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, dass es beibehalten werden möchte.4 Welcher Antrag ist nun wohl der gerechtere? Es sei mir erlaubt, meine Meinung darüber zu sagen! - Kann das Wort Aufklärung auf keine andere Weise in Gebrauch kommen, als es bisher gewesen ist, nämlich so, dass jeder, der es braucht, ihm einen anderen Sinn unterlegt, so ist zu wünschen, dass es je eher je lieber aus dem Register der deutschen Wörter mag ausgestrichen werden: denn der fernere Gebrauch des Worts unter einer schwankenden, tausendfältig veränderten Bedeutung würde für die Mitteilung und Verbreitung menschlicher Erkenntnisse mehr schädlich als nützlich sein, und viele Wörter, auf diese Art in Umlauf gebracht, würden uns bald ein Bild der babylonischen Sprachverwirrung darstellen. - Kann sich aber die Majorität der Schriftsteller über einen mit diesem Wort zu verbindenden Begriff vereinigen, so wird wider die Beibehaltung desselben niemand etwas einzuwenden haben.

Soll also dieses verschrieene und verfolgte Wort noch sein Bürgerrecht in der deutschen Sprachrepublik behaupten, so müssen wir die Bedeutung desselben festsetzen und sie wenigstens bei dem teil des deutschen Publikums, der Gründe einsieht und Gründe annimmt, in Gebrauch zu bringen suchen. Ich will diesen Versuch machen und also gegenwärtig die Frage beantworten: Welcher Begriff lässt sich am schicklichsten und bequemsten mit dem Worte Aufklärung verbinden?

Wo uns der Sprachgebrauch völlig und durchaus verlasst, da müssen wir ein anderes Prinzipium suchen, um den Begriff zu finden, den wir einem gegebenen Wort anweisen können. Aber welches soll dieses Prinzipium sein? Der Sprachgebrauch ist, wie jedermann zugibt, in Sachen der Sprache höchster Richter, und wenn der höchste Richter nicht entscheidet, an wen soll man sich wenden? - Freilich kann niemand dem Sprachgebrauch sein höchstes Entscheidungsrecht streitig machen. Indessen ist die Entscheidung desselben einem durch die meisten Stimmen ausgebrachten Plebiszitum gleich und hängt von einem Völkchen ab, das, wie selbst die geschichte unseres Worts beweist, nicht immer untereinander selbst einig werden kann. Man muss ihm mit gutem Rat zu Hilfe kommen. Schwer wird es allerdings sein, diesem Vulgus annehmlichen Rat zu geben, wenn er gewohnt ist, bloss nach Einfällen und Laune zu entscheiden und gar kein Gesetz zu respektieren; leichter, wenn er zwar ein höheres Gesetz anerkennt, aber nur über die Anwendung desselben auf den vorliegenden Fall nicht einig werden kann. Es fragt sich, in welchem von beiden Fällen wir mit unserem Sprachgebrauch sind? - Finden wir in dessen Gebiet gar nichts Konsequentes? Nichts Übereinstimmendes? Nichts Analogisches? - Da können wir ihm doch nicht Schuld geben! Wo nähmen sonst unsere Grammatiker ihre sogenannten Regeln her? Wir finden in den vom Gebrauch eingeführten Wörtern und Ausdrücken nicht nur einer und derselben Sprache, sondern selbst verschiedener Sprachen einige Übereinstimmung. Wo aber Übereinstimmung ist, da muss auch ein Gesetz sein. Ich schliesse daraus, dass der ganz willkürlich scheinende Gebrauch der Menschen bei Bildung der Sprachen doch gewisse gesetz befolgt. Interdum vulgus rectum videt. Und wer sonst kann ihm diese gesetz gegeben haben, als die natur selbst durch die übereinstimmenden Empfindungen und Vorstellungen der Menschen, die, so verschieden sie auch in ihren zusammengesetzten Urteilen und gefolgerten Meinungen sein mögen, doch in ihren ersten Empfindungen und einfachen Vorstellungen miteinander übereinkommen. - Da nun die Wörter überall einerlei Zweck haben, nämlich die Bezeichnung jener Empfindungen und Vorstellungen, so kann sich in der Anwendung des Mittels, so verschieden sie auch sein mag, doch nicht alle Spur von der Gleichheit des Zwecks verlieren. Ich erkenne hieraus, dass der Sprachgebrauch weder ganz gesetzwidrig noch ganz gesetzlos sein könne, sondern dass er sich in Bildung und Einführung der Wörter und Redensarten nach den in der übereinstimmenden Empfindung der Menschen gegründeten Gesetzen grösstenteils richte. Den Inbegriff dieser gesetz, insofern der Sprachgebrauch sie befolgt, nennen wir die Analogie der Sprache. Die Realität jener gesetz zu beweisen, ist hier der Ort nicht: ich darf aber voraussetzen, dass sie allgemein anerkannt werden. Freilich lernen wir diese gesetz erst dadurch kennen, dass wir sie vom Sprachgebrauch abstrahieren; indessen müssen sie doch in der natur der Dinge vor dem Sprachgebrauch existieren, widrigenfalls konnten sie in diesem nicht abgedruckt sein. Es ist nicht minder wahr und allgemein bekannt, dass in allen auch noch so gut kultivierten Sprachen eine Menge Wörter und Redensarten gefunden werden, bei deren Bildung und Einführung jene gesetz nicht befolgt sind; die, aller Analogie zuwider, bloss durch den Eigensinn des Gebrauchs eingeführt sind: aber daraus, dass hier und da die gesetz nicht beobachtet werden, folgt nicht, dass gar keine gesetz vorhanden sind; gleichwie daraus, dass die Landesgesetze von manchen Einwohnern nicht beobachtet werden, niemand den Schluss machen kann, dass gar keine Landesgesetze gegeben seien.

Diese Analogie der Sprache nun ist das Prinzipium, das uns leiten muss, wenn wir im Sprachgebrauch gleichsam eine Lücke auszufüllen haben: denn wenn Wörter überall Zeichen der menschlichen Empfindungen und Vorstellungen sein sollen, so können wir da, wo wir in den Vorräten des Sprachgebrauchs noch nichts finden, doch fürwahr nichts anderes zu Rate ziehen, als eben jene Empfindungen und Vorstellungen selbst.

Nun können überall nicht mehr als zwei Fälle stattfinden, in welchen der Sprachgebrauch einer Aushilfe von Seiten der Philosophie bedarf. Entweder es ist ein Begriff da, für welchen ein Wort, oder es ist ein Wort da, für welches ein Begriff bestimmt werden soll. Betrachten wir nun das Verhältnis dieser beiden Gegenstände zueinander, inwiefern es bei dem Sprachgebrauch beobachtet ist, so werden wir finden, dass Ähnlichkeit in den Begriffen auch Ähnlichkeit in den Ausdrücken mit