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Jahren zur Verantwortung gezogen worden; indess er hatte es dann, wie Adam sehr richtig bemerkt, gleich seinen Vordern, auf den Amtmann und den Justitiarius geschoben, und alle Teile hatten einander gekannt, hatten mit einander zu verkehren gewusst und ungefähr voraussehen können, worauf sie sich gefasst zu machen hätten. Jetzt, da der Freiherr selbst Gericht halten wollte, war es ein Anderes.

Es waren Frevel geschehen, wie sie bis dahin nicht vorgekommen waren, nicht hatten vorkommen können, und da sich in den Köpfen der unaufgeklärten und kurzsichtigen Menge die Begriffe wunderlich kaleidoskopisch zusammensetzen und gestalten, hatte sich, weil die erschlagene Kammerjungfer und der gemisshandelte Koch Fremde gewesen, und weil der verwundete Geistliche ein Katolik war, die Vorstellung der Leute bemächtigt, sie sollten nicht von ihrem rechtschaffenen protestantischen Herrn Justitiar nach ihrem alten Rechte und Herkommen gerichtet werden, sondern nach fremden und katolischen Gesetzen, die eben desshalb der gnädige Herr, der ja auch katolisch war, selbst handhaben wolle. Dagegen habe der Herr Pfarrer Einspruch getan und der gnädige Herr ihm die Pfarre zur Strafe abgenommen. Nun werde der Caplan an seine Stelle kommen und allem wahren christlichen Wesen in der Gemeinde mit Schrecken ein Ende gemacht werden.

Wo hier und da eine derartig verwirrte Vorstellung dem Amtmanne oder dem Justitiarius zu Ohren gekommen war, hatten sie dieselbe zu bekämpfen versucht, aber es ist ein Kennzeichen der Unvernunft, dass sie sich nicht überzeugen lassen mag; und wenn es dann doch gelungen war, einen oder den andern von den Männern zu beruhigen, so kamen die Frauen, welche sich weinend und wehklagend bei der Pfarrerin Rats erholen gingen, mit beängstigenden Voraussichten, mit dem Glauben an die schlimmsten Möglichkeiten in ihre Wohnungen zurück, und die misstrauische Angst wuchs nur noch höher empor.

Unglücklicher Weise wichen die Anordnungen des Freiherrn nun auch von dem Hergebrachten ab. Sonst hatte man die Termine in der Gerichtsstube in Rotenfeld abgehalten, die Angeschuldigten waren auf wohlbekanntem Wege nach der Gerichtsstube gegangen oder gebracht worden, hatten sich an den Häusern, zwischen den Gärten hin gedrückt und in der Gerichtsstube den Justitiarius, den Schreiber, den Schulzen in der gewohnten, ihnen allen bekannten Alltagstracht gefunden, und die Angelegenheit war, wie schlimm sie für den Betroffenen auch sein mochte, doch ohne besonderen Schrecken für ihn abgegangen. Diesmal war das anders. Diesmal hatte man die Angeklagten in das Schloss beschieden, und Jedermann machte sich nun auf das Aeusserste gefasst. Denn warum liess man's nicht beim Alten, wenn man nicht besondere Absichten hegte? Schon der Weg über den grossen Schlosshof, den die Angeklagten in Begleitung der beiden Büttel vor aller Welt Augen zurücklegen müssen, war eine schwere Pein und eine Strafe für sie gewesen. Als sich das Gitter der Mauer, die den Hof umgab, dann hinter ihnen geschlossen hatte, als ihre Weiber und Angehörigen, die hingekommen waren, sie zu sehen, ihnen nicht in den Schlosshof folgen dürfen, war ihnen die Angst vollends zu kopf gestiegen, und nun gar da zu stehen in dem grossen hohen Zimmer des Erdgeschosses, durch dessen Bogenfenster der Tag so hell hineinschien, da zu stehen vor der langen, grünen Tafel, an welcher der Justitiarius und der Schreiber, beide schwarz und feierlich gekleidet, weil sie vor dem Freiherrn zu erscheinen hatten, dessen Eintritt erwarteten, das hatte die Leute in dem Glauben bestärkt, dass man es auf sie abgesehen habe und dass ihnen zugefügt werden solle, was noch Keinem von ihnen hier zugefügt worden und was überhaupt noch nicht dagewesen sei.

Hoch aufgerichtet und mit finsterem Blicke über die Angeklagten hinstreifend, war der Freiherr in den Saal getreten, hatte sich an dem oberen Ende des Tisches niedergesetzt und dem Justitiarius ein Zeichen gegeben, das Verhör zu beginnen. Dieser, der es allerdings wusste, dass der Freiherr ein warnendes Exempel zu statuiren und den Leuten seine Gewalt fühlbar zu machen wünschte, kannte aus vieljähriger Erfahrung nichts desto weniger die dem Landmanne eigentümliche, zögernde Hartnäckigkeit und das stumpfe Leugnen eines Schuldigen genugsam, um sich von seinem ruhig fortschreitenden Verhöre nicht abbringen zu lassen. Aber der Freiherr hatte niemals einer solchen Gerichtssitzung beigewohnt, und die Menschen, mit denen er es hier zu tun hatte, waren ihm in ihrem Charakter und in ihrer Art und Weise fast völlig fremd. Wenn seine Untertanen sonst einmal vor ihm selbst erschienen waren, hatte er sie als Bittsteller vor sich gehabt, und wer sich einer Schuld bewusst gewesen war, hatte sich gehütet, in seinen Bereich zu kommen. Selbst die eigentliche Angst und Not, denen man meist, so gut es gegangen, abgeholfen, waren nicht leicht bis zu ihm gedrungen, und heute, wo er Angst und Not und Schuld und scheues Misstrauen, Alles auf einmal vor Augen hatte, empörten sie ihn.

Die düstern Mienen, der stumpfe Ausdruck, das abwartende und hinhaltende Zögern, das Schweigen auf bestimmt vorgelegte fragen, das geflissentliche Umgehen und Leugnen der feststehenden Tatsachen regten seine Ungeduld auf und machten ihm die Leute vollends verächtlich. Er sah eine Auflehnung gegen sich und sein bestimmtes Wissen von dem Vorgefallenen darin, wenn die Schuldigen sich bestrebten, sich womöglich aus der Schlinge und Gefahr zu ziehen, und während der Justitiarius gelassen den Leugnenden einen Fuss breit nach dem andern von dem Boden streitig zu machen suchte, auf dem sie sich behaupten wollten, war der Freiherr, müde des frechen Lügens und des unverschämten Trotzens, aufgefahren und hatte befohlen, von den Leuten mit Gewalt das Eingeständniss der feststehenden Tatsachen zu erzwingen.