1859_Rupius_160_71.txt

bedecktes Tischchen mit kalten Fleischspeisen und einer Flasche Madeira seiner wartend; er ahnte, wem er diese freundliche sorge für ihn zu danken hatte, und ein wohltuendes Gefühl, wenigstens nicht ganz verlassen dazustehen, kam über ihn. Er hatte seit Tagesgrauen nichts zu sich genommen, fühlte aber dennoch seinen Magen wie zugeschnürt und erst als er ein Glas Wein getrunken, schien sich das beklemmende Gefühl zu lösen. – Gleich beim Beginne der Nachmittagssitzung sollte die Verteidigung ihren Anfang nehmener musste essen, wenn er dann seine Kräfte bei einander haben wollte; langsam in tiefem Sinnen schritt er das Zimmer auf und ab, bald ein paar Bissen zu sich nehmend, bald einen Schluck Wein trinkend; sein Gesicht begann nach und nach aufzuleben, Gedanke auf Gedanke schien sich in ihm zu entwickeln, und als er endlich wi der nach dem Gerichtszimmer gerufen wurde, nahm er seinen Platz so freien, glänzenden Blickes ein, als ginge er irgend einem glücklichen Ereigniss und nicht seiner wahrscheinlichen Verurteilung entgegen.

Der Richter gebot Ruhe, und der Verteidiger erhob sich. "Lassen Sie mich selbst mit ein paar Worten beginnen, wenn das erlaubt ist!" flüsterte diesem Helmstedt mit erregter stimme zu, "ich denke, es soll der Sache nicht schaden und Sie mögen dann mit Ihrer Gesetzeskenntniss nachbessern."

Der advokat sah ihm einen Augenblick überrascht in die Augen. "'S ist Ihre eigene Sache, Sir, das ist Alles, was ich sagen kann!" erwiderte er dann, "das Wort kann Ihnen Niemand abschneiden, wenn Sie's verlangen; ich halte es aber jetzt für meine Pflicht Ihnen zu sagen, dass ich selbst eines sichern Ausgangs noch nicht gewiss bin. Ich habe bis jetzt auf einen wichtigen Entlastungszeugen in Ihrer Sache gehofft, der aber leider noch nicht eingetroffen ist, und dessen Ankunft ich nach dieser Zögerung auch durchaus nicht mehr verbürgen möchte."

"Um so mehr denke ich selbst nachhelfen zu müssen, wo ich die Kraft fühle," sagte Helmstedt und sein Gesicht nahm eine erhöhte Farbe an, "zu verderben fürchte ich nichts und Ihrer Rechtslogik bleibt dann immer noch die Hauptsache!"

Der advokat nickte und zeigte dem Gerichtshofe an, dass der Angeklagte für einige Bemerkungen selbst das Wort ergreifen werde. Die Ankündigung rief eine allgemeine Bewegung unter dem Publikum hervor, dass der Richter von Neuem Ruhe gebieten musste, und alle Blicke richteten sich gespannt auf die Anklagebank, wo sich Helmstedt langsam aber mit frei aufgerichtetem kopf und lebendigem gesicht erhob.

Er begann die ersten Worte mit einer stimme, der man die tiefe Erregung anhörte, und eine Stille legte sich über die Versammlung, in der das Summen einer Fliege vernehmbar geworden wäre. Seiner Aussprache des Englischen klebte noch überall der deutsche Accent an; aber seine Ausdrucksweise, seine Wendungen waren neu, ungewohnt für die Zuhörer und darum um so anregender. Jeder fühlte, dass die Worte mitten aus dem Herzen des Redenden kamen, und je weiter er sprach, je freier schien er zu werden, je leichter und reicher schien sich Gedanke und Ausdruck in ihm zu entwickeln. Er bat um Entschuldigung, dass er selbst das Wort ergreife, wenn es auch ungewöhnlich sei; ich meine aber, jeder Jury müsse es nur recht sein, den Angeklagten, über den sie abzuurteilen habe, selbst und nicht erst durch die zweite Hand des Verteidigers kennen zu lernenund wenn das Institut der Jury nur dazu gestiftet worden, dass der Bürger durch den geraden offenen Verstand seiner Mitbürger gerichtet und nicht ein Opfer von Rechts- und Gesetzesdeuterei werde, so wisse er nicht, warum ein advokat für ihn sprechen solle, wo seine klare Sache nichts zu fürchten habe, als nur absichtliche Verwickelung und Verdrehung, wie sie der öffentliche Ankläger zum Ruhme seiner Rednergabe, aber nicht seines Herzens und Gewissens angewandt. Als schlichter Mann schlichten Männern gegenüber wolle er zu ihnen reden und den Fall in seiner Einfachheit vorführen. Ein Mord sei begangen worden und er sollte dazu geholfen haben. Die Beweise, die ihnen vorlägen, seien es aber sicherlich nicht, die ihn auf die Anklagebank gebracht hättendie Reitpeitsche, von welcher der Knopf gefunden worden, hänge Tag und Nacht in einem offenen Stalle, jeder Hand zugänglichsein blosses Nachhausekommen erst nach der Zeit des Mordes könne ihn eben so wenig zum Uebeltäter stempeln als jeden Andern, der zu dieser Zeit noch aus dem haus gewesen sei; und dass er sich geweigert habe, über sein Verbleiben Auskunft zu geben, müsse eher f ü r ihn sprechenein so kaltblütiger Bösewicht, der nach eben geschehener Bluttat offen wieder in sein Haus tritt und sich ruhig den Blicken seiner Hausgenossen preisgibt, wie er es getan, habe sicherlich auch wenigstens auf einen Vorwand für seine Abwesenheit gedacht; alle diese Beweise seien nichts; sie erhielten aber eine furchtbare Unterstützung durch Umstände, die allgemein als bestehend angenommen würden, durch ein Liebesverhältniss seinerseits mit der Tochter des Hauses, welchem der Ermordete durch seine Heiratsbewerbungen im Wege gestanden habe. – Er, der Angeklagte, solle nur Helfer bei dem begangenen Verbrechen gewesen sein; wer sei denn aber der wirkliche Mörder? Wenn hauptsächlich nur durch sein verhältnis zu der jungen Dame die Anklage gegen ihn, als Helfershelfer bei dem Morde, einen Grund erhalte, so sei dadurch doch auch schon ausgesprochen, dass Niemand die eigentliche Tat vollbracht haben könne, als die Tochter des Hauses selbstwer anders hätte sich sonst für ein Interesse, das sie Beide allein betraf, zu