1859_Otto_159_137.txt

kam diese Nacht mit dem Propst heim, und sie nahmen den Amadeus mit in die Propstei, der schon so lange um sie herum geschlichen, dass ich ihn scharf in's Auge gefasst hatte, weil ich dachte, er könne dort unmöglich auf guten Wegen wandeln."

"Was Ihr nicht sag't!" rief Frau Eva; "Ihr werdet wohl tun, das im Kloster zu beichtenund ich werde' es hier auch nicht daran fehlen lassen."

Viel freundlicher als vorhin ward nun der rohe Handlanger von der Meisterin entlassen, die sich innig freute, es endlich dem Propst entgelten lassen zu können, dass er das Spässchen mit dem Drachen auf ihre Kosten gemacht hatte.

Indess lief am selben Tage ein anderes wunderliches Gerücht durch die Reichsstadt und beschäftigte in immer absonderlicheren Varianten die guten Nürnberger. Da hiess es zuletzt gar: Zur Frau von Scheurl sei ein goldener Vogel geflogen gekommen, der zwar nicht singen, aber reden könne, und der habe ihr erzählt, wer das indische Reisegut Herrn Martin Behaim's geraubt, und sei dann zu der Stelle geflogen, an der es vergraben liege. Wer etwa dazu ungläubig lächeln wollte, wie zu einem einfältigen Mährlein, der musste doch verstummen, als er einen stattlichen Zug, voran Herrn Christoph von Scheurl und die Gebrüder Behaim, im Gefolge ihre Leute und Diener, und eine grosse Abteilung Stadtmilizen vor das Tor ausrükken sah und dem Reichsforst sich zu bewegen. Oder wer diesen nicht begegnete, der gewahrte vielleicht Frau Elisabet am Fenster ihres Chörleins, wie ein herrlicher Vogel auf ihrer Achsel sass. War er auch nicht golden, so glänzten die Farben seines Gefieders doch so wunderbar schön und prächtig, dass er dadurch nicht minder fabelhaft erschien, als wär' er aus eitel Gold gewesen. Wer den Vogel sah, der glaubte dann auch gern die andern abenteuerlichen Erzählungen. Und für diese gewann die Nürnberger Phantasie bald einen unendlich weiten Spielraum, als es am Abend hiess: man habe wirklich an der Stelle im wald, welche der Vogel angegeben, einen grossen teil der Schätze gefunden, die Martin Behaim mitgebracht und deren Beschreibung nun wieder nur die staunenswertesten Dinge zu verkünden hatte. Im Triumph wurden die wieder gewonnenen Kisten Behaim's in die Stadt geführtund war nun einmal nur ein teil wieder da von den entschwundenen Herrlichkeiten, so hoffte man, der andere werde sich nun auch schon findenja, man war entschlossen, ihn, wenn es sein musste, mit Sturm und Waffengewalt zu erobern.

Die Ritter von Weispriach und Streitberg erhielten von dem Rat von Nürnberg eine Vorladung, vor Gericht zu erscheinen und sich gegen die wider sie erhobene Anklage auf Friedensbruch und Strassenraub zu rechtfertigen oder darauf gefasst zu sein, dass gegen sie erkannt und verfahren würde wie Rechtens. Diese Anklage stützte sich natürlich nicht nur auf die Angabe des indianischen Rabenmochte sie dieser nun schriftlich mitgebracht, oder wie im volk die Sage ging, selbst redend gemacht habesondern auf die übereinstimmende Schilderung des Boten, der die erste Nachricht von dem Ueberfall an Scheurl gebracht hatte, mit den Aussagen der Verwundeten und Geflohenen, die von Augsburg her dem Transport zum Geleite gedient hatten. Keiner von ihnen kannte zwar die beiden Ritter persönlich, aber ihr Signalement der Räuber passte doch auf diese, und da sie schon mehr als einmal im Verdacht solcher Heldentaten gewesen waren, so war es mehr als wahrscheinlich, dass sie auch dieses Verbrechen verübt.

Nun hatten aber freilich die Ritter guten Grund der Vorladung zu spotten und den Spruch des Rates von Nürnberg zu missachten; denn sie meinten, dass nicht dieser, sondern allein der Markgraf Friedrich von Zollern das Recht habe, Gericht auf Nürnbergischem Gebiet zu hegen, und sie nur dem Spruche dieses im Namen des Kaisers burggräflich gehegten Landgerichtes sich zu fügen hätten, da ihre Burg sowohl als der Ort der Tat nicht die Stadt Nürnberg selbst sei, und diese selbst auf dem ihr gehörenden Grund und Boden, der ausser der Stadt gelegen, keine Macht habe zu richten. Aber eben über diesen Punkt war der Nürnberger Rat mit dem burggräflichen Gerichtsamte niemals einig, es fanden stets Reibungen und Streitigkeiten statt, und wie es bei unsichern Rechtsverhältnissen immer geht, wo jede Behörde die andere der Uebergriffe verklagt und das Recht der Entscheidung meint allein auf ihrer Seite zu haben, so ging es auch hier: die Angeklagten selbst hatten davon den grössten Nutzen, sie brauchten nur zu erklären, dass sie die Competenz der Behörde, die sie zur Verantwortung ziehen wollte, nicht anerkanntenso verging immer Zeit und die Sache verschleppte sich.

Diesmal aber trat doch das burggräfliche Landgericht auf die Seite des Nürnberger Stadtgerichtes und beschloss die Handlungen desselben zu unterstützen.

Markgraf Friedrich von Zollern war zwar gerade abwesend und bei dem Kaiser Friedrich in Linz, aber der stellvertretende Richter hatte es in guter Erinnerung, dass Frau von Scheurl die Pate seines Herrn und von ihm in Ehren gehalten war; ebenso wenig vergass er, dass sie Gnade vor dem römischen König und künftigen deutschen Kaiser gefunden, wie ihr Gemahl die Adelswürde: dass es darum wohl nicht klug gehandelt sei, ihre Wünsche nicht zu berücksichtigen; dass es also geraten sei, einmal einer Klage des Nürnberger Rates über Gewalttat und Friedensbruch von Seiten adeliger Strassenräuber Gehör zu geben.

Darum sandte wenig Tage nach der höhnenden Antwort der Ritter auch das burggräfliche Landgericht eine gleiche Vorladung zur Verantwortung über die wider sie erhobenen Anklagen an die beiden Ritter, die allerdings einer solchen