All_Enlightenment_99.txt

Drouet Postmeister in Aten gewesen wäre, und Sokrates, von dem er wusste, dass er in Aten von den Archonten gefangengehalten werden sollte, wäre entflohen und hätte von ihm verlangt, dass er ihm fortelfen sollte, so hätte er die Verbindlichkeit gehabt, dem Staat den Sokrates wieder in die hände zu liefern, gesetzt, er hätte auch gewusst, dass er diesen tugendhaften Mann unschuldig hinrichten würde. Denn dass der Souverän seine Pflicht verletzt, das hat der Untertan nicht zu verantworten; und wenn er auch gleich durch die Beobachtung seiner Pflicht dazu beiträgt, dass jener sein Unrecht desto ' eher tun kann, so hört doch seine Handlung um dieser Übeln

Folgen willen, die er jedoch gar nicht will, darum nicht auf, Pflicht zu sein. Die Pflicht des Untertanen ist aber, dem Souverän in allen Stücken, die ein Souverän nur immer von ihm verlangen kann, zu gehorchen, und sich übrigens um das, wozu der Souverän das, was er ihm leistet, gebrauchen mag, nicht zu bekümmern, weil er es nicht zu verantworten hat.

In diesem letzteren Punkt sind die gemeinen Urteile über Recht und Unrecht ausserordentlich unrichtig, welches wieder daher kommt, dass man das eigentliche Kennzeichen der Pflicht, nämlich die Allgemeinheit der Maxime, vergisst und die Folgen der Handlungen, das Nützliche oder Schädliche dazu erhebt, wo denn natürlich, der Unsicherheit dieses Kriteriums nicht zu gedenken, der eine das seinen Absichten sehr zuwider, d. h. sehr schädlich findet, was der andere den seinigen sehr gemäss, d. i. für sehr nützlich halt; und somit wird denn hier das bis in den Abgrund der Hölle verflucht, was dort bis in den Himmel erhoben wird. Andre wird in Amerika als ein Verbrecher hingerichtet, während dass man ihm in England Ehrensäulen setzt. Drouet wird in Österreich um derjenigen Handlung willen schimpflich behandelt, weshalb man ihn in Frankreich als einen Patrioten preist. Prüft man das Verfahren beider Männer nicht nach den Folgen, sondern nach den Maximen, die ihnen zugrunde lagen, so wird man bald das Wahre in der Sache finden und richtig beurteilen können, ob sie recht oder unrecht handelten. Wenn z. B. jeder Untertan nach der Maxime verführe: dem machtabenden Souverän in allen Stücken Folge zu leisten, die ein rechtmässiger Souverän von ihm nur fordern kann, und alle seine Zwecke, die als Recht gedacht werden, zu befördern, ohne darüber zu räsonieren, ob der Souverän auch selbst recht daran tue, so würde es offenbar ganz wohl um den Staat stehen, und alle Souveräne können nicht minder als alle Untertanen mit einstimmen. Wenn man also Drouets famose Anhaltung des flüchtigen Königs, welche doch aus dieser Maxime floss, für unrecht hält, so geschieht dieses nur deshalb, weil sie einer Neigung widerspricht, der zugunsten man sich gern eine Ausnahme vom Recht erlauben möchte. Ebenso erhellt das Unrechtmässige der Andreischen Verräterei augenblicklich, sobald man nur die Maxime, nach der er handelte,

darstellt, welche keine andere sein konnte, als: »Ich will meinem Vaterland einen Dienst, mit Verletzung der allgemeinen Pflicht der Ehrlichkeit gegen andere, erweisen«; oder: »Ich will unter dem Schein eines Untertanen des Feindes die Feinde betrügen, um dadurch meinem Vaterland Vorteil zu schaffen.« Die erste Maxime ist offenbar unmoralisch, und die letztere verrät ihre Ungerechtigkeit und zugleich das Befugnis des Feindes, ihn als Verbrecher zu strafen. Denn wer die Maske eines Untertanen annimmt, unterwirft sich eben dadurch auch den Staatsgesetzen, und wenn er daher unter dieser Maske Verräterei treibt, so wird die Strafe, welche das Landesgesetz bestimmt, mit Recht an ihm vollzogen.

Im Krieg verteidigen Staaten gegeneinander ihr Recht mit Gewalt. Keiner der kriegenden Parteien hat ein zu recht beständiges Urteil über den anderen. Jeder hat ein Recht, sein eigener Richter zu sein, und nur der Vergleich oder die völlige Vernichtung des einen durch den anderen kann den Streit beenden. Im Krieg hat daher auch kein Untertan eine rechtskräftige stimme und kann sich also kein praktisches' Urteil über die Parteien, d. h. ein solches, das er in Ausführung bringen dürfte, anmassen. Hieraus fliessen folgende Grundsätze, in Beziehung auf das Betragen der Untertanen, die ich hier nur noch ganz kurz anzeige:

1) Da im Krieg nur Staat gegen Staat ficht, so darf kein Untertan, als solcher, sich in den Streit mengen. Armeen sind die arme des staates. Diese müssen also ihr Heil gegeneinander versuchen. Aber wenn ein Soldat Bürger, Weiber und Kinder plündert, so verdient er so gut Bestrafung, selbst von seinem Anführer, als wenn Bürger und Bauern auf ein feindliches Regiment aus den Häusern schiessen oder sich sonst für ihren Kopf, ohne dazu vom Staat organisiert zu sein, Gewalttätigkeiten gegen die Feinde erlauben.

2)Wenn Magistrate, als Organe des staates, der Gewalt nachgeben und den Willen des Feindes, soweit und überhaupt er als eine Staatsverordnung gedacht werden kann, gesetzmässig ausführen, so handeln sie nicht gegen ihre Pflicht. Denn ihr eigener Souverän muss in die Maxime einstimmen: »Das, was der Feind durch unordentliche Gewalt erzwingen könnte und würde, lieber nach Prinzipien der Gleichheit und Proportion durch seine eigenen Organe zusammenbringen zu lassen.«

3) Sich aus Zwang zu unterwerfen oder dem Feind den Huldigungseid zu leisten, wo der Staat nicht stark genug ist, dem Feind die Bedrückung zu verwehren, ist keine Beleidigung des alten Souveräns; und die Verbindlichkeit, die man