das erste Nachtmal ihm das Herz abstossen.' Ist dem so?"
"Ja, Herr Pfarrer, akkurat so hab ich gesagt", antwortete Friedrich ganz vergnügt, dass Christine durch diese Aussage seine redliche Absicht so klar dargelegt hatte.
"Er Gotteslästerer!" fuhr der Pfarrer auf, "heisst das ein heiliger Eid, wenn man den Namen Gottes oder seines heiligen Sakramentes so unnütz und ruchlos führt? Ich muss es dem Herrn Amtmann anheimgeben, ob er es nicht seines Amtes hält, gegen diesen offenbaren Frevel vorzufahren."
"Für Sein Fluchen und Schwören", nahm der Amtmann, gegen Friedrich gewendet, das Wort, "ist Ihm hiemit ein Pfund heller angesetzt, unangesehen der andern Strafe, die Ihn für sein Vergehen trifft."
Der Pfarrer beeilte sich, den Strafsatz ins Protokoll einzutragen und dem Heiligenpfleger aufzugeben, dass er das Geld von dem Kontravenienten richtig einziehe.
"Ich muss es leiden", sagte Friedrich gelassen, "aber mein Herz hat nichts Böses dabei gedacht, ich hab nicht fluchen und nicht schwören wollen, sondern bloss ein recht festes Versprechen ablegen."
"Das tut man nicht in so ruchlosen Ausdrücken, die Gott betrüben müssen", versetzte der Pfarrer.
"Wie kannst du, Lump", fuhr jetzt sein Vormund gegen ihn auf, "wie kannst du ein Versprechen geben und ein Ehverlöbnis eingehen ohne Einwilligung deines Vaters, da du doch minderjährig bist?"
"Das wird sich auch bei der Strafe finden, Herr Senator", bemerkte der Amtmann. "Wenn sponsalia clandestina gewesen sind oder ein minderjähriger Bursche sich vor erlangter Dispensation verlobt, so ist laut Resolution vom" – er blätterte eine Weile in den umherliegenden Gesetzen, Reskripten und Normalien und fuhr dann ärgerlich, die Stelle nicht gleich zu finden, fort: "so ist laut hochfürstlicher Resolution, die vor kaum vier Jahren emanieret, das Vergehen nicht als ein zwischen Verlobten vorgefallenes, sondern als ein gemeines delictum carnis anzusehen und demgemäss mit höherer Strafe zu belegen, und zwar selbst dann, wenn nachträgliche legitime Verlobung und Heirat erfolgt, was hier alles noch im weiten feld stehen dürfte."
Friedrich, der den Sinn dieser Rede ungeachtet der eingestreuten lateinischen Brocken gar wohl verstanden hatte, nahm das Wort und sprach: "Ihr Herren, man kann mich strafen, so viel und hoch man will, darum lass ich doch nicht von meinem Schatz, und wenn man uns auch ansieht, als ob wir wie unehrbare und verrufene Personen wider das sechste Gebot gesündigt hätten, so weiss ich doch, dass nichtsdestoweniger mein Schatz ein ehrlich's Mädle ist und so sittsam wie nur einem von den Herren seine Frau sein kann."
Die Konventsrichter hatten eine Weile ihren Ohren nicht getraut und ihn deshalb ruhig sprechen lassen, dann aber entstand ein Aufruhr am Ratstische. "Will Er schweigen?" rief der Pfarrer. "Man hat Ihn vorgeladen, damit Er sich verantworte", herrschte ihm der Amtmann zu, "und nicht, damit Er sein böses Maul brauche." "Ich möchte dich zerbrechen", schrie sein Vormund, "bist noch nicht hinter den Ohren trocken und schwätz'st so frech's und ungesalzen's Zeug." "So einer ist mir noch gar nie vorkommen, so lang ich im Kirchenkonvent sitz", sagte der Heiligenpfleger, "die andern wagen die Augen kaum aufzuschlagen und schämen sich der Sünd, der aber pocht und will noch gut haben."
"Und lästert göttliche Gebote", hob der Pfarrer wieder an. "Und fürstliche Verordnungen", fügte der Amtmann hinzu. Der Anwalt sagte gar nichts, der unerhörte Auftritt hatte lähmend auf seinen Geist gewirkt.
Friedrich wollte abermals sprechen. "Still!" riefen der Pfarrer und der Amtmann. "Still!" schrien die andern Mitglieder hinterdrein.
Friedrich biss die Zähne übereinander und schwieg.
"Wie kannst du's vor deinem rechtschaffenen Vater verantworten", fuhr ihn sein Vormund an, "dass du dich hinter seinem rücken in eine solche Lumpenliebschaft eingelassen hast, und was glaubst du, dass er dazu sagen wird, dass du ohne sein Wissen dich mit einem Ehversprechen gebunden hast, und willst jetzt behaupten, du lassest nicht davon? Das will ich von dir hören."
"Es ist mir ja verboten zu reden", erwiderte Friedrich störrisch.
"Nein, nein!" befahl der Pfarrer, "d a r ü b e r darf und soll Er sich verantworten, dass Er den kindlichen Gehorsam so gänzlich hintangesetzt und sich eigenmächtig in eine Verbündnis eingelassen hat, die ein junger Mensch, wenn der Segen Gottes dabei sein soll, nur unter ausdrücklichem Konsens seiner Eltern nach deren reiflicher Erwägung und in der Zucht Gottes schliessen soll."
"Herr Pfarrer", antwortete Friedrich, "meine Meinung ist, wenn ein Mensch heiraten soll, so kann's sein Vater nicht für ihn versehen, sondern jeder muss selber wissen, was sich für ihn schickt. Wenn ich meinen Vater für mich wählen liess und es tät nachher übel ausfallen, so kann ich ihm doch die War nicht heimschlagen, sondern muss sie behalten. Darum, weil ich die Verantwortlichkeit dafür mein ganzes Leben lang, oder bis Gott anders verhängt, tragen muss, so halt ich's auch für recht und billig, dass es dabei nach m e i n e m Kopf geht und nicht nach einem fremden. Hab ich mich dann vergriffen