, entfernte alles Misstrauen. Man dachte nicht daran, ihn so sehr einzuschränken, dass man verlangt hätte, er sollte zu jedem Schritte erst die Beistimmung der Kollegien zu erlangen suchen. Der Fürst fing daher nach und nach an, nach Gutdünken die Besoldungen auszuteilen und die erledigten Bedienungen zu besetzen, und dies tat er damals sehr gewissenhaft, weil er für sich nichts durchzusetzen, kein andres Interesse hatte als das allgemeine, weil ihm nichts zu wünschen übrig blieb, als dass die Geschäfte ordentlich getrieben würden.
Das Ruder war also ganz in des Fürsten Händen, das Staatsvermögen unter seiner Aufsicht, und die Staatsbediente standen unter ihm; allein man setzte doch fest, dass grosse, wichtige Nationalangelegenheiten der Entscheidung gewählter Repräsentanten aus allen Stämmen, die sich, sooft es nötig wäre, versammeln würden, überlassen werden sollten.
Der Umlauf des Geldes machte bald eine gänzliche Veränderung in den Vermögensumständen der Einwohner. Da man sah, dass man für einen Haufen von dieser kleinen Ware alles erlangen konnte, was man brauchte und wünschte, ohne selbst graben, säen, spinnen zu dürfen, so bemühete sich nun jeder, teils durch vorteilhaften Handel, teils dadurch, dass er sich für seine weniger mühsamen Dienste so teuer als möglich bezahlen liess, soviel Geld, als zu gewinnen war, zu gewinnen.
Die Folgen davon auf die Moralität und auf die Industrie sind leicht zu überdenken. Der esprit public wurde lauer; man dachte bei jedem Schritte an das Privatinteresse. Der kriegerische Geist liess nach; eine Gefahr, die dem staat im allgemeinen drohete, schreckte den einzelnen nicht so sehr, insofern er nur hoffen konnte, für sich und die Seinigen ruhig zu bleiben. Durch Errichtung der Staatskasse war das Privateigentum von dem allgemeinen getrennt; man hielt den Staat für sehr reich und machte unaufhörlich Jagd auf Besoldungen und Vergütungen. Da diese von dem Fürsten abhingen, so fing man an ihm zu schmeicheln, sich ihm gefällig zu machen, um für kleine, unwichtige Dienste grosse Bezahlung zu erhalten. Der herrschende Gedanke nun, alles, Arbeit, Mühe, Verwendung zum Besten des staates, nach barem Gelde taxieren zu können, erniedrigte die Seelen der Menschen; Grossmut, Aufopferung, Uneigennützigkeit wurden seltner. Man hielt keine Art von Geschäfte mehr