1826_Hauff_034_78.txt

ist, erschienen wäre, und wodurch die, so es kauften, in ihrer schönen Erwartung, ein echtes Werk des Teufels in Händen zu haben, schnöde betrogen wurden.

4. Wenn der Herr Dr ....f, um sich zu entschuldigen, dagegen einwendet, dass der Name Satan in Deutschland nur ein angenommener sei, worauf der Teufel, wie man ihn gewöhnlich nennt, keinen Anspruch zu machen habe, so bemerken wir Kriminalleute von Klein-Justeim sehr richtig, dass sich ....f auf den Gebrauch jenes angenommenen, übrigens bekanntermassen den Teufel sehr wohl bezeichnenden Namen nicht beschränkt, sondern in dem Werke selbst überall durchblicken lässt, namentlich in der Einleitung, dass der Verfasser derjenige Teufel oder Satan sei, welcher dem Publico, besonders dem Frauenzimmer, wie auch denen Gelehrten durch frühere Opera, z.B. die 'Elixiere des Teufels' et cetera rühmlichst bekannt ist, wodurch wohl ebenfalls niemand anders gemeint ist, als der Geheime Hofrat Teufel.

5. Man muss lachen über die Behauptung des Inkulpaten, dass das in Frage stehende Opusculum, wie auch nicht destoweniger seine Anzeige, eigentlich eine Satire auf den Teufel und jegliche Teufelei jetziger Zeit sei! Denn diese Entschuldigung wird durch den Inhalt der Schrift selbst widerlegt; ja, jeder Leser von Vernunft muss das auch wohl eher für eine etwas geringe Nachäffung der Teufeleien, als für – eine Satire auf dieselben erkennen. Wäre aber auch, was wir Juristen nicht einzusehen vermögen, das Werk dennoch eine Satire, so ist durchaus kein günstiger Umstand für ....f zu ziehen, weil derjenige Käufer, der etwas Echtes, vom Teufel Verfasstes kaufen wollte, erst nach dem Kauf entdecken konnte, dass er betrogen sei.

6. Ausser der völlig rechtswidrigen Täuschung der Lesewelt, Leihbiblioteken et cetera, ist in der vorliegenden Defraudation auch ein Verbrechen gegen den begangen, dessen Name oder Firma missbraucht worden; nämlich, und specialiter gegen den Geheimen Hofrat Teufel, welcher sowohl als Gelehrter und Schriftsteller, als von wegen des Honorars seiner übrigen Schriften, sehr dabei interessiert ist, dass nicht das Geschreibsel anderer als von ihm niedergeschrieben, wie auch erdacht, angezeigt und verkauft werde.

7. Wenn endlich der Angeklagte behauptet, dass er das Buch arglos herausgegeben, ohne das Klein-Justeimer Recht hierüber zu kennen, dass ihn auch bei der Fälschung durchaus keine gewinnsüchtigen Absichten geleitet hätten, so ist uns dies gleichgültig, und haben nicht darauf Rücksicht zu nehmen, denn Fälschung ist Fälschung, sei es, ob man englische Teppiche nachahmt und als echt verkauft, oder Bücher schreibt unter falschem Namen; ist alles nur verkäufliche Ware und kann den Begriff des Vergehens nicht ändern, weil immer noch die Täuschung und Anschmierung der Käufer restiert und zwar ebenfalls nichts destominder auch alsdann, wenn die 'Memoiren des Satan' gleichen Wert mit den übrigen Büchern des Teufels hätten (was wir Klein-Justeimer übrigens bezweifeln, da jener Geheimer Hofrat ist), weil dem Ebengedachten schon durch das Unterschieben eines fremden Machwerkes unter seinem Namen ein Schaden in juridischem Sinne sein tut.

Es ist daher, wie man getan hat, erkannt worden usw. usw.

Gez. Präsident und Räte des

Kriminalgerichtes zu Klein-Justeim."

Hast du, geneigter Leser, nie die berühmten Nürnberger Gliedermänner gesehen, so, kunstreich aus Holz geschnitzelt, ihre Gliedlein nach jedem Druck bewegen? Hast du wohl selbst in deiner Jugend mit solchen Männern gespielt und allerlei Kurzweil mit ihnen getrieben, und probiert, ob es nicht schöner wäre, wenn er z.B. das Gesicht im Nacken trüge und den rücken hinunterschaue, oder ob es nicht vernünftiger wäre, wenn ihm die Beine ein wenig umgedreht würden, dass er vor- und rückwärts spaziere, wie man es haben wolle. Das hast du wohl versucht in den Tagen deiner Kindheit und es war ein unschuldiges Spiel, denn dem Gliedermann war es gleichgültig, ob ihm die Beine über die Schulter herüberkamen oder nicht, ob er den rücken herabschaute oder vorwärts, er lächelte so dumm wie zuvor, denn er hatte ja kein Gefühl, und es tat ihm nicht weh im Herzen, denn auch dieses war ja aus Holz geschnitzelt, und wahrscheinlich aus Lindenholz.

Aber selbst ein solcher Gliedermann sein zu müssen in den täppischen Händen der Klein-Justeimer Kriminalen! Sie renkten und drehten mir die Glieder, setzten mir den Kopf so oder so, wie es ihnen gefällig, oder auch nach Vorschrift des Justinian, drehten und wendeten mein Recht, bis das Kadaver vor ihnen lag auf dem grünen Sessionstisch, wie sie es haben wollten, mit verrenkten Gliedern, und sie nun anatomisch aufnotieren konnten, was für Fehler und Kuriosa an ihm zu bemerken, nämlich, dass er das Gesicht im Nacken, die Füsse einwärts, die arme verschränkt et cetera trage, ganz gegen alle Ordnung und Recht.

Ware, Ware! nannten sie deine Memoiren, o Satan, Ware! als würde dergleichen nach der Elle aus dem Gehirn hervorgehaspelt, wie es jener Schwarzkünstler und Eskamoteur getan, der Bänder verschluckte und sie herauszog Elle um Elle aus dem Rachen. Warenfälschung, Einschwärzen, Defraudation, o welch herrliche Begriffe, um zu definieren was man will. Und rechtswidrige Täuschung des Publikums, wer hat denn darüber geklagt? wer ist aufgestanden unter den Tausenden und hat Zeter geschrien, weil er gefunden, dass das Büchlein nicht von dem Schwarzen selbst herrühre, dass er den Missetäter bestraft wissen wolle für diese rechtswidrige