eines Sterblichen. Kaum hat die Welt einen Timur bewundert, so folgen auf ihn unwürdige Enkel, wollüstige, träge, unfähige Fürsten. Die Wahl, die in einem freien staat den verachteten, den ehrlosen, den untüchtigen ausschliesst, hat keine Kraft wider die Rechte der Geburt. Ein grosses Volk muss sich einem Wütriche, einem Sardan-Pul unterziehen, und geht mit ihm zu grund. So sind die Timuriden verschwunden, die Enkel der Geisel der Welt.
Usong sprach: Ich will den abendländischen Weisen nicht die Ungerechtigkeiten entgegen setzen, die durch den Rat freier Staaten nicht eben selten begangen worden sind. Ich will nicht darauf dringen, dass zu Rom der Ehrgeitz den Rat, und selbst einen tugendhaften Cato, eben so oft zu ungerechten Kriegen aufgebracht hat, als bei den Osmannen oder beim Timur die Lust zur Vergrösserung. Ich gestehe es auch ein, dass es gefährlich ist, einem Menschen eine unumschränkte Macht zu lassen; bei Gott ist die Allmacht an ihrer Stelle, denn er ist allweise, und allgütig. Ich finde selbst, dass mein Herz sich wider die plötzlichen und unüberlegten Todesurteile erhebet, die in den Morgenländern so gemein sind; diese schleunige Ausübung mörderischer Befehle ist für den Untertan unerträglich, und auch für den Herrscher gefährlich. Wann es nichts kostet als zu wollen, so werden die Menschen immer zu viel wollen, und durch eben diese willkührliche Anwendung ihrer Gewalt verlieren die Fürsten das Zutrauen ihrer Untertanen, und werden zuletzt durch den gesammelten allgemeinen Hass wie reissende Tiere überwältiget. Mir ist das Blut des geringsten Persers unschätzbar: niemand hat die Macht es zu vergiessen, als das Gesetz.
In Persien habe ich getrachtet eine Staatsverfassung einzuführen, die für den Herrscher nicht gefährlich wäre, und wobei das Volk die Ausbrüche willkührlicher Leidenschaften nicht zu besorgen hätte. Eine freie Staatsverfassung scheint den Morgenländern nicht angemessen (Hier bückte sich der Patan, und bezeugte durch seine Geberden, dass er eine Einwendung hätte, schwieg aber mit Ehrerbietung); ihre heftigen Leidenschaften scheinen also Schranken zu bedürfen, die nur die monarchische Macht nachdrücklich behaupten kann. Es blieb übrig, die Perser vor der Unterdrückung sicher zu stellen.
Ein jeder Untertan, ein jeder Gerichtshof, ein jeder teil der Staatsverwaltung, muss das Recht haben, sich an den Kaiser zu wenden: sie müssen nicht nur ihre eigenen Angelegenheiten zu betreiben, sondern auch die Notdurft des Reiches zu beherzigen frei sein: über alle Zweige der Regierung nimmt hier der Beherrscher ungeahndet und ungestraft Vorstellungen an.
Der Kaiser verdammt niemand, auch diejenigen nicht zum tod, die so frech wären, ihn persönlich zu beleidigen. Alle Strafen, alle Verurteilungen werden von den Gerichtshöfen überlegt, und darüber die mehrern Meinungen eingeholt. Ein guter Kaiser hat nicht zu befürchten, dass derjenige ungestraft hingehen werde, der gegen ihn gefrevelt hat. Er behält dabei das Recht zu begnadigen, und ein kluger Fürst wird es willig ausüben. Das Gesetz bestraft den Schuldigen, und dem Herrscher bleibt das edle Vorrecht, zu vergeben.
Die Abteilungen der Staatsverfassung bleiben von einander unabhängend: der Gottesdienst, das Kriegswesen, die Gerechtigkeit und die Kammersachen mit der Policei, sind völlig getrennte Körper, bei denen jeder Befehl von den obersten Häuptern zu den untersten gehorchenden, ungestört hinabsteigt. Der Kaiser ist der einige Mittelpunkt, wo sich die Vorträge aller dieser Abteilungen vereinigen. Die Trennung der Machten in einem Reiche versichert den Tron der Fürsten, und verhindert die Verbindungen, die wider ihn entstehen könnten. Es wird zwischen den verschiedenen Staatsgliedern allemal einige Eifersucht, und einige Fremdheit bleiben.
Der Kaiser verfügt in keiner dieser Einteilungen der Reichsverwaltung einige neue Verordnung, ohne eben diejenige angehört zu haben, in die das Geschäfft gehört. Dreimal soll der Kaiser ihre Gründe anhören und untersuchen lassen, und die Ausschreibung der Befehle soll stille stehen: endlich aber muss des Kaisers Befehlen Gehorsam geleistet werden, weil doch ein Ende des Zweifels sein muss.
Der Kaiser findet seine Sicherheit auch in seinen Abgesandten. Sie machet keinen teil eines der Staatsglieder aus, und haben keine Beisitzer auch keine eigene Macht, als die Ausführung zu hemmen, wann sie glauben, dieselbe würde nachteilig sein, und einen Bedienten des Staates in die Untätigkeit zu versetzen, beides, bis des Kaisers Wille eröffnet ist. Der Kaiser wird auch über des Abgesandten Vorstellungen die Gründe des Hofes anhören, wohin die Sache gehöret. Sonst soll der Abgesandte über alles ohne Aufnahme wachen, was zum Besten des Reiches abzwecket, und über alles an den Kaiser uneingeschränkt einberichten. Er wird auch auf dasjenige seine Aufmerksamkeit richten, was nicht eigentlich in die grossen Abteilungen gehört; die Handlung, die Schiffahrt, die Gelehrsamkeit, werden seiner Aufsicht anbefohlen.
In allen Befehlen sollen die nötigen Feierlichkeiten beobachtet werden, alles wird man in die erforderlichen Bücher eintragen. An diesen äusserlichen Einschränkungen ist alles gelegen: sie unterscheiden eine ordentliche Regierung von der herrschaft der barbarischen Gewalt.
Mit diesen Vorsorgen glaubte ich, wäre der Uebereilung gesteuert: und der Wahrheit bliebe der Zugang zum Trone offen: und dennoch bleibt dem Usong mehr Gewalt, als er auszuüben gedenkt.
Endlich wird mein Freund zugeben, dass eine monarchische herrschaft einen wesentlichen Vorzug über die Regierung von vielen hat. Die letztere sinkt langsamer ins Verderben, aber dieses Verderben ist unheilbar, keine Heldentugenden einzelner Männer können dem zum Untergang hinreissenden Wirbel widerstehen. Die Tugenden eines Agis, eines zweiten Cato sind in dem verdorbenen Sparta und Rom verlohren, und führen beide zu spät gebohrne Rechtschaffene ohne Nutzen für ihr Vaterland