1800_Wieland_111_291.txt

ist es also gerade umgekehrt: der Staat ist um des Bürgers willen da, nicht der Bürger um des staates willen. Die Erhaltung des staates ist nur insofern das höchste Gesetz, als sie eine notwendige Bedingung der Erhaltung und der Wohlfahrt seiner sämmtlichen Glieder ist; nur, wenn es allen Bürgern, insofern jeder nach verhältnis und Vermögen zum allgemeinen Wohlstand mitwirkt, verhältnissmässig auch wohl ergeht, kann man sagen, dass der Staat sich wohl befinde; und damit diess möglich werde, darf der Einzelne in freier Anwendung und Ausbildung seiner Anlagen und Kräfte nur so wenig als möglich, d.i. nicht mehr eingeschränkt werden, als es der letzte Zweck des staates, mit Rücksicht auf die äussern von unsrer Willkür unabhängigen Umstände, unumgänglich nötig macht. Daher ist denn auch das zweite Grundgesetz der Platonischen Republik so vielen genauern Bestimmungen, Einschränkungen und Ausnahmen unterworfen, dass, wofern es so scharf und streng, wie Plato will, in Ausübung gebracht würde, eben dadurch, dass es den einzelnen Bürgern ungebührliche und unnötige Gewalt antut, dem Ganzen selbst weit mehr Schaden als Vorteil daraus erwachsen müsste. Doch diess nur im Vorbeigehen; denn es gehörig auszuführen und anschaulich zu machen, würde ein grösseres Buch erfordert, als ich, so lange noch etwas Besseres zu tun ist, zu schreiben gesonnen bin.

Sobald man unserm Philosophen seine beiden Grundgesetze zugegeben hat, so ist alles Uebrige in seiner Gesetzgebung so folgerichtig und zweckmässig als man nur verlangen kann. Vor allen Dingen ist nicht ausser Acht zu lassen, dass die gänzliche Ausschliessung von allem Eigentum, die Gemeinschaft der Weiber und Kinder, und die männliche Erziehung, Lebensweise und Bestimmung der erstern, nur in der mittelsten der drei Bürgerclassen, in welche seine Republik zerfällt, nämlich nur unter den bewaffneten Beschützern oder, wie man sie auch mit gutem Fug nennen könnte, den menschlichen Jagd- und Hofhunden seines staates, Platz findet. Denn die Archonten und Räte, welche die erste klasse ausmachen, sind zu alt und zu sehr im Anschauen der Ideen der Dinge und der Uridee der Ideen vertieft, um der Weiber noch zu bedürfen; und wiewohl Plato über das häusliche und eheliche Leben der dritten klasse (die er überhaupt sehr kurz und mit einer ziemlich sichtbaren Geringschätzung abfertigt) sich nicht besonders erklärt, so lässt sich doch aus verschiedenen Aeusserungen nichts anders vermuten, als dass er die Gemeinschaft der Weiber für ein viel zu erhabenes und heiliges Institut ansieht, als dass der Pöbel der Handwerker, Künstler, Krämer, Kaufleute und aller andern die sich mit Erwerb beschäftigen oder um Lohn arbeiten, daran teil haben dürfte. In der Tat bringt diess auch die natur der Sache mit sich; denn die Weiber und Töchter dieser Leute haben nötigere Dinge zu tun, als den Wissenschaften und Musenkünsten obzuliegen, sich in den Palästren nackend mit den Jünglingen herumzubalgen, mit ihnen auf die Wache und in den Krieg zu ziehen u.s.f. Sie sind natürlicher Weise mit Haushaltungsgeschäften, mit Spinnen, Wirken, Kleidermachen, Kochen, Brodbacken und tausend andern arbeiten dieser Art beladen; müssen auch – ausser der Wartung und Pflege ihrer eigenen Kinder – bei den Kindern der zweiten klasse (wie sich aus verschiedenen Umständen schliessen lässt) gelegenheitlich Ammendienste tun, und was dergleichen mehr ist; kurz sie stehen in den Augen unsers Philosophen zu tief unter den edlen Heroinen, die er zu Müttern seiner Staatsbeschützer bestimmt, als dass man glauben könnte, er wolle das hohe Vorrecht der Vielmännerei bis auf sie ausgedehnt wissen; zumal da bei der dritten klasse die Beweggründe gänzlich wegfallen, aus welchen er die Gemeinschaft der Weiber und Kinder in der zweiten für notwendig hält. Bei dieser also allein findet in Platons Republik diese aller Welt so anstössige Einrichtung statt: und dazu hat er teils physische teils sittliche Bewegursachen von so grossem Gewicht, dass alle entgegen stehenden in keine Betrachtung bei ihm kommen können. Seine Republik soll weder zu gross noch zu klein, sondern gerade so sein, dass sie weder Verderbniss von innen, noch Anfechtung von missgünstigen und streitsüchtigen Nachbarn zu befürchten habe. Die Anzahl der Bürger darf also nicht viel über eine bestimmte Zahl zunehmen; aber desto mehr ist daran gelegen, dass sie mut- und kraftvolle, von der edelsten Ruhmbegierde und reinsten Vaterlandsliebe glühende, und mit allen zu ihrer Bestimmung erforderlichen Tugenden in vollestem Masse begabte Jünglinge und Männer zu Beschützern habe. Der Stifter der Republik hat also diese klasse, auf welcher die Erhaltung derselben in jeder Rücksicht beruht, mit ganz besonderer Sorgfalt ausgewählt, und zu ihrer erhabenen Bestimmung erzogen und ausgebildet. Er musste aber auch die dienlichsten Massregeln nehmen, dass eine so wichtige Körperschaft immer wieder durch gleichartige Elemente ersetzt werde, immer von eben demselben Geist beseelt bleibe, und sich dadurch in einer Art von ewiger Jugend und Unsterblichkeit erhalte. Um zwei Hauptquellen einer möglichen Ausartung auf immer zu verstopfen, mussten diejenigen, welche bloss für den Staat leben sollten, weder Eigentum noch Familie haben. Die möglichste Gleichheit sollte unter ihnen herrschen; alles Gute und Böse, Arbeit und Vergnügen, Gefahr und Ruhm, Leben und Sterben immer gemeinschaftlich sein. Solche Menschen können von allem, was mein und dein heisst, nie weit genug entfernt, und unter einander niemals eng genug verbunden werden. Wie gut er aber auch für diess alles gesorgt hätte, immer würden die Weiber alle seine Mühe zu Schanden gemacht haben, wofern ihm sein Genius nicht ein Mittel zugeflüstert hätte, diesen reizenden Schlangen ihren Gift zu benehmen. Lieber wär'