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aus und hinterliess ein schönes, wohlangebautes Gütchen; es entstand die Frage, wer nun die Früchte des Fleisses dieser Familie geniessen, mit andern Worten, wer das Gut erben sollte (denn von der albernen idee, dass ein Mensch bestimmen, was nach seinem tod geschehen soll, oder das, was man ein Testament nennt, machen könne, war man damals noch weit entfernt). Verschiedne machten Anspruch darauf; wer sollte entscheiden? Ferner, man musste sich gegen die Überschwemmungen des Nils sichern; dies erforderte gemeinschaftliche Mitwirkung mehrerer einzelner Familien, Vereinigung zu einem Zwecke. Man war nicht einig über die Art, das Werk zu betreiben; wer sollte die Oberaufsicht führen? Endlich: ein unruhiger Kopf, der sich auf die Stärke seiner arme verlassen konnte, fand es bequemer, seinem schwächern Nachbarn die Früchte wegzunehmen, als selbst zu arbeiten. Dem Schwächern kamen andre zu hülfe; es entstand Streit, vielleicht gar Mord und Totschlag; wie war es anzufangen, Ruhe und Frieden zu erhalten und, da nun einmal das Recht des Stärkern anerkannt werden muss, durch Vereinbarung gegen den, welcher Missbrauch von diesem Rechte machen wollte, ein gewisses Gleichgewicht herzustellen? Auch entstand wohl Zwist über den Besitz der Weiber, über Grenzen, Verwüstungen, welche des Nachbars Haustiere angerichtet hatten, und dergleichen mehr. – Dies alles brachte denn die sämtlichen Familien auf den Gedanken, sich ein gemeinschaftliches Oberhaupt des ganzen Stammes zu wählen, der ihr Schiedsrichter, Ratgeber und Anführer wäre.

Auf wen nun sollte diese Wahl fallen? Natürlicherweise auf den Ältesten, denn wo alle zusammengesetztere Bedürfnisse, Kenntnisse und Wissenschaften wegfallen, da ist Weisheit Erfahrung, und um diese zu erlangen, war ein langes Leben hinlänglich. Der Älteste wurde also zum Fürsten gewählt, und wenn er starb, folgte ihm in seinem platz der, welcher nach ihm der Älteste war. Hier nun haben wir die erste Entstehung eines kleinen staates in Abyssinien. Da dies Oberhaupt, nach Verhältnis, wie die Bevölkerung zunahm, sehr viel zu tun bekommen musste, indem jeder seine Zuflucht zu ihm nahm, so blieb ihm keine Musse übrig, sein Feld zu bauen. Dies war nun freilich bei denen, welche sich andern Geschäften als dem Ackerbaue widmeten, auch der Fall; doch konnten diese das, was sie produzierten, unmittelbar gegen Nahrungsmittel umsetzen. Der, welcher Körbe flocht, konnte dem Nachbar seinen Korb gegen ein Lamm umtauschen; der Jäger lieferte dem Schneider einen Braten in die Küche und erhielt dafür ein Gewand zu Bedeckung seiner Blösse. Allein das Oberhaupt der kleinen Republik hätte verhungern und nackt einhergehen müssen, wenn nicht alle Familien zusammengetreten wären und ihm dafür, dass er jedem mit Rat und Tat diente, seinen Unterhalt gereicht hätten. Der Fürst wurde also vom staat ernährt; allein nie kam ihm der tolle Gedanke ein, dass er deswegen der Eigentümer des ganzen Landes wäre, weil das ganze Land seine nötigen Bedürfnisse befriedigte, ihm auch wohl ein wenig bessere Kost, wohnung und Kleidung reichte, weil man ihm, seiner Weisheit, seines Alters und seines allgemeinern Einflusses wegen, mehr achtung bewies. übrigens war er ein Mitglied des Ganzen wie die andern, und Oberhaupt und Richter zu sein oder Jäger zu sein oder Korbmacher oder Hirte oder Ackermann zu sein, das hiess: einen von den im staat gleich nützlichen Ständen gewählt haben, ohne sich deswegen besser halten zu dürfen als die, welche andre Geschäfte nach ihrer Neigung treiben. Es war aber der Familie des Fürsten und ihm selber unverwehrt, nebenher noch ein andres Geschäft zu treiben, folglich auch Güterbesitzer zu sein (das nennen wir in Europa Domänen haben); und als ein solcher genoss er nicht mehr und nicht weniger Vorrechte als jeder andre Eigentümer von Grundstücken.

Neuntes Kapitel

Fortsetzung des vorigen

Je mehr die Bevölkerung in Abyssinien zunahm, desto mannigfaltiger wurden die Fälle, in denen man des Rats und der Entscheidung des Oberhaupts bedurfte. Um nun nicht über jeden kleinen streitigen oder schwierigen Punkt seine Zuflucht zu diesem nehmen zu müssen und um zu verhindern, dass nicht zuweilen eine Partei sich durch den Ausspruch des Fürsten gekränkt glaubte oder ihn im Verdacht einer Parteilichkeit hätte, traten alle Häupter der Familien zusammen und setzten über oft vorkommende Fälle gewisse Regeln fest, wonach diese entschieden werden sollten. Dies waren die ersten gesetz. Bei so einfachen Verhältnissen bedurfte es keiner grossen Menge solcher gesetz. Der Fürst hatte nun eine Richtschnur, welche alle Willkür hinderte, einen Kodex, nach welchem er richten musste. Nur in ausserordentlichen, noch nie vorgekommenen oder nicht klar determinierten Fällen überliess man es seiner Klugheit, ein billiges Urteil zu sprechen.

Unter diesen Gesetzen war auch eines, die Erbschaften betreffend. Darin wurde unter andern ausgemacht, dass, wenn eine Familie ausstürbe, ihre Besitzungen dem ganzen staat anheimfallen sollten, und da es nicht gut möglich war, diese in unendlich kleine Stücke unter alle übrigen Familien zu verteilen, so räumte man dem jedesmaligen Fürsten das Recht ein, sie, im Namen des staates, nach bestem Wissen und Gewissen vorzüglich würdigen, fleissigen oder durch Unglücksfälle verarmten Familien zu schenken. – Als dies Gesetz gemacht wurde, schüttelten einige weise, in die Zukunft voraussehende Männer bedenklich die Köpfe; allein es ging, durch Mehrheit der Stimmen, durch.

Auf grosse Tafeln wurden nun die neuen gesetz gegraben und da, wo die Sammelplätze der verschiednen Stämme waren, aufgehängt. Sie kamen also zu jedermanns Wissenschaft und waren auf Kinder und Kindeskinder verbindlich, weil das Korps der Familienhäupter