Einwendungen zu hören ist) untersucht wird, und wo keine zweite Instanz gilt, bei welcher er seine Klage anbringen und Wiedergutmachung des erlittenen Unrechts hoffen kann! Wahrlich ist man je den Vorurteilen und der leidenschaft des Richters preisgegeben, so ist es gewiss hier! Und noch dazu in der wichtigsten Angelegenheit der Menschheit! Ein paar Menschen wagen es, sich die Bestimmung alles desjenigen anzumassen, was für die Menschheit nützlich, was für sie verderblich zu erfahren sei! Und waren es noch höhere Wesen! Aber so nur Menschen, schwache, leicht zu blendende Menschen! O der Vermessenheit, der übermütigen Kühnheit! Nein; die Zensur ist gewiss ungerecht; sie ist aber auch unnütz. Denn es wird durch dieselbe gerade dasjenige befördert, was vermieden werden sollte. Wird der Druck einer Schrift wegen schädlicher darin entaltener Grundsätze untersagt, so wird sie entweder heimlich im land oder auch Öffentlich im Ausland gedruckt werden, und dann ist das Verbot das gewisseste Mittel, ihre Verbreitung durch gereizte Neugierde am meisten zu vermehren. Wer kennt nicht den Hang des Menschen, Hindernisse aus dem Weg zu räumen, und wer weiss nicht, dass verbotene Früchte immer am süssesten schmecken?
Was gewinnt man also durch eine Einrichtung, deren Ungerechtigkeit und Zweckwidrigkeit sich schon aus Vernunftgründen dartun lässt? Nun nehme man aber noch die Erfahrung zu Hilfe, und man wird die verderblichen Wirkungen der Zensur immer mehr einsehen lernen. Unzählige Beispiele lehren uns, dass die Zensur fast beständig in den drückendsten Despotismus ausartete und dass durch sie die nützlichsten und unschädlichsten Bücher entweder völlig untersagt oder doch in einem solchen Grade verstümmelt wurden, dass sie sich nicht mehr ähnlich blieben. Die Folge hiervon konnte keine andere sein, als dass endlich in denjenigen Ländern, wo diese verderblichste aller Anstalten, welche im finstern Reich des Aberglaubens und der Dummheit allenfalls geduldet werden mag, begünstigt wurde, dass da, sag ich, nach und nach die Denkfreiheit unterdrückt, eine unerträgliche Tyrannei der Meinungen eingeführt und das Volk aufs tiefste herabgewürdigt wurde. Die Schriftsteller verloren den Mut, die Verleger konnten nicht länger subsistieren, und der wohltätigste Zweig der menschlichen Industrie geriet fast gänzlich ins Stocken.
II. Die zweite Metode ist unstrittig weit gerechter und weiser. Ihr zufolge übt nämlich die Regierung gar keine Aufsicht über die Presse aus; es darf alles, selbst das ärgste Pasquill, gedruckt werden. Aber der Verfasser der illegalen Schrift muss sich die Strafe gefallen lassen, welche die gesetz auf sein Vergehen gesetzt haben. Hat er sich unter den Mantel der Anonymität versteckt, so wird der Verleger angehalten ihn zu nennen, und im Weigerungsfalle wird dieser wie der Haupttäter bestraft. Dieses Verfahren ist weit gerechter, als die Zensur; denn einmal entält es nicht den gehässigen und widernatürlichen Pressezwang, welcher bei jener eintritt.
Zweitens übergibt es den Schriftsteller auch nicht den Machtsprüchen eines kleinen Despoten; hat er gefehlt, so wird seine Sache durch Urteil und Recht nach der Vorschrift der gesetz entschieden. Dazu kommt noch, dass die Absicht des staates auf diesem Wege nicht weniger sicher erreicht werden kann, als auf dem andern; Schrifststeller und Verleger, welche durch die stimme der gesetz deutlich gewarnt sind, dass ihnen keine Übertretung der Pressefreiheit ungeahndet hingehen kann, werden sich nicht leicht dergleichen zu Schulden kommen lassen. Sollte aber auch einmal der seltene Fall eintreten, dass die Furcht vor der gewissen Strafe einen Übelgesinnten von dem Vergehen nicht abhalten könnte und deshalb eine Schrift erschiene, die verderbliche Sätze ausbreitete, wodurch die Rechte des staates oder eines anderen gefährdet würden, so wird dieses schädliche Werk gewiss soviel gute Widerlegungen und Verwahrungsschriften verursachen, dass dadurch unendlich mehr Nutzen gestiftet wird, als durch jenes Unheil angerichtet worden ist.
Dies ist die wahre Pressefreiheit, wovon England ein so herrliches Beispiel gibt, und welches man in einigen deutschen Territorien zur unsterblichen Ehre ihrer Regenten nachzuahmen bemüht ist. Von ihr sagt Blackstone: »Die Pressefreiheit ist zur natur eines Freistaats unumgänglich notwendig; allein sie besteht nur darin, dass Schriften vor der Bekanntmachung nicht vom Druck zurückgehalten werden, nicht aber, dass die darin entaltenen sträflichen Äusserungen ganz unbestraft durchgehen. Jeder freie Mann hat das unbezweifelte Recht, dem Publikum jeden seiner Gedanken vorzuzeigen; dies verbieten, würde die Pressefreiheit zerstören heissen; aber wenn er unanständige, boshafte oder gesetzwidrige Dinge öffentlich bekannt macht, so mag er sich die Folgen seiner Frechheit selbst anrechnen. Die Presse der einschränkenden Gewalt eines Zensors zu unterwerfen, welches vorzeiten, sowohl vor wie auch nach der Revolution geschehen ist, würde nichts mehr und nichts weniger sein, als die Freiheit der Meinungen den Vorurteilen eines einzigen Mannes unterordnen und ihn zum eigenmächtigen und untrüglichen Richter aller gelehrten, religiösen und politischen Gegenstände machen zu wollen. Hingegen ist es zur Erhaltung der Ruhe, der guten Ordnung, der Verfassung und der Religion, dieser einzigen festen Grundsäulen der bürgerlichen Freiheit, ganz unumgänglich notwendig, alle gefährlichen und beleidigenden Schriften, die nach ihrer Bekanntmachung durch eine unparteiische Untersuchung der Gerichte für verderblich erklärt worden sind, aufs schärfste zu bestrafen. Auf diese Art wird die Willensfreiheit der Individuen nicht eingeschränkt, indem nur der Missbrauch dieser Willensfreiheit der Gegenstand einer gesetzlichen Bestrafung ist. Auch wird die denke- und Pressefreiheit auf diesem Weg keineswegs beschränkt; man darf seine Privatmeinungen nach wie vor frei äussern; nur die Bekanntmachung und Verbreitung schlechter, die Zwecke des staates vernichtender Grundsätze ist ein Verbrechen, das der Staat bestraft. Niemanden, sagt ein bekannter Schriftsteller, kann es verwehrt werden, Gift in seiner stube zu verwahren;