von den Grenzen der Pressefreiheit.« - Aber er denkt offenbar bei Aufklärung hier nichts anderes, als bei Pressefreiheit. - Der Rezensent dieser Schrift im Braunschweigischen Journal will dieses Problem auflösen, indem er die willkürlichen Schranken der Aufklärung, welche die Autorität setzt, und die natürlichen Schranken derselben, welche die Vernunft setzt, oder vielmehr anerkennt und beobachtet, unterscheidet. Allein auch er versteht hier unter der Aufklärung nichts anderes, als die Freiheit, andern seine Meinung mündlich oder schriftlich mitzuteilen, denn verstände er die Aufklärung selbst, insofern sie das Wachstum vernünftiger deutlicher Erkenntnis ist, so könnte er nicht von willkürlichen Schranken derselben reden. Denn wo ist die Autorität, die der Tätigkeit meiner Vernunft und der dadurch bewirkten klarheit meiner Erkenntnis willkürliche Schranken setzen kann? - Ich kenne keine! - Den Gebrauch der äusseren Hilfsmittel kann sie mir wohl erschweren, die gemeinschaftliche Beförderung derselben durch Mitteilung der Gedanken, kurz, die Rede-, schreibe- und Pressefreiheit, kann sie wohl verbieten, in gewissen Fällen vielleicht gar verhindern; aber sagen: Die Aufklärung (als Ereignis in der geistigen natur des Menschen) soll nicht weiter gehen? - Nein, das kann sie nicht! Also, wo von willkürlichen Schranken der Aufklärung die Rede ist, da kann überall nichts anderes unter dem Wort Aufklärung verstanden sein, als die Beförderung derselben durch ganz freie und uneingeschränkte Mitteilung der Meinungen.
X. Vollkommenheit der objektiven Wissenschaft überhaupt
Freilich existiert die objektive Wissenschaft nur in der idee: Denn eigentlich ist alles menschliche Wissen subjektiv, existiert in irgendeinem menschlichen Kopf; daher lässt es sich oft nicht mit Zuverlässigkeit bestimmen, ob der Mann, der von Aufklärung der Wissenschaften redet, dieses von der Wissenschaft im objektiven Sinn oder von dem dermaligen Besitzer derselben verstanden haben will. Indessen glaube ich, dass man das Wort Aufklärung auf die Wissenschaft im objektiven Sinn anwenden soll, a) in der Schlosserschen Abhandlung »Ein grosser Schritt in der Aufklärung der Rechtswissenschaft, nämlich die Kunst, Verbrechen zu bestrafen, ist noch rückständig und wartet auf die gänzliche Aufklärung«; d. i. nach meiner Auslegung: auf den glücklichen Zeitpunkt, da alle Kunst und Wissenschaft ganz klar vor unseren Augen liegen wird. Deutlicher noch b) in den Fragmenten über Aufklärung »Was für Folgen entstehen für die Religion, wenn die Aufklärung um Jahrhunderte in Finsternis zurückgerückt wird?« - d. i. wenn durch unterdrücktes Streben die Wissenschaften wieder in den Grad der Dunkelheit und Unvollkommenheit zurücksinken, in welchem sie vor etlichen Jahrhunderten waren? - Und am allerdeutlichsten glaube ich c) da, wo von Aufklärung des Jahrhunderts geredet wird. Der Verfasser eines Aufsatzes über diesen Gegenstand, im Journal des Luxus und der Moden, erklärt diesen Ausdruck durch das erweiterte und neue Gebiet des menschlichen Wissens.
XI. Vollkommenheit einzelner Wissenschaften
Wir lesen häufig von aufgeklärter Teologie; von Aufklärung im Finanzwesen; vom Vorrecht der Aufklärung, das der Religion nicht könne versagt werden''- (d. i. als Wissenschaft aufgeklärt zu werden); — von Lehren der Aufklärung; von Lehrern einer durch die Aufklärung vollkommener gewordenen Religion''- doch wohl der Religionslehre im objektiven Sinn?; — vom aufgeklärten Christentum; von Aufklärung in Religion, in Philosophie, in Politik usw.
XII. Inbegriff heterodoxer Religionsmeinungen
Ein gewisser Schriftsteller schimpft den Verfasser der Fragmente einen schändlichen Lehrer der sogenannten Aufklärung. Ist die person der Lehrer, so ist Aufklärung der Lehrgegenstand und also ohne Zweifel das, was er kurz vorher die falschen Lehren der sogenannten Aufklärer nennt, welche Irrtümer und Unglauben predigen. - »Das ausgestreute Samenkorn der neueren Aufklärung bringt mehr Unkraut als Weizen.« - Und eben diese neuere Aufklärung heisst kurz zuvor: »Das Wegleugnen gewisser Glaubenslehren und das Gegenteil der Ortodoxie.« - Und wenn der Verfasser des buches: Über Pressefreiheit und deren Grenzen^, von der Erscheinung redet, dass »Leute auf ihrem Sterbebett ihre Aufklärung ängstlich verlassen«, so meint er damit auch nichts anderes, als die auf eigene Untersuchung gegründeten Privatmeinungen in der Religion. Das erhellt aus dem unmittelbar damit verbundenen Zusatz: »und ihre Zuflucht wieder zum Glauben an die Autorität genommen haben.«
Ich habe noch in mancher anderen Schrift das Wort Aufklärung gefunden, deren Verfasser auch wohl einen Lehrgegenstand dabei gedacht haben mögen, ohne ihn jedoch zu bestimmen. So schreibt z. B. der Freiherr von Knigge, wenn er von geheimen Gesellschaften redet: »Es hat gar keinen Nutzen, dass einige Menschen die Periode der Aufklärung zu beschleunigen trachten. Auch können sie das nicht, und wenn sie es können, so ist es Pflicht, dies öffentlich zu tun; um so viel mehr Pflicht, damit andere vernünftige Männer in dem nämlichen Land und in anderen Gegenden über den Beruf der Aufklärer, über den Wert der intellektuellen Ware, die sie feilbieten, und darüber mögen urteilen können: ob das, was sie lehren, auch wirklich Aufklärung seif oder ob sie nicht vielmehr schlechtere Münze ausprägen, als die ist, welche sie verrufen.«
XIII. Tätigkeit der subjektiven Vernunft
als einzige wirkende Ursache der klaren und deutlichen Erkenntnis. »Aus diesen Beobachtungen wird er (der Weise, d. i. der Mann von tätiger Vernunft) sich über seine Pflicht erklären.« - »Er wird von dem allen seine Begriffe aufklären.«- Hier bezeichnet das Aufklären die Tätigkeit einer Kraft (doch wohl keiner andern, als der Vernunft?), welche die Deutlichkeit und Richtigkeit der Begriffe zur