teils um nach zu sehen, ob es mir nicht an etwas Notwendigem gebreche. Nachdem das Gespräch über verschiedene Dinge eine Weile gedauert hatte, sagte er: "Ihr werdet wohl wissen, dass ich der Freiherr von Risach bin."
"Lange wusste ich es nicht," antwortete ich, "jetzt weiss ich es schon eine geraume Zeit."
"Habt Ihr nie gefragt?"
"Ich habe nach der ersten Nacht, die ich in Eurem haus zugebracht habe, einen Bauersmann gefragt, welcher mir die Antwort gab, Ihr seiet der Aspermeier. An demselben Tage forschte ich auch in weiterer Entfernung, ohne etwas Genaues zu erfahren. Später habe ich nie mehr gefragt."
"Und warum habt Ihr denn nie gefragt?"
"Ihr habt Euch mir nicht genannt; daraus schloss ich, dass Ihr nicht für nötig hieltet, mir Euren Namen zu sagen, und daraus zog ich für mich die Massregel, dass ich Euch nicht fragen dürfe, und wenn ich Euch nicht fragen durfte, durfte ich es auch einen andern nicht."
"Man nennt mich hier in der ganzen Gegend den Asperherrn," antwortete er, "weil es bei uns gebräuchlich ist, den Besitzer eines Gutes nach dem Gute, nicht nach seiner Familie zu benennen. Jener Name erbt in Hinsicht aller Besitzer bei dem volk fort, dieser ändert sich bei einer Änderung des Besitzstandes, und da müsste das Volk stets wieder einen neuen Namen erlernen, wozu es viel zu beharrend ist. Einige Landleute nennen mich auch den Aspermeier, wie mein Vorgänger geheissen hat."
"Ich habe einmal zufällig Euren richtigen Namen nennen gehört", sagte ich.
"Ihr werdet dann auch wissen, dass ich in Staatsdiensten gestanden bin", erwiderte er.
"Ich weiss es", sagte ich.
"Ich war für dieselben nicht geeignet", antwortete er.
"Dann sagt Ihr etwas, dem alle Leute, die ich bisher über Euch gehört habe, widersprechen. Sie loben Eure Staatslaufbahn insgesamt", erwiderte ich.
"Sie sehen vielleicht auf einige einzelne Ergebnisse," antwortete er, "aber sie wissen nicht, mit welchem Ungemache des Entstehens diese aus meinem Herzen gekommen sind. Sie können auch nicht wissen, wie die Ergebnisse geworden wären, wenn ein anderer von gleicher Begabung, aber von grösserer Gemütseignung für den Staatsdienst, oder wenn gar einer von auch noch grösserer Begabung sie gefördert hätte."
"Das kann man von jedem Dinge Sagen", erwiderte ich.
"Man kann es," antwortete er, "dann soll man aber das, was nicht gerade misslungen ist, auch nicht sogleich loben. Hört mich an. Der Staatsdienst oder der Dienst des allgemeinen Wesens überhaupt, wie er sich bis heute entwickelt hat, umfasst eine grosse Zahl von Personen. Zu diesem Dienste wird auch von den Gesetzen eine gewisse Ausbildung und ein gewisser Stufengang in Erlangung dieser Ausbildung gefordert, und muss gefordert werden. Je nachdem nun die Hoffnung vorhanden ist, dass einer nach Vollendung der geforderten Ausbildung und ihres Stufenganges sogleich im Staatsdienste Beschäftigung finden, und dass er in einer entsprechenden Zeit in jene höheren Stellen empor rücken werde, welche einer Familie einen anständigen Unterhalt gewähren, widmen sich mehr oder wenigere Jünglinge der Staatslaufbahn. Aus der Zahl derer, welche mit gutem Erfolge den vorgeschriebenen Bildungsweg zurückgelegt haben, wählt der Staat seine Diener, und muss sie im ganzen daraus wählen. Es ist wohl kein Zweifel, dass auch ausserhalb dieses Kreises Männer von Begabung für den Staatsdienst sind, von grosser Begabung, ja von ausserordentlicher Begabung; aber der Staat kann sie, jene ungewöhnlichen Fälle abgerechnet, wo ihre Begabung durch besondere Zufälle zur Erscheinung gelangt und mit dem staat in Wechselwirkung gerät, nicht wählen, weil er sie nicht kennt, und weil das Wählen ohne nähere Kenntnis und ohne die vorliegende Gewähr der erlangten vorgeschriebenen Ausbildung Gefahr drohte und Verwirrung und Missleitung in die Geschäfte bringen könnte. Wie nun diejenigen, welche die Vorbereitungsjahre zurückgelegt haben, beschaffen sind, so muss sie der Staat nehmen. Oft sind selbst grosse Begabungen in grösserer Zahl darunter, oft sind sie in geringerer, oft ist im Durchschnitte nur Gewöhnlichkeit vorhanden. Auf diese Beschaffenheit seines Personenstoffes musste nun der Staat die Einrichtung seines Dienstes gründen. Der Sachstoff dieses Dienstes musste eine Fassung bekommen, die es möglich macht, dass die zur Erreichung des Staatszweckes nötigen Geschäfte fortgehen und keinen Abbruch und keine wesentliche Schwächung erleiden, wenn bessere oder geringere einzelne Kräfte abwechselnd auf die einzelnen Stellen gelangen, in denen sie tätig sind. Ich könnte ein Beispiel gebrauchen und sagen, jene Uhr wäre die vortrefflichste, welche so gebaut wäre, dass sie richtig ginge, wenn auch ihre Teile verändert würden, schlechtere an die Stelle besserer, bessere an die Stelle schlechterer kämen. Aber eine solche Uhr dürfte kaum möglich sein. Der Staatsdienst musste sich aber so möglich machen, oder sich nach der Entwicklung, die er heute erlangt hat, aufgeben. Es ist nun einleuchtend, dass die Fassung des Dienstes eine strenge sein muss, dass es nicht erlaubt sein könne, dass ein Einzelner den Dienstesinhalt in einer andern Fassung als in der vorgeschriebenen anstrebe, ja dass sogar mit Rücksicht auf die Zusammenhaltung des Ganzen ein Einzelnes minder gut verrichtet werden muss, als man es von seinem Standpunkte allein betrachtet tun könnte. Die Eignung zum Staatsdienste von Seite des Gemütes, abgesehen von den andern Fähigkeiten, besteht nun auch in wesentlichen Teilen darin, dass man entweder das Einzelne mit