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und der blosse Vorsatz klingt schon widersinnig, so sehr hat er das allgemeine Vorurteil wider sich –, als den jungen Tifan (ohne ihm, bis es Zeit wäre, das Geringste von seinem Vorhaben merken zu lassen) mitten unter lauter Hirten und Ackerleuten zu einem guten Fürsten zu bilden. Überzeugt, dass Güte des Herzens ohne Weisheit eben so wenig Tugend, als Wissenschaft ohne Tugend Weisheit ist, bemühte er sich, zu eben der Zeit, da er sein Gefühl für das Schöne und Gute und jede sympatische und menschenfreundliche Neigung zu nähren und in Fertigkeit zu verwandeln suchte, seinen Verstand von den eingeschränkten Begriffen, die sich von den Gegenständen, die ihn umgaben, in seiner Seele abdruckten, stufenweise zu den erhabnen Ideen der bürgerlichen Gesellschaft, des menschlichen Geschlechts, der natur, des Ganzen, und seines geheimnisvollen aber anbetenswürdigen Urhebers zu erheben. Alle sittliche Vollkommenheit eines Menschen, zu welchem besonderen Beruf er immer geboren sein mag, hängt davon ab, dass diese Ideen in seinem verstand, und die Gesinnungen, welche sich aus ihnen bilden, in seinem Herzen die herrschaft führen. Aber für keinen Menschen ist dies unentbehrlicher als für denjenigen, der dazu berufen ist, sittliche Ordnung in irgend einem besonderen Teile der allgemeinen menschlichen Gesellschaft zu unterhalten. Wehe seinen Untergebenen und ihm selbst, wenn seine Seele von dem Bilde einer allgemeinen Harmonie und Glückseligkeit nicht in Entzücken gesetzt wird! wenn ihm die Rechte der Menschheit nicht heiliger und unverletzlicher sind als seine eigenen! wenn die gesetz der natur, mit tiefen unauslöschlichen Zügen in seine Seele gegraben, ihn nicht in allen seinen Handlungen leiten! Mit Einem Worte, wehe dem volk, dessen Beherrscher nicht lieber der Beste unter den Menschen als der Mächtigste unter den Königen sein möchte! – Diese Begriffe sind keine Grillen einsiedlerischer Weltbeschauer. Unglücklich genug für das menschliche Geschlecht, wenn sie von den Grossen und Mächtigen dafür gehalten werden! Aber die natur der Dinge hängt nicht, wie das Glück oder Unglück der Menschheit, von den Begriffen der Grossen ab. Sie können nicht verhindern, dass die Strafen der natur nicht unfehlbar auf die Verachtung eines jeden Gesetzes der natur folgen;37 und wenn die bisherige Gestalt des Erdbodens noch Jahrtausende dauern sollte, so wird die geschichte aller künftigen Alter sich mit der geschichte aller vergangenen vereinigen, die Könige zu belehren: dass jeder Zeitpunkt, worin jene grossen Grundbegriffe mit Dunkel bedeckt gewesen, jene wohltätigen Grundgesetze nicht für das was sie sind, für das unverletzliche Gesetz des Königs der Könige, anerkannt worden sind, ein Zeitpunkt des öffentlichen Elends, der sittlichen Verderbnis, der Unterdrükkung und der allgemeinen Verwirrung, eine unglückliche Zeit für die Völker und eine gefährliche für die Könige gewesen ist."

Danischmend war, wie wir sehen, in einer vortrefflichen Stimmung, den Königen Moral zu predigen; aber zum Unglück ermangelten seine Predigten niemals, den Sultan seinen Herrn einzuschläfern. Der gute Doktor wollte eben einen neuen Anlauf nehmen, als er gewahr wurde, dass seine Zuhörer, jeder in einer eigenen Stellung, in tiefem Schlummer lagen. "Dass doch meine Moral immer und allezeit eine so narkotische Kraft hat!" sprach er zu sich selbst: "ich begreife nichts davon. Einer von den Zauberern, meinen Feinden, muss die Hand im Spiele haben: es ist nicht anders möglich."

6.

"Die Begriffe" (so fuhr Danischmend in der Erzählung von Tifans Erziehung fort), "welche dieser junge Prinz von dem weisen Dschengis erhielt, konnten nicht anders als auf seinen Verstand und auf sein Herz mit ihrer vollen Kraft wirken, und jenem alles das Licht, so wie diesem alle die Rechtschaffenheit mitteilen, welche sie, vermöge der natur der Sache, einer unverdorbenen Seele mitteilen müssen. Die Grundsätze – I. Alle Menschen sind Brüder, und haben von natur

gleiche Bedürfnisse, gleiche Rechte, und gleiche

Pflichten. II. Die wesentlichen Rechte der Menschheit können

weder durch Zufall, noch Gewalt, noch Vertrag,

noch Verzicht, noch Verjährung, sie können nur

mit der menschlichen natur verloren werden; und

eben so gewiss lässt sich keine notwendige noch zu

fällige Ursache denken, welche einen Menschen,

unter was für Umständen er sich auch befinde, von

seinen wesentlichen Pflichten los zählen könnte. III. Ein jeder ist dem andern schuldig, was er in den

gleichen Umständen von ihm erwarten würde. IV. Kein Mensch hat ein Recht, den andern zu seinem Sklaven zu machen. V. Gewalt und Stärke gibt kein Recht, die Schwachen zu unterwerfen, sondern legt ihren Besitzern bloss die natürliche Pflicht auf, sie zu beschützen. VI. Ein jeder Mensch hat, um einen gerechten Anspruch an Wohlwollen, Mitleiden und hülfe von Seiten eines jeden Menschen zu haben, keinen andern Titel vonnöten, als dass er ein Mensch ist. VII. Der Mensch, welcher von andern verlangen wollte, dass sie ihn köstlich nähren und kleiden, – mit einer prächtigen wohnung und allen ersinnlichen Bequemlichkeiten versehen, – ihm, auf Unkosten ihrer Ruhe, Bequemlichkeit und Notdurft, alles nur mögliche Vergnügen gewähren, – unaufhörlich arbeiten um ihn aller Bemühung zu überheben, – sich bloss mit dem Unentbehrlichen behelfen, damit er seine üppigsten Begierden bis zur Ausschweifung befriedigen könne, – kurz, dass sie nur für ihn leben, und, um ihm alle diese Vorteile zu erhalten, jeden Augenblick bereit sein sollten, sich allen Arten des Ungemachs und Elends, dem Hunger und dem Durst, dem Frost und der Hitze, der Verstümmelung