, sondern auch in der Freiheit ihrer Lebensanschauungen und ihrer religiösen Ansichten ihrer Zeit voraus. Aber wie, besonders in grossen Uebergangsperioden, wie der Ausgang des Mittelalters in seinem Schoosse trug, sich immer Altes und Ausgelebtes mit Neuem und Weitausgreifendem oft in einem Individuum und noch öfter in gesellschaftlichen Gliederungen beieinander findet, so war es auch bei den Baubrüderschaften selbst und ebenso bei ihren einzelnen Mitgliedern. Der Geist des Albertus Magnus und seiner Geheimlehre der christlichgotischen Baukunst wirkte noch mächtig fort, und wie die Säulen der erhabenen Dome in immer kühneren Schwingungen aufstiegen, wie der ganze Bau und in ihm wieder jeder einzelne Stein zu leben schien und dabei aus der Begeisterung, damit Gott und dem Christentum zu dienen, eine Begeisterung für die Kunst an sich und ihren eigensten Cultus neben, oder auch über dem christlichen geworden war: so lebte wohl auch in den Brubrüderschaften ein höher und weiterstrebender Geist, als er sonst in ihrer Umgebung sich kund tat – aber ebenso war auch etwas Versteinertes und unwandelbar Feststehendes in ihren Gesetzen und Statuten, das keine Reform derselben zuliess und Jahrhunderte lang dieselben äussern Formen und Bestimmungen bewahrte, als wären gerade sie das Wesentlichste der Sache.
Dieselben Steinmetzen, welche sich ungestraft erlauben durften Tiara und Inful zu verspotten und in ihren auf ewige Dauer berechnenden Steingebilden zur Hölle fahrende Mönche und Nonnen, Könige und Bischöfe, ja Kaiser und Päpste dem Hohne der Zeitgenossen wie der Nachkommen preiszugeben – dieselben Steinmetzen mussten gewissenhaft zur beichte gehen, und verfielen den schwersten Strafen der eigenen Hüttengesetze, wenn sie irgend eine kirchliche Handlung verabsäumten. Dieselben Freidenker, welche sich über das gesunkene Kirchentum erhaben fühlten, waren doch die Feinde derer, welche sich nicht dazu bekannten – die allgemeine Verachtung, welche damals die Juden traf, wie der Hass gegen die Türken als den Erbfeind der Christenheit, war auch im Bekenntniss der Baubrüder eine Hauptstelle, und auch die Aufgeklärtesten unter ihnen waren ganz und gar von diesem Vorurteil erfüllt. Wir haben gesehen, wie Hieronymus auf das Mächtigste von ihm beherrscht ward – ebenso wenig war Ulrich ganz frei davon, aber er hatte doch an die Worte des Meisters denken lernen: "Unter allerlei Volk, wer Gott fürchtet und recht tut, der ist ihm angenehm" – und hielt es nicht für unmöglich, dass Rachel zu diesen Rechttuenden gehören könne – wenn schon sie so unglücklich war eine Jüdin zu sein!
Aber Hieronymus wollte nichts von einer solchen Anschauung wissen und fürchtete zumal auch, dass Ulrich sich und ihn in Schimpf und Schande in der Hütte bringen werde, wenn ein Zufall oder vielleicht Rachel selbst verriete, dass er mit ihr gesprochen und sie in seiner wohnung verborgen gehabt hatte, in die sie früher schon mehr als einmal sich gedrängt. Wie den Baubrüdern jeder Verkehr, auch mit ehrbaren Frauen, als Vergehen angerechnet ward, galt der mit einer Jüdin als doppeltes Verbrechen, denn man achtete eine solche gleich der verworfensten Dirne, mochte sie auch unschuldig sein wie ein Kind.
Zu den andern Vorurteilen sowohl der Zeit als der Baubrüderschaften, die darauf ihre gesetz gründeten, gehörte die notwendigkeit ehelicher Geburt zu sein. Alle unehelichen Kinder galten als rechtlos, und der Makel, den sie so mit auf die Welt brachten, heftete sich an ihr ganzes Leben. Bei ihnen erwiesen sich allein die Klöster als eine rettende Zufluchtsstätte, in der sie vor dem Fluch gesichert waren, der sich draussen an ihr ganzes Leben knüpfte. Fast von allen Handwerken und Aemtern waren sie ausgeschlossen, und die Fürsten verfügten über sie ganz wie über Leibeigene. Das "Wildfangsrecht" z.B., ein Recht deutscher Fürsten, alle Unehelichgeborenen ohne Weiteres in ihre Kriegsdienste zu zwingen, erhielt sich viele Jahrhunderte. Dieser Fluch der bürgerlichen Unehrlichkeit musste diese Unglücklichen, die ihm verfallen waren, von Haus aus gleich selbst in die Bahn unehrlicher und verbrecherischer Gewerbe treiben und prägte sich tief als das Bewusstsein einer unschuldigen Schuld in alle empfindungsfähigen Gemüter. Darum waren auch Eltern noch ausser der Angst vor der persönlichen Schande und Strafe, die ihnen selbst widerfuhr, eifrig bedacht ihren Kindern ehrliche Namen zu verschaffen, sei es auch auf die betrügerischste Weise. Oft genug entdeckte sich später der Betrug, und dann verfielen die unschuldigen Kinder doppelter Schande. Daher war es auch eine sehr gebräuchliche Drohung oder ein Mittel der Rache, andern Personen nachzusagen, dass sie nicht von ehelichem Herkommen seien; denn oft liess sich eines so wenig als das andere erweisen, und schon der Zweifel ward doch in manchen Augen zum Makel.
Am strengsten aber unter allen Genossenschaften hielten die Bauhütten darauf, keinen Lehrling aufzunehmen, der nicht genügende Zeugnisse über sein Herkommen hatte. Die ganze Brüderschaft ward als profanirt betrachtet, wenn sie einen solchen unter sich geduldet hätte, Ulrich selbst hatte sich schon bei Rachel's erster Warnung vor der Möglichkeit entsetzt, dass man nur versuchen könne, seinen Eltern Unwürdiges nachzusagen, und jetzt entsetzte er sich doppelt vor den Bedenklichkeiten, welche durch die Worte des Propstes in ihm aufstiegen. Es gab für ihn kein grösseres Unheil, als wenn wirklich ein Flecken auf sein Herkommen kam. Während er sich sonst darüber niemals Gedanken gemacht, waren sie nun plötzlich gewaltsam in ihm aufgeregt – und da er selbst kaum wusste, was er selbst glauben, fürchten oder hoffen sollte, so hütete er sich jetzt wohl Hieronymus ferner in diesem Stück zu seinem Vertrauten zu machen, ja er war zugleich fest entschlossen, seine wohnung nicht mehr mit ihm zu teilen, damit, wenn ja der fürchterlichste Schlag über Ulrich hereinbräche, der